Hallo Rainer,
ich hab mir daran die Zähne ausgebissen und deine Formel bringt es auch noch nicht. Es gibt ja noch weitere, nicht ausdrücklich genannte Bedingungen in die Formel zu packen, wenn es eine einigermaßen runde Sache werden soll.
Ich formuliere es mal so, wie ich es kapiert habe.
Wenn der Arbeitsbeginn vor 8:45 Uhr liegt sind 0,25 Stunden Pause zuzurechnen.
Wenn der Arbeitsbeginn vor 12:00 Uhr liegt sind nochmals 0,75 Stunden Pause zuzurechen. Man könnte auch sagen, wenn der Arbeitsbeginn vor 12:00 und 8:45 Uhr liegt,ist 1 Stunde Pause zuzurechnen.
Soweit ganz einfach, aber dann kommt noch das:
Wenn der Arbeitsbeginn vor 8:45 Uhr liegt, aber die Anwesenheit (Beginn + Stunden) vor 8:45 Uhr endet, dann kann nichts zugeschlagen werden.
Wenn der Arbeitsbeginn vor 8:45 Uhr liegt, aber die Anwesenheit (Beginn + Stunden + Frühstückspaus) bereits vor 12:00 Uhr endet, dann kann nur die Frühstückspause zugeschlagen werden.
Wenn der Arbeitsbeginn ab 9:00 Uhr liegt, aber die Anwesenheit (Beginn + Stunden) vor 12:00 Uhr endet, dann kann nichts zugeschlagen werden.
Wenn der Arbeitsbeginn ab 9:00 Uhr liegt, und die Anwesenheit (Beginn + Stunden) um/nach 12:00 Uhr endet, dann kann nur die Mittagspause zugeschlagen werden.
Wenn der Arbeitsbeginn ab 12:45 Uhr liegt kann keine Pausenzeit zugeschlagen werden.
Und das alles auf der Grundlage von zwei Werten: Beginnzeit als Uhrzeit und Gesamtstunden als Dezimalangabe, wobei wieder eine Uhrzeit auszugeben ist.
Bis zu einem bestimmten Punkt bin ich zwar immer gekommen, beim Testen mit den verschiedenen möglichen Bedingungen kam dann irgendwann an einer Stelle nur Nonsens raus und die Grübelei ging weiter.
Gruß
Kalle