hallo
mic,
zum thema:
der bgh hat bisher
noch kein endgültiges urteil gesprochen. revision steht noch aus.
momentan ist nur der sender rtl (aus klagegründen) aus der anbieterliste -her ausgenommen.
daher ist die weitgehende aufnahme -und dameit nutzung- legal.
es ist momentan nur mit einem eingeschränkten senderangebot zu rechnen.
die von dir zitierten urteile sind -wie selbst aufgeführt- im schwebenden verfahren.
der derzeitigen nutzung steht -ohne tutti frutti sender- nichts im weg und ist somit legal, sofern mein heutiger kenntnisstand durch ein endgültiges urteil nicht aufgehoben wurde.
falls ich mich irren sollte, so sollte man hier ein rechtsgültiges urteil zum thema aufführen. urteile aus dem jahre 2005 und 2006 müssen in dieser zeit keine rechtsgültigkeit haben...
gruss
p.s. ja ich achte das hausrecht dieser seite, nur sollten hier aktuelle urteile angeführt werden, um die nutzer nicht in die irre zu führen.
vgl.
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E4F52809000E2446B8BF787A49B4ED93E~ATpl~Ecommon~Scontent.html