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Gefragt in Windows98 von
Guten Abend!

Aus einer Haushaltsauflösung habe ich einen ca. 8 Jahre alten Fujitsu/Siemens-PC mit P3/1GHz gekauft, der wunderbar läuft und den ich jetzt zum Schreiben und Surfen per Netzwerkkarte/LAN verwende (mehr mache ich eh' kaum per PC ;-)).

Auf dem PC ist Windows 98 Zweite Ausgabe installiert und sonst nur freie Software (z.B. Open Office) und ich würde diese Installation gerne weiterverwenden, denn sie ist einwandfrei. Damit würde ich keine Neuinstallation anlegen müssen, wofür mir die vielen Treiber etc. fehlen und dies sowieso nicht meine Lieblingssache ist. Sicherheitshalber hat mir ein Bekannter per Acronis-Notfall-CD ein Backup erstellt, welches er mir notfalls wieder zurückspielen würde. Leider gab es keine Installations-CD mit gültiger Lizenz etc. mit dazu, sondern eine Kopie des W98-Installationsordners auf der Festplatte, so dass ich mir zur Legalisierung eine Dell Recovery-CD ersteigert habe, mit gültigem Product-Key.

Wenn ich den W98-Ordner der HD mit dem auf der CD per Synchronisation mit dem TotalCommander vergleiche, so fällt mir auf, dass gegenüber der CD nicht alle cab-Dateien vorhanden sind und einige Dateien zwar gleich, aber älteren Datums sind, so dass ich befürchte, dass ich bei einer Neuinstallation (nicht nur wegen der fehlenden Treiber) womöglich technische Schwierigkeiten bekomme, wie auch immer...

Und natürlich ist der Produkt-Key in der Registry des PC ein anderer, als der auf der CD.

Um jetzt endlich auf den Punkt zu kommen - meine Frage wäre also:
Darf ich rechtlich gesehen die Installation von Windows des PC's dennoch legal betreiben?
(Es hätte ja - beispielsweise - sein können, dass ich die CD des PC nicht wiedergefunden habe...)

Viele Grüße

11 Antworten

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Beantwortet von
Schreib nicht so viel, das liest sich doch keine Mensch durch.
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo,

so dass ich mir zur Legalisierung eine Dell Recovery-CD ersteigert habe, mit gültigem Product-Key.

Damit hast du eine gültige Lizenz in deinem Eigentum und kannst auch legal ein Win 98 nutzen.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

das würde ich auch so sehen, wie Yossarian. Wenn es eventuell auch nicht ganz korrekt ist, so wird dir doch niemand den Kopf dafür abreißen, wenn du die alte Installation weiter benutzt und gleichzeitig im Besitz eine ungenutzten Lizenz bist.

Um die alten Treiber würde ich mich sicherheitshalber aber dennoch mal kümmern, man weiß ja nie, wie es mal kommt. Suche mal mit der konkreten Bezeichnung des Rechners im FS-Support danach, eventuell hats du damit Glück.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Um die alten Treiber würde ich mich sicherheitshalber aber dennoch mal kümmern, man weiß ja nie, wie es mal kommt.

Ach, ich bin ja froh, dass die Treiberinstallation jemand bestens erledigt hat, im GM ist nix gelb! Und wenn es mal zu was kommt, spiele ich das Backup zurück, dann ist alles wieder ok. Groß auf- oder umrüsten habe ich nicht vor, weder hart noch soft. Die LAN-Karte hat übrigens mein Bekannter eingebaut, der mir das Backup gemacht hat, und dafür hatte W98 noch Ressourcen frei (wie mir erklärt wurde - nicht dass ihr meint, ich würde davon was verstehen...;-)

Zitat:
so dass ich mir zur Legalisierung eine Dell Recovery-CD ersteigert habe, mit gültigem Product-Key.

Damit hast du eine gültige Lizenz in deinem Eigentum und kannst auch legal ein Win 98 nutzen.

Also irgend EIN Windows...?!
Ob ich den Sachverhalt mal an MS Deutschland schicken soll? Das wäre vielleicht die sauberste Art, den Zweifel aus der Welt zu schaffen. Ob die dann nicht ihre Warheit mitteilen, ist wieder was anderes. Gibt es denn kein klares Urteil darüber?

Beim Ebayer vertickt übrigens gerade einer massenhaft XP-Lizenzen und schreibt folgendes:

"Der Verkauf von OEM- und DSP- Versionen wurde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2001 ohne zugehörige Hardware erlaubt. In der PC-Branche werden Hersteller als OEM bezeichnet, die aus eingekauften Komponenten eigene Systeme oder Produkte fertigen. Daher darf diese Lizenz auf jedem beliebigem Rechner eingesetzt werden. Dies geht aus dem Urteil des BGH vom 06.07.2000–I ZR 244/97 auch eindeutig hervor. "

"Diese Lizenz"... :-(
Daher meine Frage...

Gruß
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Beantwortet von
Sorry... "Diese Lizenz darf ... eingesetzt werden. "
Bedeutet Lizenz - Knackpunkt - NUR die dazugehörige CD bzw. die darauf enthaltene Software?
0 Punkte
Beantwortet von
Wenn es eventuell auch nicht ganz korrekt ist, so wird dir doch niemand den Kopf dafür abreißen, wenn du die alte Installation weiter benutzt und gleichzeitig im Besitz eine ungenutzten Lizenz bist.

