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Gefragt in Plauderecke von
hallo.
ich habe damals im jahre 2007 angeblich gelder von der arge zu viel bekommen.jedoch haben sie mir erst fast 6 monate später,nachdem ich längst keine bezüge mehr bekam eine rechnung zukomen lassen.darauf hatte ich mich gemeldet,indem ichwissen wollte,wofür dieses geld nachgezahlt werden sollte.doch es kam nie eine antwort. vor zwei tagen habe ich einen vollstreckungsbescheid bekommen. die forderung ist von august 2007. ist diese rechnung verjährt? und wenn ja,wie kann ich contern in einem schreiben? bzw. gibt es einen paragraphen?
brauche dringend antworten.....denn bin erst 24 und alleinerziehende mutter in einer ausbildung.....hoffe ihr könnt mir helfen.Vielen Lieben dank

3 Antworten

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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

also das ein Vollstreckungsbescheid gekommen ist, glaub ich so erstmal nicht... da muß schon was vorher gekommen sein....und damit auch die fristen eingehalten.

Ich würde nochmals den Gang zur ARGE machen und versuchen das vor Ort zuklären.... Dein Daten haben die ja noch im System.

Gruss

Lutz
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Beantwortet von
schliesse mich da lutz an ,vor einem vollstreckungsbescheidt kommt ein mahnbescheidt und davor eigentlich mahnungen.
lieber nochmal persönlich klären.

lg maik
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Vor allem ist das nicht vergleichbar mit einer normalen Rechnung, sondern es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Du solltest unbedingt in dieser Sache bei der ARGE vorstellig werden.
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