Hallo,
also es stimmt schon, die Gewährleistung dauert jetzt zwei Jahre, aber nach 6 Monaten muß der Käufer nachweisen daß der Fehler nicht sein verschulden ist.
Und wenn der Händler oder Hersteller oder Dienstleister die Argumente des Käufers nicht anerkennt mußt Du vor Gericht.
Also lieber überlegen ob sich die Sache lohnt und vielleicht Kulanz des Händlers der bessere Weg ist, wenn der mitmacht.
Klaus