Hallo,
den Entsperrcode fordert man nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bei dem Mobilfunkanbieter an, der das von ihm ganz oder teilweise gesponserte Handy mit dem SIM-Lock versehen hat.
Wenn dir jemand ein Handy mit SIM-Lock verkauft hat ohne dich darauf hinzuweisen, dass es nur bei einem einzigen Mobiltelefon-Anbieter genutzt werde kann, dann verlange, dass er es noch entsperrt oder den Verkauf wieder rückgängig gemacht wird.
Gruß
Kalle