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Erstattung des vollen Kaufpreises beim Wandeln eines KV. (laptop) ?





Frage

Folgendes ist mir passiert und ich möchte gerne wissen, ob ich den vollen Kaufpreis zurückbekomme, da es das Notebook in der Zwischenzeit mit wesendlich besserer Hardware zum damaligen Kaufpreis gibt ?. Als Notebook (Flexible) war ich während der Zeit nicht sonderlich. Zusätzlich habe ich mir extra wegen des Notebooks einen Access Point zugelegt den ich auch so nicht brauchen konnte. Hat du evtl. ähnliches erlebt und wie ist dies ausgegangen. Dies als keine Vorerklärung ----------------------------------------------------------------------------- Da ich mich auf die Aussage verlassen habe, gibt es für die eine Vereinbarung (1.) nichts Schriftliches, alle weiter unten genannte Vorgänge kann ich schriftlich (Auftragsbestätigung) belegen. Für alle Vorgänge gibt es zwei Zeugen. ------------------------------------------------------------------------------- Das o.g. Notebook wurde an folgenden Terminen mit folgenden Auffälligkeiten durch die Firma M... (....) nach A... gesandt: 1. Nach den ersten zehn Ladezyklen (Kaufdatum des Notebooks 16.12.2003) ließ die Akkuleistung um 15 % nach. Dies habe ich am 29.12.2004 beim M... in .... angesprochen und Herr K... bemühte sich um ein Ersatzakku, dieser sollte dann Zug um Zug mit dem defekten Akku ausgetauscht werden. 2. "22.03.2004" wegen AKKU Nach längerem hin und her wurde das Akku, da von ihrer seite keins zugeschickt wurde, nach A... mit der bitte um Austausch/Reparatur geschickt. 3. Da ich das AKKU erst 1,5 Monate später bekam, viel mir am 28.05.2004 abermals auf das die Akkuleistung nach wie vor ziemlich gering war und schickte es erneut zu ihnen. Diesmal mit der bitte einerseit das Akku auszutauschen/Reparieren und andererseits um die Luftblasen die sich im Display (Spiegelfläche) befinden zu beseitigen. Des weiteren war die Blende des DVD Kombi Laufwerk locker. 4. Als ich am 09.07.2004 (wegen AKKU, DVD Blende, Luftblasen im Display) das Notebook wieder erhalten habe war das erstaunen groß als ich sah, das weder die Blende fest noch die Luftblasen auf dem Display weg waren. Das Akku konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht Testen, da ich das Notebook sofort wieder zu A... schickte. Der Akku hat folgende Auffälligkeiten die sich vom Kauf bis jetzt von Ihrer seite nicht Einstellen liessen. Am Anfang hatte er ein Kapazität von max. "57394 mWh", obwohl er lt. Akkuaufdruck für 64000mWh konzipiert ist, alleine das ist schon eine erheblich tolleranz Dieser Wert viel ständig ab und nach 10 Ladezyklen hatte er nur noch eine Kapazität von "48432 mWh". Dies entspricht nur noch ca. 85 % der Anfangskapazität und etwas mehr als 76% von der auf dem Aufkleber versprochenen 64000 mWh. Dadurch ergibt sich eine Laufzeit mit Akku im Office Betrieb von 3,42 Std., Anfänglich hielt der Akku 4,5 Std. Das Notebook, so wurde mir versprochen (der Filialleiter "M..." sprach mit einem Techniker), sollte am 29.07.2004 bei M... zur Abholung bereit liegen, was auch der Fall war  , die DVD Blende und die Luftblasen im Display waren zwar repariert worden, aber der Akku hatte abermals die oben geschilderten Auffälligkeiten . Folgendes habe ich zur Gewährleistung gefunden, dies ist auch unter § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz im BGB zu finden. Gewährleistung ist die GESETZLICHE PFLICHT eines Verkäufers, innerhalb der ersten 2 Jahre für (Rechts- und) Sachmängel einzustehen. Dabei hat der Käufer nach zwei erfolglosen Nachbesserungs-bzw. Reparaturversuchen die Wahl zwischen Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Kaufvertrag rückgängig machen). Eins noch das Notebook sieht aus wie neu, keinerlei Gebrauchsspuren.... wie auch :-( Vielen Dank für deine Bemühungen und deinen Rat. Gruss M.Urbach

Antwort 1 von rg

an deiner stelle würde ich den text nochmal überarbeiten ;-)

Antwort 2 von Ultra Violance

@rg
wieso den das, wegen dem Wiedererkennungswert oder des Namens ?.


Antwort 3 von Griemokhan

Zitat:
ich möchte gerne wissen, ob ich den vollen Kaufpreis zurückbekomme, da es das Notebook in der Zwischenzeit mit wesendlich besserer Hardware zum damaligen Kaufpreis gibt ?

Das geht nicht.

Zitat:
Als Notebook (Flexible) war ich während der Zeit nicht sonderlich.

Kann schon mal vorkommen.

Zitat:
Zusätzlich habe ich mir extra wegen des Notebooks einen Access Point zugelegt den ich auch so nicht brauchen konnte.

Dumm gelaufen.

Alles Weitere: Siehe Antwort 1.

Antwort 4 von Manfred

Du hast Deine Antwort schon selbstgegeben. Wenn die Reparaturen nach zweimaligen Versuch erfolglos war, kannst du auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen und Deinen Kaufpreis zurückverlangen.
Gruß
Manfred

Antwort 5 von Ultra Violance

@Manfred
ich frage deshalb weil in vielen Diskusionen zu lesen ist, das der momentane "Zeitwert" entweder in Bar oder in eine Warengutschrift gewandelt wurde.
Wenn dem wirlich mit dem Zeitwert so ist dann hätten ja die Verkäufer alle Trümphe in der Hand :-(.