1.5k Aufrufe
Gefragt in Modem von er78kl Einsteiger_in (7 Punkte)
1. Frage zur Technik
offenbar wird diese Form der Internetverbindung von
Congstar, Vodafon , sicher auch anderen Povidern angeboten.
Als Bonbon für einen Vertrag über DSL + Flat ( via voip)
ich habe ein solches Modem und einen Vertrag von 1und1,
Congstar hatte interaktiv mit der DTK AG meine Telefonleitung gekappt,
Congstar hat mit allen Mittel einen widerrufenen Vertrag aufrecht
erhalten und durchsetzen wollen (eventuell interaktiv mit DTK)die zwei sind Mutter und Tochter, jedenfalls kapitalverbandelt.
Der Congstar-vertrag war bei weitem teurer als auf
einer ComputerBildzeitung in Aussicht gestellt.
Darum hatte ich diesen postwendend innnerhalb der 14 Tage gekündigt , widerrufen.
(soviel zum plötzlich versiegenden Festnetz)

Diese Modem hat zwei LED grün und Blau , außerdem
kann man über eine Diagnose und ein ###.log etliche
Einzelheiten der Anbahnung ermittelt, sogar als #.txt lesbar machen,
In einer Phase konnte ich (nun ohne Telefon) sogar
via Skype billig telefonieren, dann wiederum aber nicht.
Ich wüßte gern, ob ich bestimmte Parameter entschlüsseln kann,
vielleicht hätte ich vorher mal bei Wiki schauen sollen, aber bei Euch geht es ja vielleicht auch?

zwei ständig variierende Zahlen geben vermutlich upload und
download Datentrnsferraten an, aber
wo oder kann ich vorher wissen, ob die Verbindung für Skype taugt.
Wer sich auskennt, möge mailen, bitte.
E K
2. vertragsrechtlich:
2. Wer hat schon (böse) Erfahrungen mit der Ignorierung von
im www angebahnten, dann widerrufenen Verträgen, die nie
unterschrieben wurden.
Ich habe ein Schreiben eines Anwaltsbüros mit dem Versuch
einer Zuweisung eines wirtschaftlichen Schaden von 250 Euro.
So erfährt man nebenbei, was so ein Vertrag an Provisionsspielraum noch hat.
Ein Brief an die Regulierungsbehörde wurde abgeschmettert,
das ist nicht unser Job, eine Verbraucherzentrale riet zum Anwalt.

das sind offenbar die Früchte der neuen Politik der Privatisierung.
Bei der Bahn (schlimm genug geht es da zu) steht das ja noch
bevor. Ich war Zeuge, dass eine dreier Gruppe im Zug
eine Quittung und eine Kreditkarten abbuchung vorlegte,
die Schaffnerin fertigte dann 3 normakarten aus, die annähernd dann das dreifache kosten sollten:
Dieses , weil die Gruppe die als PDF erhältliche Ticket nicht
gedruckt hatte ( in dem Intercity gab es sicher ein Internetraum,
vermutlich aber keinen mit einem Drucker)
Man kann ja mal probieren, den Fahrgast zu einer mehrfach
Bezahlung zu vergattern.

2 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von Experte (6.4k Punkte)
Hallo,
ehrlich gesagt ist der Fragestellung hier nicht ganz einfach zu folgen...

Zum Modem/Router:
Ein solches Gerät ist nicht nur ein "Bonbon", sondern zwingend notwendig für den Aufbau/ dieNutzung des Internetzugangs. Die Kosen einr Fritz!Box liegen so zw. 100 - 210 € +/-, je nach Modell.

Zu Skype:
"Im Durchschnitt verwendet Skype zwischen 3 und 16 KB/s[..]" (ohne Videoübertragung)... also sollte man Skype problemlos mit jeder angebotenen DSL-Verbindung nutzen können...

Zum Internetzugang mit 1und1:
Vermutlich ist der genutzte Internetzugang ein Komplettanschluss, das heisst, dass hierfür kein Festnetzanschluss über die Telekom notwendig (bzw. nutzbar) ist. Der Festnetzanschluss wird, bei im Falle der Beauftragung eines Komplettanschlusses durch 1und1 gekündigt, aber die Telekom fragt dann noch mal nach, ob man das auch will.

