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Gefragt in Plauderecke von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Moin Moin,

ein Bekannter von mit hat einen Klein-Garten und darin auch einen Fahnenmast.
Mal ist die Schleswig-Holstein Fahren oben, mal die Deutschland Fahne (Schwarz/rot/Gold)

Jetzt will er sich zur WM eine Deutschland Fahne mit Adler in der Mitte holen.
Sein Gartennachbar meinte aber.... er darf diese gar nicht an den Mast hängen, das dürfen nur "öffentliche" Einrichtungen (Bund, Landtag, Kaserne usw.)
...
Also normale Deutschland Fahne ja, mit Adler in der mitte nein.

Ich konnte ihm leider darauf keine Antwort geben. Aber evtl. weiß ja hier einer von Euch, was erlaubt ist oder nicht.

Danke schonmal für die Antworten.

Gruss

Lutz

23 Antworten

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Beantwortet von merlin59 Experte (2.8k Punkte)
Hallo Lutz,

siehe OWiG, §124.

Also, ich würd's lieber lassen.

mfg,
Merlin
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin Lutz,

kommt darauf an, ob auf der Flagge wirklich der s.g. Bundesschild ist, oder nicht. Mit dem offiziellen Bundesschild wäre es die Bundesdienstflagge, die sich natürlich nicht jeder in den Garten hängen darf. -> Deutsche Flaggen

Wenn die Flagge der Bundesdienstflagge jedoch zu ähnlich ist, zieht der o.a. Link von Merlin. Ob das wirklich jemals verfolgt wurde kann ich nicht sagen, während der Zeit der Fußball-WM ist aber vermutlich kaum damit zu rechnen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von merlin59 Experte (2.8k Punkte)
Hallo KJG17,

in deinem Link hab ich gelesen:

Schwarz-rot-goldene Flaggen, die statt des Bundesschildes das Bundeswappen mit dem unten zugespitzten Schild und dem Adler ohne Stutzung des Gefieders zeigen, sind keine Bundesdienstflaggen.

Hmm, das hieße dann, dass er, sollte es sich um eine solche Flagge handeln, diese theoretisch doch aufhängen darf??

Verzwickte Frage.

mfg,
Merlin
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Merlin,

ich würde sagen, dass man Bundesschild und Bundeswappen durchaus verwechseln darf und dann zieht das:

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(die von dir selbst genannte) Quelle

Gruß
0 Punkte
Beantwortet von vso Mitglied (237 Punkte)
Hallo,

die Verwechslung kann dadurch ausgeschlossen werden, indem z.B. unten an den Rand der Fahne in ausreichend großer Schrift geschrieben wird:

Diese Fahne ist KEINE Bundesdienstflagge.

;-)

Beste Grüße,

Volker
0 Punkte
Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

so habe mal meinen Bekannten gefragt, was er sich denn für eine Fahne er sich denn genau holen will.
Er will sich diese Fahne holen wollen.

Er hätte wohl auch wohl den Verkäufer angeschrieben, aber keine Rückmeldung bekommen.
Er weiß jetzt halt nicht... darf er kaufen und Hochziehen im Garten oder soll er es lieber lassen. ?

Gruss

Lutz
0 Punkte
Beantwortet von kasipoasi Experte (3.8k Punkte)
Moin!
Ich frage mich, wenn denn das "Hochziehen", "Hissen", "Flaggen" mit dieser Fahne eine Ordnungswidrigkeit sei sollte und der Staat ein Hoheitsrecht darauf hat, warum die Dinger dann so einfach über eBay zu kaufen sind.
Ausserdem: warum reicht dem Nachbarn nicht die einfache Version ohne Adler? Will da einer der Kleingärtner vor den anderen darauf bestehen, das er Recht mit seiner Aussage hat?
Der soll sich das Ding kaufen und dann ist´s gut - als wenn das Odnungsamt nix besseres zu tun hat und Kleingartenanlagen wegen angeblichen Fahnenmißbrauchs kontrolliert....
kasi
0 Punkte
Beantwortet von poldie-3 Experte (2.2k Punkte)
Hallo

Nach den Leistungen von unserer Nationalmanschaft würde ich sagen: weißer Adler auf weißen Grund (-:

Gruß
0 Punkte
Beantwortet von anno_58 Mitglied (877 Punkte)
Hi,

bissi spät, aber ich habe das heute erst gesehen...

Also die oben verlinkte Flagge (A6) ist eine "inoffizielle mit Bundeswappen", deren Verwendung geduldet wird.

Der Unterschied zur Bundesdienstflagge wird deutlich, wenn man die beiden mal neben-, bzw. untereinander sieht.

Seht es euch bei Wikipedia an: Bundesdienstflagge bei Wikipedia

@kasi:

Die Bundesdienstflagge ist ein s.g. Hoheitliches Symbol, dessen Verwendung geschützt ist. So darf die Bundesdienstflagge nicht mal von den Ländern verwendet werden.
Es gibt eine ganze Reihe von Sachen, die in Deutschland zwar verkauft, aber nicht verwendet werden dürfen. Du kannst z.B. Polizei-Uniformen kaufen, diese jedoch nicht so einfach tragen. Sehr bekannt ist das grüne T-Shirt mit Aufschrift "Polizei", bei dem die echte Polizei berechtigt ist, dieses sofort an Ort und Stelle zu beschlagnahmen und den Träger ggf. "oben ohne" nach Hause zu schicken.
Sehr bekannt sind auch Beispiele, Kfz betreffend. So kannst du in Elektronik Shops problemlos Blaulichter kaufen, diese jedoch nicht an deinem Auto anbringen. Gleiches gilt für "Martinshörner", also Hupen, welche den Polizei typischen Sound haben.
Für weitere Beispiele schau dir nur mal Elektronik Kataloge an. Bei fast jedem s.g. Weltempfänger steht im Kleingedruckten, dass die Verwendung in Deutschland verboten ist und das Gerät ausschließlich für den Export verkauft wird. Schließlich wirst du in jedem Bau-/Autofachmarkt Artikel wie Scheibenfolien, 100W H4 Lampen oder Unterbodenbeleuchtungen finden. Mit etwas Glück steht bereits auf der Verpackung, dass der Einsatz/Betrieb im Geltungsbereich der StVZO verboten ist.
Der Rückschluss, dass eine Sache, die in Deutschland völlig legal verkauft wird, in Deutschland auch verwendet werden darf, ist also nicht zulässig.

Gruß

Anno
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo,

ich würde komplett auf eine Deutschland-Flagge im privaten Bereich verzichten!

Dies lässt doch sofort eine gewisse radikale Gesinnung erkennen!

Just my mind...

Tosti
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