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Was heißt eigendlich Ebay ??





Frage

Hallo Ebay ist doch die Abkürzung oder das Kustwort für...ja für was ?? Ebay = Easy By and ?? oder was heißt Ebay ?? Würde mich mal interesieren. Bis dann.....

Antwort 1 von Toadie

Nicht direkt. Eigentlich sollte es [URL=http://www.spiegel.de/fotostrecke/0,5538,PB64-SUQ9ODI4Jm5yPTY_3,00.html]Echo Bay[/URL] heißen aber das war schon vergeben.

Gruz
dasUngeheuer

Antwort 2 von sutadur

"Bay" kann man mit "Auktion" übersetzen.

Antwort 3 von sutadur

Und wo wir gerade beim Thema sind: Ich bin mal gespannt wie die Sache mit der "Domain-Entführung" ausgeht. Ich frage mich ernsthaft, wer da eigentlich mehr Schuld hat. Der Schüler, der "nur mal so" eine Domainübertragung beantragt hat oder doch Ebay, die ja letztlich der Übertragung zugestimmt haben?

Antwort 4 von Toddler

Wie kommst du darauf, ebay habe der Übertragung zugestimmt?

Antwort 5 von lehrer

Ebay ist ne fernsehsendung. (hat mit rettungsschwimmern zu tun)!!
gruss

lehrer


Antwort 6 von moktar

Das habe ich gerade beim Spiegel geklaut

EBay: Eigentlich wollte Pierre Omidyar seine Idee eines Online-Auktionshandels "Echo Bay" nennen. Dieser Name war allerdings schon vergeben und so wich er auf eBay aus

Antwort 7 von Kuestenluemmel

Hi!


Meine bisherige Ableitung:

E(electronic)
bay("Auction)
=> "elektronische Auktion"
Machte eigentlich auch Sinn!?

Der Spiegel-Link ist ja recht interessant:

z.B. Adidas; und ich dachte immer das bedeutet: Alle deutschen Idio.ten denken an Sex :-)

Antwort 8 von luke

@sutadur:
ebay hat nicht zugestimmt, nur da kein einspruch kam, hat die denic das als "JA" interprätiert.
aber die frage ist, was hat der junge mann falsch gemacht?!
er hat doch ganz rechtmässig eine domain beantragt, ich finde das versagen liegt bei denic!

greetz

luke

Antwort 9 von Landeskriminalamt

so ist es ihm jetzt ergangen.
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=194069&query=ebay..

Antwort 10 von sutadur

@Toddler: Wie oben schon angedeutet hat Ebay durch das "Nichthandeln" seine Zustimmung erteilt. Damit ist m.E. eindeutig eine "Mitschuld" zu erkennen.

@Luke: Nach den Berichten die ich gelesen habe, ist der Schüler auch nicht ganz unschuldig. Er soll nämlich beim KK-Antrag angegeben haben, dass er der Verfügungsberechtigte über die Domain sei. Insofern möchte ich ihn auch nicht gänzlich in Schutz nehmen.

Zur Antwort 9: Dem genannten Link läßt sich nicht entnehmen, was nun letztlich den Schüler für eine Strafe erwartet. Dieses Ergebnis steht noch aus.