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Gefragt in Plauderecke von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Hallo Leute,
ein Nachbar nervt: hat in seiner alten Schüssel Beulen endeckt, die wie er meint, vom Aufschlagen meiner hinteren Tür im gemeinsamen kommen sollen.

Nur bin ich zum einen nicht bewusst, dass ich gerade hinten (Hintertür ist der Schaden) so aufmachen würde (eher ja wohl vorne/Fahrer). Zum anderen stimmt weder die Höhe (Tür würde höher treffen. Sieht nur blöd aus, dass ich gerade Reifen gewechselt habe...), noch die Position bei der Länge (viel zu weit hinten. Müsste halb draussen stehen und dann hinten Tür aufmachen. Blödsinn!)


Er präsentiert eine "nachbarschaftliche" Lösung von Kostenvoranschlag von über 1.000,- Euro(!). Klare Fall von Abzocke für seine alte Kiste, die er verkaufen will.
Mein Versicherungsmakler meint, das es in seinen Augen auch Abzocke sei, aber tippt das es durchkommen würde. Gutachter kommt für die Somme wohl nicht.

Tja, nun zum "Problem":
(A) Wenn ich es Versicherung einreiche, wir die es zwar regeln. Würde aber beim nächsten Schaden wieder von meinen 30% hochgestuft werden; und auch für Jahre hochgestuft bleiben.

(B) Für die Versicherung mein Statement so schreiben das ich mir Null Schuld bewusst bin und es nach Abzocke aussieht (die aber evtl duchkommt).

(C) Alternativ kann ich es auf eine Klage ankommen lassen. Fühle mich zwar im Recht, nur kann es auch nach hinten losgehen.... dann Anwalt/Gericht/Schaden zu meinen Lasten?



Was meint ihr?
Speziell, wie würde es mit Gerichtskosten aussehen?


Gruss/Tomsan

22 Antworten

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Beantwortet von terror_tubbie Experte (3k Punkte)
Hi

Wenn du dir sicher bist, das es nicht von dir ist, würde ich gerichtlichen Weg nehmen. Dann kommt auf jeden Fall der Gutachter. Wir hatten letztens einen 300 € Schaden, selbst da hat uns die versicherung den geschickt.
Noch einfacher liese sich dies allerdings mit ner Privathaftplicht regeln, das würde ich dann eher versuchen.

Tubbs
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Haftpflicht ist auch vielleicht interessante Lösung....

Das es von nicht von mir ist kann ist selbst eigentlich nicht 100pro ausschliessen. Nur das ich Null Schuld bewusst bin. Gescheige denn kann man vorhersagen wie es denn ein Gutachter sehen würde.

Mir ist es halt doch nicht aufgefallen. Frage mich warum gerade hinten, die Höhe passt nicht und so weit hinten auch nicht.
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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

ich würde zum Nachbarn sagen, was er davon halten würde, wenn Du einen Sachverständigen einschalten würdes.

Du siehst dann ja, ob er dann immer noch will oder ob er dann davon abläst.

Gruss

Lutz
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Wäre dann Pokern, oder?

Denn die Rechnung für den Sachverständigen würde ich ja zahlen müssen....
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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

Pokern ja... aber Du siehst ja an seinem Verhalten...oh lass ich es drauf ankommen oder lassen wir das ganze.

Wenn er sich wirklich sicher ist, dann will er einen Sachverständigen.

Gruss

Lutz
0 Punkte
Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Joa.... klingt gut. Nette Möglichkeit zum Start!
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Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
Hi Leute!
Zerbrecht euch bitte nicht um soetwas den Kopf, weil die Sachlage zum glück klar geregelt ist.
- Dein Nachbar ist eindeutig in der Beweislast. (Und schon muss hier in Deutschland seine unschuld beweisen, wo kommen wir denn da hin!)
- Private Haftpflicht geht nicht, da mit deinem Auto der Schaden angerichtet worden sein soll! (w.z.b.w.)

kommt ein Sachverständiger, muss er beweisen, dass der Schaden mit deinem Auto gemacht wurde. Und wenn du dir sicherbist, dass es NICHT von deinem Auto kommt, lass alles auf dich zukommen. Wenn Ausssage gegen Aussage steht, wird der Gutachter auch für 500 € geholt. Und den bezahlt immer der Auftraggeber.

Bemerkung :
Mein Versicherungsmakler meint, .... aber tippt das es durchkommen würde.
was ist denn das für ein Unsinn?? Der Gutchter wird es ans Tageslicht bringen.

kromgi
0 Punkte
Beantwortet von
Hast du überhaupt schon mal geschaut, ob an der entsprechenden Tür DEINES Autos überhaupt etwas zu sehen ist? Müßte ja wenigsten eine Schramme/Delle dran sein.

Wenn die "jungfräulich" ist, dann hast du doch keinerlei Grund zur Sorge.

Yossarian
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Wenn Ausssage gegen Aussage steht, wird der Gutachter auch für 500 € geholt


Oki. Also im Versicherungsschreiben klipp und klar sagen, das ich keine Schuld habe und nicht rumeiern! Dann sollte meine Versicherung nicht zahlen und ein Gutachter kommt, richtig?

Nur mal so gesetz dem Fall er würde meine Schuld dann feststellen (hypothetisch!), irgendwelche Extrakosten für mich? Oder würde es dann auch über die KFZ-Versicherung angewickelt, wie auch dann der Schaden?
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
ob an der entsprechenden Tür DEINES Autos überhaupt etwas zu sehen ist?

Jep. Beschädigt,. Kann mich aber an schwungvolles aussteigen bei Pfeilern neben mir erinnern. (Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Trotzdem achte ich drauf, da ich nicht das Eigentum anderer in Mitleidenschaft ziehe).

Meine Tür hat Schäden, aber wie gesagt:
- kann mich nicht entsinnen ihn mal mit der Hintertür angehauen zu haben
- die Schäden haben nicht die richtige Höhe (leider noch gerade Reifen gewechselt... sieht nun ein wenig blöd aus. Nach Verschleiern :( )
- die Schäden sind viel zu weit am Heck, würde nie so weit hinten treffen!

Also wenn ich Schuld wäre, würde ich auch meine Versicherung das regeln lassen. Dafür habe ich sie und soviel Anstand sollte sein. Aber nur weil er sein Schrottmobil verkaufen will, möchte er noch mal lächelnd absahnen? Nix da.....
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