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Gefragt in Plauderecke von
Hallo miteinaner,hab da mal ne Frage :)

Undzwar wollte ich mir Arbeitsbekleidung in nem Onlineshop
bestellen und in den AGB´s steht folgendes...

"Mit Ihrer Bestellung verpflichten Sie sich, daß Sie die Waren dieser Internetseite ausschließlich zur Verwendung in Ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen bzw. behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit ordern"

Heisst das das ich nen Gewerbeschein oder so benötige, bin halt
nur nen kleiner Arbeitnehmer, also Privatmann.

3 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

ich verstehe das so, dass du bestätigst diese Arbeitskleidung auch als solche zu nutzen und nicht etwa mit Aufschlag gewerbsmäßig weiterverkaufst, bzw. sie zu anderen Artikeln umarbeitest und dann verkaufst. Du brauchst also keine Bedenken zu haben.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo, danke für die schnelle Antwort, muss ich wohl doch nicht
nackt zur Arbeit gehen :-)

Aber ein bissl verwirrend ist es schon wie die sich da ausdrücken
find ich, aber klingt schon logisch was du da schreibst.

Danke erstmal ...
0 Punkte
Beantwortet von strauss Experte (4k Punkte)
Hi

selbständigen, beruflichen, gewerblichen bzw. behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit ordern


Man beachte besonders "beruflichen Tätigkeit

Mfg Micha
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