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Gefragt in DSL von Mitglied (285 Punkte)
Liebe Supportnet-Kolleginnen und Kollegen!
Seit einigen Monaten bin ich bei 1&1 mit Telefon und DSL-6000.
Heute morgen konnte ich ca 1,5 Stunden nicht telefonieren und hatte auch keine Internet-Verbindung.
Frage: ab welcher Störungsdauer kann man 1&1 die Rechnung kürzen?
Und wenn die Störung noch länger gedauert hätte, dann hätte ich vermutlich übers Handy die teure 0180-Nr. der Störungsstelle von 1&1 angewählt. Hätte ich die Telefonkosten dann in Rechnung stellen können?
Für Auskünfte bedanke ich mich im Voraus!
mit freundlichem pieppiep, ein Vogelfreund

6 Antworten

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

siehe dazu z.B.:

2.3.
Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

3.12.
Gegen Forderungen von 1&1 kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Quelle

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Schadenersatz im privaten Bereich kannst Du fast vergessen, da sich der Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens meist schwierig gestaltet. Dennoch hättest Du sicherlich die Telefonkosten für den Anruf bei der Hotline geltend machen können.

Zu der Störungsdauer bietet ja kein Anbieter eine 100%ige Verfügbarkeit an - das ist auch gar nicht machbar. Aber ich meine, es gibt sowas wie eine "garantierte Mindestverfügbarkeit". Ich weiß nicht, wie hoch die ist, aber selbst wenn man mal von 99,9% ausgeht, sind das immerhin fast 9 Stunden, die Du ggf. hinnehmen musst, ohne die Rechnung kürzen zu dürfen.

Und ich glaube nicht, dass 1&1 tatsächlich 99,9% Verfügbarkeit garantiert ...
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Beantwortet von Mitglied (285 Punkte)
@ kalle + pete: herzlichen Dank für die Auskünfte.
War noch jemand hier heute morgen von dieser Störung betroffen?
Oder ist Dsl und / oder Telefonkunde bei 1&1 ?
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

in dieser Zeit waren lt. Heise iMonitor nur für (06122) Wiesbaden-Nordenstadt/Ost 1nd1-DSL-Störungen gemeldet, nicht aber für (0209) Gelsenkirchen.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von Mitglied (285 Punkte)
@ kalle: das ist interessant. Diesen Heise-Monitor werde ich mir gleich mal anschauen.
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Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
Hi & Mahlzeit!
Als Privatperson hast du grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Firma hinsichtlich Vertragsrecht. Also eine entsprechende Handlung (ob kürzung der Leistung oder fristloser Kündigung des bestehenden Vertrages "wegen nichterbringung der versprochenen Leistung" steht dir frei. Nur: beachte bitte die Verhältnismäßigkeit. Erst auf den Mangel aufmerksam machen, angemessene Frist zur Beseitigung setzen und event. Vorgehen bei Nichterledigung äußern. Und alles schriftlich
In deinem speziellen Fall sehe ich 3 Tage noch als verhältnismäßig, da du privat handelst (wie oben schon erwähnt). Sei dir aber immer darüber im klaren, das beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten haben.

Ach noch eins: Nicht alle AGB sind auch rechtens. Und die hier erwähnten AGB von 1&1 sehen in mindestens 3 Punkten so aus, als wären bestimmte Formulierungen unrechtmäßig! Und somit unwirksam!!!
kromgi
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