Hallo,
die Rechtlage sieht zwar eindeutig aus, ist aber dennoch etwas kippelig.
Es ist durchaus möglich, dass du seinerzeit mal über stark beworbene CallByCall-Vorwahl 0 10 13 ohne Anmeldung (Vertrag) Leistungen von Tele2 in Anspruch genommen hast. Solche Leistungen wurden dann über die normale Telefonrechnung in Rechnung gestellt, über die T-Com eingezogen und an den jeweiligen Drittanbieter weitergegeben.
Hast du seinerzeit solch einer Berechnung wiedersprochen und die Rechnung um den entsprechenden Betrag verkürzt, hat die T-Com diese angefallenen Gebühren natürlich nicht überwiesen bzw. vorab überwiesene Beträge irgendwann von Tele2 zurückgefordert.
Wenn das so war stellt sich die Frage wann Tele2 davon Kenntnis erlangte, dass die auf deinem Anschluss angefallenen Gebühren nicht bezahlt wurden. Wie schnell haben sie sich dann darum bemüht, von der T-Com an die entsprechenden Kundendaten zu kommen und wie schnell hat die T-Com diese Informationen bereitgestellt. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde dann Tele2 überhaut bekannt, wem gegenüber der Anspruch auf Zahlung der Leistung entstanden ist. Ich bin kein Jurist, aber das könnte sich ggf. auf den Beginn der Verjährungsfrist ausgewirkt haben.
Natürlich muss Tele2 dann auch sofort eine entsprechende Rechnung an dich erstellt haben und kann nicht gleich einen Anwalt mit der Beibringung der Forderung beauftragen. Vielleicht hast du solch eine Rechnung und ggf. auch noch Mahnungen als vermeindliche Werbepost von Tele2 ungeöffnet weggeschmissen. Ich würde jedenfalls mal eine Kopie der strittigen Rechnung und Kopien aller Mahnungen anfordern, um die Forderung selbst und die eventuelle Forderungsverjährung prüfen zu können.
Und für den Fall von CallByCall-Leistungen, um die es ja vermutlich geht, würde auch eine Rolle spielen, ob die in der Rechnung angegebene Teilnehmer-Nummer zu dem Zeitpunkt auch schon auf dich gelaufen ist, eventuell schuldet ja ein 'Vorgänger' das Geld.
Vielleicht liegt auch nur ein Fehler in der Abrechnung zwischen der T-Com und Tele2 vor.
Gruß
Kalle