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Gefragt in Tabellenkalkulation von
Hallo zusammen. Ich steh auf dem Schlauch.
Ein Mahnbescheid, €2162 zum 1.9.2006.
Der verzinst sich mit 5%.

Schuldner zahlt vom 1.9.2006 bis 1.8.2008 monatlich je €40.-, gesamt €960.-
Jetzt müsste, da sich die Schulden €2162,11 ja monatlich um €40.- reduzieren eine Verzinsung für die Laufzeit und den offenen (zu vollstreckenden Betrag) errechnet werden. Wie geht das, oder gibt es einen Entnahmeplanrechner der sowas darstellen kann.
Herzlichen Dank,
ein Gläubiger

4 Antworten

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

eine Zahlungsvereinbarung welcher pünklich Folge geleistet wird und ein Vollstreckungsbescheid gleichzeitig? Dem würde ich als Schuldner aber heftig widersprechen.

Wenn es solch eine schriftliche Zahlungsvereinbarung gibt, hat der Schuldner seine Schuld bereits schriftlich anerkannt. Nur wenn er gegen die darin getroffenen Vereinbarungen (wiederholt) verstößt, kannst du die Restforderung sofort fällig stellen und auf der Basis der bereits erfolgten Schuldanerkenntnis einen entsprechenden Vollstreckungsbescheid erwirken. In diesem Fall entfällt aber auch die Vorausberechnung einer Tilgungsentwicklung und die daraus folgenden Veränderungen der Zinsen. Der Vollstreckungsbescheid bezieht sich auf die Restschuld als Hauptforderung, sowie die bisher angefallenen Zinsen und weitere Nebenforderungen wie Vollstreckungskosten. Die ab einen im Bescheid genannten Zeitpunkt anfallenden weiteren Zinsen, werden erst bei Vollstreckung ermittelt und eingezogen.

Dies ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern eine reine Wiedergabe von beruflichen Erfahrungen mit solchen Fällen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
eine Zahlungsvereinbarung welcher pünklich Folge geleistet wird und ein Vollstreckungsbescheid gleichzeitig? Dem würde ich als Schuldner aber heftig widersprechen.

Wie meinen?

Schuldner zahlt vom 1.9.2006 bis 1.8.2008


Datum heute: 9.2.2009
Da widersprich mal fleissig ;)
Eine Antwort auf meine Frage wäre mir lieber gewesen.

Habs damit rechnen können:
http://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php

der Gläubiger
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

da habe ich mich wohl etwas von 'reduzieren' statt 'reduzierten' irritieren lassen und es so verstanden, dass du eine künftige Zinsentwicklung berechnen willst. Insofern lagen dann meine Ausführungen etwas 'daneben'.

Ansonsten machst du vermutlich deinem Schuldner ein Geschenk. Bei Verbraucherverträgen wird mit 5% über dem alle 6 Monate neu festgelegten Basiszinssatz verzinst,. welcher in dem betreffendem Zeitraum zwischen 1,62% (aktuell) und 3,32% (1.Hj./08) lag. Da für den 'Fehlbetrag' auf deinem Geschäftskonto vermutlich gleichzeitig entsprechende höhere Bankzinsen angefallen sind, würde ich darauf nicht freiwillig verzichten. Wobei auch Ansprüche auf Schadenersatz für diese zusätzlichen Kosten, sofern nachweisbar, geprüft werden könnten. Bei Überziehung des Kontokorrents können die Prozente schon mal im hohen zweistelligen Bereich liegen.

Eventuell hat einer der Excel-Freaks des SN bereits solch eine Tabelle unter Berücksichtigung des Basiszinssatzes erstellt und stellt sie dir zur Verfügung. Bei dem Zinsrechner kann man leider keine Zwischentilgungen eintragen, soviel ich gesehen habe.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von achim_13086 Einsteiger_in (65 Punkte)
Guten Tag "Gläubiger",

bedenke, dass seit 2005 bei einsetzender Zahlung diese grundsätzlich von der Hauptforderung abzusetzen sind und nicht von der gesamten Schuld.

Daher findet die Zinsberechnung analog zum Annuitätendarlehen bzw. einer Hypothek statt. Hauptforderung minus Zahlung und auf die Restschuld die Zinsen berechnen.

In Excel würde Dir wahrscheinlich die Funktion "RMZ" weiterhelfen. Damit hast die Möglichkeit nachschüssige Zahlungen zu berücksichtigen. Die Hilfefunktion in Excel hilft Dir dazu einigermaßen weiter.

Schlimmstenfalls hilft ein altes Mathebuch mit der Formel für die nachschüssige Rentenzahlung weiter. Die Formel müßtest Du allerdings in ein für Excel verständliches Format umsetzen.

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Hinweisen ein wenig weiter helfen.

Gruß
Joachim
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