Du darfst hier keine Rechtsberatung erwarten. Um dir eine -wie gewünscht- Richtung zu geben: Eine Lizenz besteht immer aus dem vollständigen Produkt. Daher wäre die Vorgehensweise, einfach Lizenzen nach Belieben zu mischen, sowieso nicht zwingend von Erfolg gekrönt.
Wenn du weiterhin deine Lizenzbedingungen (Start - Ausführen - eula.txt), die die Kopie oder Weitergabe einer Kopie untersagen nicht anerkennst, dann sollte das UrHG der Maßstab sein:
Hier darf gemäß §69d Abs.2 UrhG nur eine Sicherungskopie für den Eigenbedarf angefertigt werden. Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbestimmungen, darf also, ohne ausdrückliche Erlaubnis durch den Urheber, nicht für eine Weitergabe kopiert, verliehen oder per Download angeboten werden.
Gruss,
Mic
[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]