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Gefragt in Plauderecke von
Hallo Forum

mal eine Verständisfrage,
wenn ein Ehepaar (haben 2 Kinder) arbeiten geht
und folgende Aufteilung macht (durchgerechnet mit einem Lohnsteuerprogramm)

Partner1 - Lohnsteuerklasse 3 - Jahresbrutto 24.000€ + 2 Kinder auf der Karte

Partner2 - Lohnsteuerklasse 5 - Jahresbrutto 15.000€ (kein Kind auf der Lohnsteuerkarte)

ergibt sich laut Lohnsteuerprogramm eine Nachzahlung von ca.600€

Wenn beide Partner auf 4 / 4 gehen mit je 1.Kind auf der Karte ergibt sich eine Nachzahlung von ca.200 €

Die pauschalen Freibeträge sind einbezogen es kann auch nichts weiter abgesetzt werden.

Jetzt meine Frage,

1. Warum muss dieses Ehepaar nachzahlen , sie haben ja gar keinen Einfluss auf die Lohnsteuer die sie monatlich zahlen, diese wird ja von der Lohnabrechnung durch Programme der Arbeitgeber ermittelt, warum arbeiten diese Programm nicht großzügig sodas erst keine Nachzahlung entsteht

2. Können die Ehepartner beim Arbeitgeben verlangen z.b pauschal 25€ mehr Lohnsteuer im Monat zu zahlen um halt nicht diese Jahresnachzahlung zu erhalten?

Letztendlich verstehe ich den Sinn nicht, beide bekommen Ihre Lohnsteuerkarte , geben diese beim Arbeitgeber ab, können die Zahlungen vom Lohn nicht beeinflussen und sollen dann am Ende des Jahres für die vermeindlich falsche Formel nachzahlen???

Pauschal sagt man ja das bei Ehepartnern mit Kindern die 3 / 5 genommen wird und der mit dem höheren Brutto die 3 nimmt und die Kinder drauf, aber selbst in der Rechnung sind 600€ fällig.

Bei 4 / 4 immerhin auch noch um die 200€.

Wie kommt das?

1 Antwort

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

in der Steuerklasse III werden die vom Brutto abzuziehenden Freibeträge beider Partner berücksichtigt, im Gegenzug dann in der Steuerklasse V keine. Aufgrund der Steuerprogression (Erhöhung des Steuersatzes bei wachsendem Einkommen) wird so der höchste 'Steuerspar-Effekt' erzielt, allerdings nur temporär. Bei der gemeinsamen Veranlagung am Jahresende wird dann wieder alles in einen Topf geschmissen und neu ausgerechnet. Die zuvor über III+V 'eingesparten' Steuern sind dann bis zu einem gewissen Grad nachzuzahlen. Bei IV + IV werden die Freibeträge aufgeteilt was, dazu führt, dass für die einzelnen Monate etwas höhere Steuern an das Finanzamt abgeführt werden. Die eventuellen Nachzahlungen fallen dann entsprechend niedriger aus, oder es kommt sogar zu einer Erstattung.

Mit diesem --> Lohnsteuerrechner kannst du dir z.B. die einzelnen Berechnungsschritte in den verschiedenen Steuerklassen anzeigen lassen, eventuell wird dann das o.a. für dich einfacher nachvollziehbar.

Irgendwelche zusätzlichen Steuerzahlungen kannst du nicht mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Man könnte ein Lohnprogramm zwar dazu bringen einfach höhere Steuern auszurechnen, aber dann würden diese Berechnungen auf der Grundlage bewusst falscher Angaben erfolgten und diese Laus setzt sich kein Arbeitgeber in den Pelz.

Wenn du in den Monaten lieber etwas weniger Netto hättest, aber dafür keine Nachzahlungen am Jahresende, dann lasse einfach den höheren Verdienst nach Steuerklasse V versteuern. Dann erhältst du nach der gemeinsamen Veranlagung sogar eine Steuer-Erstattung.

Gruß
Kalle
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