Hallo,
mir ist mal ein verkauftes Teil (Kreamik) durch meine Unachtsamkeit beschädigt worden. Ich habe dem Käufer das so mitgeteilt und ihn um Rückmeldung gebeten. Da die Beschädigung einentlich nicht zu sehen war, er aber das Teil verschenken wollte, haben wir auf Stornierung des Kaufs geeinigt.
Die ganze Sache hängt natürlich auch vom Käufer und dem verkauften Artikel ab. Wobei ich bei Beschädigung die Grundlage des Kauf nicht mehr gegeben sehe, da der Gegenstand sich nicht mehr im angebotenen Zustand befindet.
Gruß
Helmut