Mir ist aber nicht ganz klar, ob 1und1 zu Gunsten von Congstar gekündigt werden sollte und dann doch nicht, oder ob Congstar zu Gunsten von 1und1 gekündigt wurde und Congstar jetzt Schadenansprüche geltend macht...

Zu "wirtschaftlicher Schaden von 250 € ":
Da aus der "Fragestellung" nicht ganz klar wird, wer hier 250 € Schadensersatz fordert, lässt sich hierzu auch nicht viel sagen, aber wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat und beispielsweise ein Modem/Router zugeschickt bekam, dann den Vertrag kündigt und den Router behält, dann könnten sich die 250 € vielleicht darauf beziehen...

Zur Bahn:
Was hat die Bahn hiermit zu tun? Ich bin auch nicht gerade Fan der Bahn, aber die Möglichkeit von zu Hause aus Tickets zu kaufen, ohne ewig am Schalter stehen zu müssen, ist in meinen Augen ein echtes Plus. Und beim Online-Ticketkauf steht auch ganz klar dabei, dass man das Ticket auf DIN A4 ausdrucken muss und nicht die Quittung, geschweige denn die Kreditkartenabrechnung vorzeigen kann...Auf der Quittung und der Kreditkartenabbuchung ist ja auch gar nicht unbedingt ersichtlich für was da bezahlt wurde...


mfg, sup2010
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin,

wie soll dir jemand dazu konkrete und korrekte Hinweise geben, wenn du dich mehr oder weniger nur in Andeutungen verlierst, zum konkreten Ablauf aber nichts sagst?

Und wer schließt schon einen nicht terminierten neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter ab, wenn er noch einen mit der gleichen Leistung zu laufen hat?

Auch die Sache mit dem Preis ist so eine Sache. War das Angebot in der Zeitung eventuell zeitlich befristet und du einfach zu spät dran? Oder hast du einen anderen als den dort angegebenen Tarif gewählt, bzw. einfach die zusätzlichen Kosten für eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit als DSL 2000 übersehen? Alle diese Möglichkeiten stecken in deiner 'Problembeschreibung' drin und keine davon wäre diesem 'bösen' Anbieter anzulasten..

Dann sollte man auch den Unterschied zwischen einer Kündigung und einem fristgerechten Widerruf kennen. Falls du tatsächlich den Vertrag so wie von dir geschrieben gekündigt hast, dann zählen natürlich die entsprechenden Regelungen zur Kündigungsfrist und die lauten nun mal 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zum Ende der Vertragslaufzeit. Auch in dem Fall würde sich Congstar mit dem Beharren auf dem abgeschlossenen Vertrag rein formal korrekt verhalten, wenn es auch schmerzt.

Und selbst wenn du innerhalb von 14 Tagen den Online-Vertrag fristgerecht widerrufen wolltest, gibt es bei solchen Dienstleistungsverträgen noch die Einschränkung, dass die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfüguzng gestellt sein darf. Dies ist sie aber, wenn die von 1und1 bei der T-Com ggf. angemietete Leitung bereits auf Congstar übertragen und dir die Zugangsdaten für den Congstar-Anschluss übergeben wurden. Auch hier gibt es von deiner Seite keine konkreten Angaben zur zeitlichen Abfolge.

Auch die Frage mit dem wirtschaftlichen Schaden ist in den AGB vom Constar geregelt, dazu benötigt man keine Kopie eines Anwaltsschreibens zu einem ggf. ganz anderen Vorgang. Pauschal ein Viertel der bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch ausstehenden Monatsraten, sofern nicht ein höherer oder auch niedrigerer Schaden konkret nachgewiesen wird. Du kannst also leicht selbst ausrechnen, wie hoch dein Lehrgeld ausfallen würde, wenn du mit Congstar zu einer einvernehmlichen Lösung deines Problemes kommen möchtest. Vielleicht kämst du aber auch mit einer vorfristigen Aufhebung deines Vertrages bei 1un1 billiger aus deinem DSL-Doppel-Moppel raus.

Zur technischen Seite deines Problems kann ich nichts weiter sagen, als dass ich gelegentlich auch mal an einem DSL-1000-Anschluss problemlos Skype incl. Video benutze.

Gruß
Kalle
...