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Gefragt in Plauderecke von
Hi!

In der Bucht ein PC-Netzteil ersteigert, gute Marke, bekannt für "Silence"... -> Elektrisch einwandfrei, aber, Überraschung: Ausgeschlagene Lüfter, erheblich lärmend, nervtötend... worüber natürlich (...) in der Beschreibung kein Wort stand.
Mein Angebote an den VK: Rücknahme, Versand auf seine Kosten. Macht er nicht, es sei denn, ich zahle die Zeche selbst. Alternativ: Statt die Kosten für den Rücktransport zu zahlen, möge er mir den Betrag doch überweisen, damit ich wenigstens eine kleine Entschädigung habe, für den Kauf neuer Lüfter. Akzeptiert er nicht. 5 Euro scheinen ihm wichtiger zu sein, als keine gute Bewertung...

Wie würdet Ihr euch in solchen Fällen verhalten?

Grüße

18 Antworten

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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

war es ein Händler oder Privatverkäufer ?

Bedenke aber auch...Du gibst ihm eine schlechte Bewertung, dann kann es sein das Du auch eine Bekommst.

Um was für einen Betrag geht es denn ?

Gruss

Lutz
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo,

er verkauft Privat.
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Aber wieso sollte er mir eine schlechte Bewertung überhaupt geben können? Er kann ja nur - Erlogenes - als Rache tippen innerhalb einer positiven Bewertung...
Aber möge er es doch tun, immerhin habe ich die Möglichkeit, das noch einmal von meiner Seite darzustellen, falls ihm das von meiner Bewertung an ihn immer noch nicht reicht.

Aber das ist nicht der Punkt. Ich würde einfach gerne wissen, ob man das allgemein voraussetzen kann, was ich bisher für ganz selbstverständlich - wenn ich selbst anbiete - gehalten habe: Wenn der K. nicht zufrieden ist - und dafür muss es ja Gründe geben, welche auch immer, auch wenn für mich nicht nachvollziehbar, so auch nicht wiederlegbar -, nehme ich die Ware prinzipiell auf meine (Versand-)Kosten zurück, unabhängig davon, um welchen Betrag es sich handelt.

Gruß
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Beantwortet von mikoop Experte (2.7k Punkte)
Hallo,

Unstimmigkeit an eBay melden, Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Dann zählt auch eine evtl. negative zum Prozentsatz dazu...

klick!

Gruss, Mikoop
0 Punkte
Beantwortet von
Nochmal: Wenn mein Käufer unzufrieden ist, nehme ich die Ware zurück und zahle den Rückversand. Alles andere wäre doch unklug, da ich sonst alle Chancen habe, eine boshafte negative Bewertung zu kassieren.
So, und nun wurde ich als Käufer über's Ohr gehauen. Es liegt nicht in meinem Interesse, den Verkäufer nun unbedingt schlecht zu stellen (bzw. die ätzende eBaymaschinerie in Gang zu setzen), vorausgesetzt, er kommt mir wenigstens so weit entgegen, die Ware auf seine Kosten zurückzunehmen. Dabei komme ich ihm sogar entgegen, indem ich mit Hermes, 4 Euro, versichert, die günstigste Versandart wähle. Das wäre meiner Meinung nach mehr als fair, schließlich hatte ich eine Menge Aufwand und Rennerei für am Ende gar Nichts...
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Ich kann aus eigener Erfahrung (Office 2003 wurde als "Vollversion" verkauft, war aber nur auf Fuji-Siemens-Systemen installierbar) die Unstimmigkeits-Abwicklung (Antwort 3) durchaus empfehlen.
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Beantwortet von ralfman Experte (2.1k Punkte)
Hallo Leberkuessen,
beim Lesen Bitte nicht gleich an die Deke gehen, denn eine Diplomatische Ausdrucksweise liegt mir einfach nicht.
Es ist völlig egal wie Du das handhaben würdest, und Du kannst Deinem gegenüber auch nicht Deine Sichtweise aufzwingen. Der Verkäufer möchte die Versandkosten nicht Tragen und Basta. Nun liegt es an Dir zu Handeln. Möglichkeiten sind hier bereits genannt.
- Steitfall Melden,
- Negativ Bewerten,
- auf eigene Kosten zurückschicken und auf Ersatz oder Geld hoffen.
Hab ich noch was Vergessen?
Versuch einfach mal Dich in die Gedanken Deines gegenüber zu Versetzen, und Du wirst Verstehen warum der Verkäufer so handelt.
Selbstverständlich ist es Dein gutes Recht Deinen standpunkt klar zu machen, aber auf den muss genau so wenig eingegangen werden wie Du auf die Gegenseite eingehst.
Also Bitte nicht in den Falschen Hals bekommen, aber ich glaube ein sauberer Kompromiss ist nicht zu finden.

Ralf
0 Punkte
Beantwortet von
Ich würde einfach gerne wissen, ob man das allgemein voraussetzen kann, was ich bisher für ganz selbstverständlich - wenn ich selbst anbiete - gehalten habe: Wenn der K. nicht zufrieden ist - und dafür muss es ja Gründe geben, welche auch immer, auch wenn für mich nicht nachvollziehbar, so auch nicht wiederlegbar -, nehme ich die Ware prinzipiell auf meine (Versand-)Kosten zurück, unabhängig davon, um welchen Betrag es sich handelt.


Von der Enttäuschung, dem Ärger und der verschwendeten Zeit mal ganz abgesehen... .-(

Ganz klar, wenn es sich so verhält, wie geschrieben, würde ich es genauso halten. Wenn der Verkäufer glaubt, einen Dummen gefunden zu haben - dem er seinen Schrott andrehen kann, um sich Geld zu erschleichen durch Weglassen wichtiger Informationen -, weiterhin stur bleibt und ihm € 4 wichtiger sind, als eine negative Bewertung, würde ich mein Missfallen auch in einer entsprechenden Bewertung mitteilen. Leider gibt es solche Dummgier-Typen, die nichts kapieren, außer, wenn es erst mal weh tun muss.
0 Punkte
Beantwortet von
Zum Thema schlechte Bewertungen:

Verkäuft können nur noch positiv oder gar nicht bewerten. Es ist nicht mehr möglich für den Verkäufer eine neutrale oder negative Bewertung abzugeben.

Zumindestens war das die letzten Male als ich was verkauft habe so.

Ansonsten einfach mal wie schon in der ersten Antwort schon geschrieben, die Sache bei Ebay melden.
Gruss
donossi
0 Punkte
Beantwortet von
Antwort von donossi_oc: Verkäuft können nur noch positiv oder gar nicht bewerten.

Auf Deutsch: Verkäufer können nur noch positiv oder gar nicht bewerten.
Damit erfahren wir nix Neues (ist auch kein Thema hier)...

Es ist nicht mehr möglich für den Verkäufer eine neutrale oder negative Bewertung abzugeben.

Gemeint ist wohl: Es ist nicht mehr möglich für den Käufer eine neutrale oder negative Bewertung abzugeben (...)

Ansonsten einfach mal wie schon in der ersten Antwort schon geschrieben, die Sache bei Ebay melden.


Antwort 1 von Lutz1965: Bedenke aber auch...Du gibst ihm eine schlechte Bewertung, dann kann es sein das Du auch eine Bekommst.


Davon abgesehen, dass Antwort 1 nichts damit zu tun hat und sowieso falsch ist - was soll eigentlich der ganze Sch***?
0 Punkte
Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Und was soll Antwort 9, liebe(r) Hara?
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