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Gefragt in Plauderecke von
Ebay - versteh' ich nicht...

Hallo,

vor Kurzem hat ein Bekannter von seinem Arbeitgeber mehrere ausrangierte PC's gekauft, die XP Pro-Aufkleber sauber abgeschält und bei Ebay zum Verkauf eingestellt.
Kurz darauf wurden seine Angebote rausgenommen, mit der Begründung, das Angebot verstoße gegen geltende Bestimmungen, da die Lizenz ohne dazugehörige CD angeboten wurde.

Dazu muss man sagen, dass CoA-Aufkleber sehr oft in gängigen Annoncen anscheinend problemlos offeriert werden können, und nach deutscher Rechtssprechung ein solcher "Certificate of Authenticity" (mit dem aufgedruckten "Produkt Key")-Aufkleber lizenzrechtlich auf jegliche bereits vorhandene, namentlich gleiche XP-Installation übertragen werden darf (Microsoft höchstselbst bietet dafür eine entsprechende Freischalt-Software an), so dass die CD prinzipiell keine Rolle spielt.

Da ich selbst einen Aufkleber von XP Home versteigern wollte, möchte ich gern fragen, was eure Erfahrungen zu diesem Thema sind.

mfg

1 Antwort

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin,

es immer so ein Problem mit der Rechtsprechung, da wird in einem ganz konkreten Fall oder zu ganz konkretne Umständen geurteilt und dann wird es einfach pauschaliert, ob es nun passt oder nicht.

Was zu einer gültigen Lizenz gehört, bestimmt grundsätzlich der Lizenzgeber. Gerichtliche 'Eingriffe' gab es zu zusätzlichen Bedingungen wie z.B. Hardwarebindung und Beschränkungen im Verkauf durch die OEM-Hersteller. Dass aber z.B. eine Lizenz nur mit all ihren Bestandteilen weiterverkauft werden darf, wurde meines Wissens von keinem Gericht jemals in Abrede gestellt.

Die auch von Microsoft unterstützte Übertragung eines Product-Keys auf ein bereits bestehendes System ist hauptsächlich für den Fall gedacht, dass bei der Installation mehrere identischer Systeme nur einmal installiert und dieses System anschließend geclont wird. Das ist seit ewig gängige Praxis, es musste also möglich gemacht werden, anschließend den Key der jeweiligen Einzel-Lizenzen auf diese Systeme zu übertragen. Dass auf dem Weg auch ein nur-mal-gucken-System später noch legalisiert werden kann, ist nur eine weitere Möglichkeit.

Natürlich kann man dazu auch einen irgendwo abgekratzten Key verwenden und eventuell fällt das auch nicht auf, wenn dieses System nicht doch noch auf einem anderen Rechner läuft, aber der CoA-Aufkleber allein ist eben nach den Lizenzbedingungen von Microsoft keine Lizenz.

Ich könnte mir vorstellen, dass Ebay von Microsoft angehalten wurde solche Angebote bei Bekanntwerden zu löschen, wenn nicht zumindest noch der originale Datenträger dabei ist. Solche Angebote werden jedenfals nicht gelöscht, selbst wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die CD beschädigt und für eine Neuinstallation unbrauchbar ist.

Was man in aller Öffentlichkeit (z.B. Ebay) machen darf und was man nicht ganz so öffentlich macht, sind zwei verschiedene Dinge.

Gruß
Kalle
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