Schadenersatz im privaten Bereich kannst Du fast vergessen, da sich der Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens meist schwierig gestaltet. Dennoch hättest Du sicherlich die Telefonkosten für den Anruf bei der Hotline geltend machen können.
Zu der Störungsdauer bietet ja kein Anbieter eine 100%ige Verfügbarkeit an - das ist auch gar nicht machbar. Aber ich meine, es gibt sowas wie eine "garantierte Mindestverfügbarkeit". Ich weiß nicht, wie hoch die ist, aber selbst wenn man mal von 99,9% ausgeht, sind das immerhin fast 9 Stunden, die Du ggf. hinnehmen musst, ohne die Rechnung kürzen zu dürfen.
Und ich glaube nicht, dass 1&1 tatsächlich 99,9% Verfügbarkeit garantiert ...