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Gefragt in Plauderecke von
ich kenne das paperboy urteil aber bin mir noch immer unsicher.

gilt das auch für dateien?

kann man einfach dateien die andere mühevoll bereitstellen und
pflegen verlinken?

kann man ein ganzes internetprojekt erstellen was fast nur aus deep
links besteht?

ich bin etwas verwirrt

vielen dank für die hilfe

3 Antworten

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Beantwortet von
lies bei Wikipedia, lass ein bisschen deinen Verstand spielen, denk dabei an Urheberrechte
0 Punkte
Beantwortet von
Der Bundesgerichtshof hat in seiner so genannten Paperboy-
Entscheidung vom 17. Juli 2003 (BGHZ 156, 1[1]) aber festgestellt,
dass das Setzen von Deep Links nicht gegen die urheberrechtlichen
Befugnisse der verlinkten Anbieter verstößt. Auch eine unlautere
Ausbeutung von Anbieterleistungen durch das Setzen von Deep Links
wurde verneint

Quelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Deep_Link#Rechtliche_Situation

deswegen frage ich ja

stimmt jetzt etwas mit meinem oder mit deinem verstand nicht?

wäre über antworten von menschen dankbarr die sich wirklich gut damit
auskennen.


vielen dank
0 Punkte
Beantwortet von
stimmt jetzt etwas mit meinem oder mit deinem verstand nicht?
mit meinem stimmt jedenfalls alles!

Da steht doch alles klar da!

Deeplinks verstoßen i.A. nicht gegen das Urheberrecht. Sollten jedoch auf der verlinkten Seite technische Schutzmaßnahmen gegen das Deeplinking bestehen und umgehst du diese gelangst du in juristische Grauzonen.

Eignest du dir die fremden Inhalte an verstößt du eindeutig gegen das Urheberrecht.
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