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Gefragt in PC-Sonstiges von iowa Einsteiger_in (49 Punkte)
Hallo!
Ich wollte mal fragen, ob sich jemand vielleicht damit auskennt:
Kann man gebrauchte, bei Ebay ersteigerte Software für die Lohnsteuererklärung absetzen? Wenn ja unter welchen Bedingungen (Rechnung, Kontoauszug?)

Grüße Iowa

9 Antworten

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Beantwortet von
Die Software ließe sich absetzen wenn Quittung vorhanden. Aber warum kaufst du die Steuersoftware? Hier kannst du dir eine kostenlose Version herunterladen.
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Elster ist mehr oder weniger nur eine "Ausfüllhilfe", ein "richtiges" Steuerprogramm bietet da schon mehr, gerade auch für den, der sich nicht so gut auskennt.
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Beantwortet von
Kann man gebrauchte, bei Ebay ersteigerte Software für die Lohnsteuererklärung absetzen?


Die Antwort darauf bietet

ein "richtiges" Steuerprogramm (...), gerade auch für den, der sich nicht so gut auskennt.


Wenn's sowas nicht bietet, reicht Elster.
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Beantwortet von nummer6 Experte (1.2k Punkte)
Laut den Finanzämtern kann man den Steuerberater sowie Software nicht mehr von der Steuer absetzen.
Das ist schon seit einigen Jahren so.Das hat vermutlich auch mit dem Freibetrag zu tun,den man hat und in dem sowas schon enthalten ist.
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Beantwortet von iowa Einsteiger_in (49 Punkte)
Ok, besten Dank.
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Jep, ist im Freibetrag drin.

Versuche aber ruhig Dein Glück und erstelle einfach einen Eigenbeleg für die Software. Vielleicht wird ja extra angerechnet.....
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Beantwortet von chrissi_410 Einsteiger_in (75 Punkte)
Stopp - das mit der Absetzbarkeit Steuerberaterkosten hat sich inzwischen wieder geändert! Jetzt geht es wieder, auch für Private Steuer!
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

sehe mal hier nach

www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuerberatungskosten.htm

ist etwas detailierter.

Gruß

Helmut
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Beantwortet von chrissi_410 Einsteiger_in (75 Punkte)
Der Bundesrat hat sich mit dieser Problematik noch einmal beschäftigt.
Siehe [url]www.weber-vondergroeben.de/Bundesrat--Steuerberatungskosten-sollen-als-Sonderausgaben-abzugsfaehig-sein_248.aspx
hier. Soviel ich mich erinnern kann, ist das schon durch.

Ich glaube, bei den Steuererklärungen, die noch nicht rechtskräftig sind, kann man diese Kosten wieder geltend machen. Das dürfte dann für 2008 noch möglich sein. Die 2007er ist ja schon durch....
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