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Gefragt in Plauderecke von
hallo

wir haben 1992 ein grundstück/garten übernommen.
haben dafür auch nie ein pachtvertrag gehabt ,sondern immer grundsteuer b bezahlt.
nun steht die ganze gartengemeinschaft zum verkauf,meine empörung darüber ,erklärte der makler damit das es nicht unser eigentum ist.
wir zahlen diese grundsteuer nur für die grundfläche des gebäudes und nicht für das land.
aber ich zahle auch grundsteuer b ,für mein haus und land ,was wir kauften.
hab schon gegoogelt und meiner meinung nach ist das sehrwohl eigentum.
kann mir da jemand sagen ,obs nun wirklich nur für die bodenplatte ist?

danke maik

3 Antworten

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Beantwortet von
Die Frage muss doch anders lauten:

Bist du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen oder nicht?
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Maik,

die Grundsteuer B wird für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke und für Gebäude erhoben.

Normalerweise kann in Deutschland eine eigene Immobilie nur auf eigenem Grund und Boden errichtet und auch nur mit diesem zusammen veräußert werden. Grund: Ein Bauwerk gilt gem. § 94 BGB als wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes, das Eigentum am Grundstück erstreckt sich also i.d.R. auch auf das Bauwerk, nicht umgekehrt.

Eine Ausnahme ist das s.g. Erbbaurecht, bei welchem der Grundstücksbesitzer dem Pächter ein befristetes Baurecht auf dem gepachteten Grundstück einräumt. Das Erbbaurecht kann zusammen mit der Immobilie veräußert werden, jedoch nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers.

Bei einem notariell beurkundetem Kauf des Wochenendgrundstückes müsste es eigentlich ordnungsgemäß abgelaufen und auch ein entsprechender Eintrag im Grundbuch (s.o.) erfolgt sein. Bei einem Erbbaurecht zusätzlich noch im Erbbaugrundbuch.

Deine Schilderung lässt allerdings die Vermutung zu, dass es sich bei dir um eine weitere Besonderheit handelt, nämlich um ein Wochenendgrundstück aus DDR-Zeiten. Hier wurde von den Gemeinden oftmals nicht eigener Grund und Boden bereitgestellt, sondern fremder, der dann nach dem 03.09.1990 an den ursprünglichen Eigentümer zurück übertragen wurde. Für diese Wochenendgrundstücke gibt es einen Bestandsschutz bis 2015, danach sind sie gegen eine angemessene Entschädigung für die erfolgte Werterhöhung an den Grundstückseigentümer zurück zu geben. Dieser Bestandsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf die nach dem 03.09.90 durch Kauf erworbenen Wochenendgrundstücke. Weiterhin wurden die Bestandsschutzbestimmung des Einigungsvertrages inzwischen etwas 'aufgeweicht', der Termin 2015 gilt unter bestimten Umständen also nicht mehr.

Du, oder besser noch die Gartengemeinschaft insgesamt sollte in jedem Fall einen in diesen Fragen erfahrenen Anwalt konsultieren. Bei einer ehemaligen DDR-Gartenanlage hättest du aufgrund des Kaufes im Jahr 1992 alleine ohnehin kaum eine Möglichkeit dich zu wehren oder zumindest angemessen entschädigt zu werden.

Eine andere Frage ist natürlich auch, ob sich durch den Grundstücksverkauf für euch überhaupt etwas ändern würde oder der neuen Besitzer lediglich in die Rechte des derzeitigen Besitzers eintritt und alles erst einmal so weiterläuft, wie gehabt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass sich überhaupt kein Kaufinteressent findet, der für dieses Problemgrundstück den erhofften Preis zahlen will. Das wird auch davon abhängen, für welche Art Nutzung es im Bebauungsplan eurer Gemeinde ausgewiesen ist. Außerdem ist es Euch ja unbenommen, eine 'Gartengemeinschaft XYZ GbR' zu gründen und selbst ein Angebot auf dieses Grundstück abzugeben, sofern es tatsächlich einen anderen Eigentümer dafür gibt.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
danke für die ausführliche erklärung,dann geh ich mal zum grundbuchamt.

gruss maik
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