4.2k Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
hii

habe mir im märz 2007 einen videorecorder bei expert gekauft und nu isser hin.

jetzt überlege ich gerade ob da 2 jahre garantie gesetzlich vorgeschrieben sind?

kann mir da jemand auskunft darüber geben?
danke

17 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
Du wirst belegen müssen,
dass du das nicht verschuldet hast.
0 Punkte
Beantwortet von
Ach ja, Garantie ist in deinem Fall uninteressant.
Du hast ein Anrecht auf zweijährige Gewährleistung des Verkäufers.
0 Punkte
Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Du wirst belegen müssen,
dass du das nicht verschuldet hast.

Das wird aber kein Problem darstellen, solange nicht offensichtlich ist, dass Du das Problem selbst verursacht hast (z.B. durch Beschädigungen am Gehäuse, die auf eine unsachgemäße Behandlung hindeuten).

Also, hin mit dem Ding zum Händler und reklamieren ... :o)
0 Punkte
Beantwortet von
Einspruch Euer Ehren,

Ach ja, Garantie ist in deinem Fall uninteressant.
Du hast ein Anrecht auf zweijährige Gewährleistung des Verkäufers.


Garantie ist nie uninteressant.

Verkäufergewährleistung zwei Jahre. Was ist das denn?

wenn schon dann 6-monatige Gewährleistung des Händlers,

und in der Regel zweijährige Garantieleistung des Herstellers.

Bitteschön, gern geschehen.
0 Punkte
0 Punkte
Beantwortet von
he danke ich werde mal vorbeischauen,

jetzt quält mich aber noch der gedanke nach einem "Garantieschein"

so was gabs beim kauf nicht dazu, aber der kassenzettel sollte doch langen, oder?
0 Punkte
Beantwortet von steffen2 Experte (6.4k Punkte)
für die Gewährleistung beim Händler reicht die Rechnung.

für die Garantie gilt das was in den Garantiebedingungen drin steht.


Gruß Steffen
0 Punkte
Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
wenn schon dann 6-monatige Gewährleistung des Händlers,

und in der Regel zweijährige Garantieleistung des Herstellers.

Bitteschön, gern geschehen.

Danke schön, trotzdem in der Sache falsch. Die Zeiten der 6-monatigen Gewährleistung des Händlers sind schon etliche Jahre vorbei.
0 Punkte
Beantwortet von kalauer1960 Experte (1.9k Punkte)
Hallo,

also es stimmt schon, die Gewährleistung dauert jetzt zwei Jahre, aber nach 6 Monaten muß der Käufer nachweisen daß der Fehler nicht sein verschulden ist.

Und wenn der Händler oder Hersteller oder Dienstleister die Argumente des Käufers nicht anerkennt mußt Du vor Gericht.

Also lieber überlegen ob sich die Sache lohnt und vielleicht Kulanz des Händlers der bessere Weg ist, wenn der mitmacht.

Klaus
0 Punkte
Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Und wenn der Händler oder Hersteller oder Dienstleister die Argumente des Käufers nicht anerkennt mußt Du vor Gericht.

Ja, wenn ... in der Praxis aber dürfte das eher theoretisch sein.
...