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Gefragt in Telekommunikation von
Hi
Hab folgendes Problem:
Habe mir vor längerer zeit dieses Aldi Talk fürs Handy zulegt.
Da das Handy selten im gebrauch ist, und dementsprechend selten aufgeladen wird (Geldmäsig, nicht Akku) ist mir jetzt die Sim Karte gesperrt worden. Text: Sim Karten Registrierung fehlgeschlagen).
Hab bei Aldi schon gesucht, aber die bitten ja nur diesen Tarif an.
Hab bei Eplus geschaut, und die kennen anscheinend den Aldi Talk nicht (Suchfunktion brachte kein Ergebnis).
Nun meine frage, hatte hier jemand das gleiche Problem? und eine Lösung gefunden?
Ich gehe mal davon aus, wenn ich in den nächsten Aldi flitze werden die mir wohl kaum helfen können, die Karte wider aufladbar du machen.
Meint ihr, das ich in einen Eplus damit gehen kann?
Brauche jetzt das Handy mal wider, hab aber keine große Lust, wider Geld zum Fenster rauszuschmeissen, da es wahrscheinlich sowieso wider gesperrt wird.

4 Antworten

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Beantwortet von deluxestyle Mitglied (901 Punkte)
vielleicht hilft dir das weiter http://www.medionmobile.de/

eplus kann dir nicht helfen, die stellen nur das Netz zur Verfügung
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Beantwortet von
Danke, hab denen jetzt mal eine E-mail geschrieben.
Dan hoffe ich mal, das denen ihr support auch schnell ist.
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Beantwortet von 00heiko Mitglied (305 Punkte)
lies hier

http://handy-forum.xonio.com/tipps-tricks/prepaid-aufladen-unverschaemtheit-kurze-gueltigkeitsdauer-10597.html

Verfallsdatum von Prepaidkarten rechtswidrig - Geld zurück
Immer mehr Handy-Besitzer wollen sich nicht fest an einen Vertrag binden und wählen stattdessen lieber die telefonische Unabhängigkeit mittels einer Prepaid-Karte. Gerade extreme Wenigtelefonierer, in unserer Gemeinde wohl in der Mehrzahl vertreten, können sich so sämtliche geizigen Vorteile sichern. Keine Grundgebühren, trotzdem ständige Erreichbarkeit und bei so manch einem Geizkragen hält das Kartenguthaben eine kleine Ewigkeit. Kein Wunder, als echter Exilschotte lässt man sich eben anrufen ) Umso grösser muss bisweilen das Entsetzen gewesen sein, wenn der über einen langen Zeitraum so eifrig gehütete Guthabenschatz plötzlich verfällt und die Karte allenfalls noch ideellen Wert aufweist. Nur die wenigsten der sparsamen Prepaid-Nutzer wissen, dass die Karten in der Regel nur eine begrenzte Laufzeit haben. Folge: Ist deren vom Anbieter vorher festgelegte Gültigkeitsdauer (zumeist 12 Monate) überschritten, segnet das auf der Karte befindliche Restguthaben das Zeitliche und verfällt ersatzlos. Obwohl Ihr also als Kunde das Geld im Voraus gezahlt habt, kann es Euch auf diese Weise passieren, dass Eure Einheiten einfach gecancelt werden. So wollen es jedenfalls die Anbieter und war es bislang gängige Praxis. Völlig zu Unrecht, wie das Telekommunikationsmagazin "Connect" in seiner Ausgabe (Nr.12/2001) berichtet. Zur Begründung bezieht sich "Connect" auf das Kölner Oberlandesgericht, welches bereits am 23.August 2000 urteilte, dass Restguthaben auf Telekom-Telefonkarten nach dem Ende der Gültigkeitsdauer nicht einfach verfallen dürften. Der 6.Zivilsenat war der Meinung, dass der auf Telefonkarten befindliche Aufdruck: "Gültig bis..." für den Verbraucher nicht deutlich werden lässt, dass ein Ungültig werden der Karte nicht nur die technische weitere Verwendbarkeit der Karte betrifft, sondern gleichzeitig bedeutet, dass das Guthaben der Karte verfällt.
Ein glatter Verstoss gegen das Transparenzgebot des § 9 Abs.1 AGB-Gesetz, wie die verbraucherfreundlichen Richter fanden. Nach der uns sehr sympathischen Meinung von "Connect" sind die Grundsätze dieses Urteilsspruchs auch auf Prepaid-Karten anzuwenden. Auch hier habe der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Rechtsguthabens, wenn er die Karte nicht rechtzeitig abtelefoniert hat. Wie immer in der Juristerei gilt auch hier, keine Regel ohne Ausnahme - hat der Verkäufer den Kunden vor dem Kauf ausdrücklich auf das Verfallsdatum aufmerksam gemacht, muss der Verkäufer nix erstatten. Kurz nach Verfassen dieses Berichts stiess ich übrigens auf ein Urteil des OLG Brandenburg (Az.: 3U 251/98), welches eigentlich lange Vergleiche und Analogien zwischen Telefonkarten und Prepaidkarten überflüssig macht. Heisst es doch hier ganz schlicht "Ein Mobilfunkunternehmen darf das Guthaben seiner Kunden nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen lassen".
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Beantwortet von
Das die anbieter das Guthaben nicht mehr verfallen lassen dürfen, hab ich auch mitbekommen, trotzdem Danke für den hinweis.
Ich habe auch auf der Werbseite eine Telefon nummer gefunden, wo ich anrufen soll, um mein Guthaben auf mein Konto zu bekommen.
Wenn bis morgen auf meine E-mail keine Antwort kommt, mach ich das mal, und kauf mir von dem Geld eine neue Karte...immer dieser unötige aufwand.
Das einzige was mich daran stutzig macht, bei besagter nummer steht kein Preis Pro Minute dran. Sollte dir mir jetzt was abziehen, gilt das doch als verstekte kosten oder?
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