Hallo Cheater95,
man sollte immer zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht unterscheiden können.
Wurde eine Straße dem öffentlichem Verkehr 'gewidmet', gilt das Straßenverkehrsrecht und somit dann auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Es kann also theoretisch durchaus sein, dass Haucki die Straße vor seinem Haus mit seinem Go-Kart auch ohne Straßenzulassung befahren darf, grundsätzlich sollte man jedoch nicht davon ausgehen.
Wenn du dir einen Serien-Go-Kart mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO zulegst, kannst du diesen problemlos bei der Zulassungsstelle anmelden und auch entsprechend versichern. Bei einem totalen Eigenbau oder auch einem von dir selbst zusammengeschraubten Bausatz, musst du beim TÜV oder der DEKRA die Prüfung und Erteilung einer entsprechenden Betriebserlaubnis beantragen und dir einen Hafpflichtversicherer für dieses Fahrzeug suchen. Ohne Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung keine Straßenzulassung und dann darfst du das Teil nur auf dem Hänger im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Gruß
Kalle