In vom sog. deutschen Rechtssystem gedeckten verfahren werden ehemalige Telecomkunden für hunderte Euro abgemahnt, wenn irgendwelche Dre...cksanwälte (sorry) aus uralten Rechnungen Rückstände von 60 Cent finden.
Man bekommt hier (wieder) Angstzustände...
0 Punkte
Beantwortet von
Bedank dich bei den Admins.
Nach meiner letzten Beschwerde schickten die mir folgenden Link

[*][sup]
*Threadedit* 22.02.2009, 07:53:58
Admininfo: siehe die SN Nutzungsbedingungen.
[/sup]
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Beantwortet von
Antwort 11 stammt nicht von mir.
Und ja, "Alina89", das sehe ich so.
Kommentar überflüssig.
(Dennoch Dank an "Yossarian" und "KJG17")
0 Punkte
Beantwortet von
Um das noch klarzustellen:
Antwort 11 war nicht von mir und sie ist es auch nicht mit Antwort 7.
(den Hinweis hätte ich mir gerne erspart gesehen)
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo Farina88,

das Nutzungsrecht oder Lizenz an 1er namentlichen Windows-Software (z.B. "W98SE", "XP Home Edition", "Office 2000") ist ausschließlich und nur durch 1nen gleichnamigen Lizenzaufkleber gegeben. Die CD und der Product Key Aufdruck auf dem Handbuch würden nicht reichen, um die Lizenz auf einen beliebigen PC zu übertragen.

Darüber hinaus darf 1ne Lizenz inclusive anderer Sprachversion auf 1ne bereits installierte Software übertragen werden, welche derjenigen des Lizenzaufklebers entspricht, was bei Dir der Fall ist.
Also: W98SE = W98SE, gleichgültig, aus welcher CD-Charge die zugekaufte und die bereits installierte Software bzw. die darin enthaltenen Daten stammen und von welchem Herausgeber (OEM oder Microsoft).

Damit ist sichergestellt, dass eine verlorengegangene, entwendete, nicht miterworbene oder einfach nicht vorhandene Lizenz für eine bereits installierte Software separat erworben werden kann. Und da es für das Besitz- und Nutzungsrecht an einer Software lizenzrechtlich nicht auf die CD ankommt, spielt eben nur der Lizenzaufkleber eine Rolle, und der ist für die jeweilige Software identisch. Daraus folgt ebenso, wie bereits erwähnt, dass mit dem Lizenzaufkleber auch der Product Key keine lizenzrechtliche Rolle spielt, es sei denn, logisch, man möchte eine dazu erhaltene CD installieren. Günstige Verkaufsangebote weisen sogar explizit darauf hin, dass die zur Lizenz mitgelieferte CD mit dazugehörigem Key zerkratzt und unbrauchbar ist, was den Key natürlich nutzlos macht, aber von der bereits installierten Software ist der Key für eine eventuelle technische (nicht lizenzrechtliche!) Neuinstallation einer vorhandenen Kopie einer nicht mehr vorhandenen CD ja bekannt... (warum eine unbrauchbare CD/Key zum Lizenzaufkleber überhaupt mitgeliefert- und womöglich besessen werden muss, ist mir bis jetzt noch nicht klar geworden, es machte keinen "rechten" Sinn...)

So jedenfalls habe ich das aus einer Unmenge von Veröffentlichungen von Verbraucherverbänden, Gerichtsurteilen, Ebay-Verkaufsverträgen etc. herausdestilliert (Gerichtsurteile sind wie so oft eine befremdliche, fremdsprachlich wirkende Angelegenheit...). Den letzten, wichtigen Punkt, die Übertragung einer ersteigerten Lizenz auf eine bereits installierte, gleichnamige Software ohne Lizenz/mit funktionierendem Key, lies ich mir unlängst beim Erwerb einer freischaltbaren (klar) XP Professional OEM-Lizenz von einem zuverlässigen Powerseller schriftlich bestätigen, der in seinen Anzeigen mit diesem Argument direkt wirbt (bei einer W98SE-Lizenz war das Freischalten wohl noch nicht erforderlich, aber das wirst Du selbst wissen). Dabei spielt es keine Rolle, ob eine ältere XP Professional Lizenz (mit zusätzlich anderer Sprache) auf ein neueres XP Professional Service Pack übertragen wird.


Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben, weise jedoch darauf hin, dass dies meine persönliche Interpretation einer schwer durchschaubaren Rechtslage unterschiedlicher Interessensgruppen ist. Im einfachsten Fall solltest Du Dir die für Dich rechtsrelevanten Punkte beim nächsten Gebraucht-Softwarekauf von einem ausschließlich seriösen, verbindlichen Verkäufer in einem separaten Vertrag unterschreiben lassen. Das ist zwar eher anstrengend als einfach, aber durchaus sinnvoll und vielleicht sogar unumgänglich in diesem Rechtssystem, wenn man nicht Gefahr laufen will, um sein Recht teuer kämpfen zu müssen, um am Ende (nicht, womöglich) der Dumme zu sein.

MfG
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