Der Bundesgerichtshof hat in seiner so genannten Paperboy-
Entscheidung vom 17. Juli 2003 (BGHZ 156, 1[1]) aber festgestellt,
dass das Setzen von Deep Links nicht gegen die urheberrechtlichen
Befugnisse der verlinkten Anbieter verstößt. Auch eine unlautere
Ausbeutung von Anbieterleistungen durch das Setzen von Deep Links
wurde verneint
Quelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Deep_Link#Rechtliche_Situation
deswegen frage ich ja
stimmt jetzt etwas mit meinem oder mit deinem verstand nicht?
wäre über antworten von menschen dankbarr die sich wirklich gut damit
auskennen.
vielen dank