Moin,
es immer so ein Problem mit der Rechtsprechung, da wird in einem ganz konkreten Fall oder zu ganz konkretne Umständen geurteilt und dann wird es einfach pauschaliert, ob es nun passt oder nicht.
Was zu einer gültigen Lizenz gehört, bestimmt grundsätzlich der Lizenzgeber. Gerichtliche 'Eingriffe' gab es zu zusätzlichen Bedingungen wie z.B. Hardwarebindung und Beschränkungen im Verkauf durch die OEM-Hersteller. Dass aber z.B. eine Lizenz nur mit all ihren Bestandteilen weiterverkauft werden darf, wurde meines Wissens von keinem Gericht jemals in Abrede gestellt.
Die auch von Microsoft unterstützte Übertragung eines Product-Keys auf ein bereits bestehendes System ist hauptsächlich für den Fall gedacht, dass bei der Installation mehrere identischer Systeme nur einmal installiert und dieses System anschließend geclont wird. Das ist seit ewig gängige Praxis, es musste also möglich gemacht werden, anschließend den Key der jeweiligen Einzel-Lizenzen auf diese Systeme zu übertragen. Dass auf dem Weg auch ein nur-mal-gucken-System später noch legalisiert werden kann, ist nur eine weitere Möglichkeit.
Natürlich kann man dazu auch einen irgendwo abgekratzten Key verwenden und eventuell fällt das auch nicht auf, wenn dieses System nicht doch noch auf einem anderen Rechner läuft, aber der CoA-Aufkleber allein ist eben nach den Lizenzbedingungen von Microsoft keine Lizenz.
Ich könnte mir vorstellen, dass Ebay von Microsoft angehalten wurde solche Angebote bei Bekanntwerden zu löschen, wenn nicht zumindest noch der originale Datenträger dabei ist. Solche Angebote werden jedenfals nicht gelöscht, selbst wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die CD beschädigt und für eine Neuinstallation unbrauchbar ist.
Was man in aller Öffentlichkeit (z.B. Ebay) machen darf und was man nicht ganz so öffentlich macht, sind zwei verschiedene Dinge.
Gruß
Kalle