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Gefragt in Plauderecke von
Hallo!

Ebay schickte mir kürzlich eine jener üblichen unpersönlichen Standard-Mails, um mich darin aufzufordern, innerhalb 4 Tagen eine Kopie von beiden Seiten meines Personalausweises per Fax zuzusenden. Eine explizite Begründung wurde mit "man wolle den Marktplatz sicherer machen" nicht angegeben.

Da ich zuerst an ein Mißverständnis dachte und nicht gleich reagierte (ich hätte auch im Urlaub sein können...), sperrte Ebay kurzerhand mein Mitgliedskonto (an anderer Stelle war von Aufhebung die Rede).

Ich fragte höflich nach dem genauen Anlass, in der AW stand (immerhin nun mit Anrede Herr/Frau Soundso), dass mein Vorname nicht komplett ausgeschrieben sei.

Ich schrieb zurück, dass das beabsichtigt ist, ich bei meiner Anmeldung davon ausgegangen bin, dass auch ohne komplett ausgeschriebenen Vornamen bzw. ein damit verbundenes geschlechtsspezifisches Outing eine problemlose Zuordnung meiner Person im Sinne einwandfreier Auktionsabwicklungen gewährleistet ist, was auch in der Tat bisher keinerlei Probleme für mich und meine Handelspartner bzw. für Ebay bei der Abbuchung Ihrer Gebühren aufgeworfen hat - nach nun mehr als 5-jähriger Mitgliedschaft.
Dazu gab ich noch einmal meine komplette Anschrift durch und versicherte deren Richtigkeit - incl. ausgeschriebenem Vornamen, dem (angeblichen?) Stein des doch sehr späten, überraschenden Anstosses (sollte man meinen?).

Die Antwort von Ebay war wieder eine unpersönliche Standardmail, einleitend versehen mit einem süffisanten Hinweis, man würde sehr gut verstehen, dass ich wieder bei Ebay handeln möchte..., gefolgt von der sturen Widerholung, die Ausweiskopie einzusenden - entweder per Fax oder per Brief. Mein eigener konstruktiver Beitrag zur Aufklärung und Bereinigung der Situation wurde nicht eimal erwähnt, geschweige denn in Betracht gezogen.


Eine Vermutung wäre, dass ich trotz Einlassung auf diese Bedingungen meine (über 200) Bewertungen verliere und von vorn anfangen darf, zusammen mit einer quasi durch diese Farce erzwungenen PayPal-Anmeldung - die Ausweiskopie läge ja nun vor.

Abgesehen davon, bin ich kurz davor, meine Mitgliedschaft bei Ebay selbst zu beenden, denn von einem Handelspartner erwarte ich Vertrauen, Höflichkeit und Respekt, die ich nur noch einseitig erfüllt sehe, gar keine Frage. Andererseits denke ich über die Monopolsituation und (fehlende?) Alternativen nach...


Vielleicht sagt Ihr da beim SN mal eure Meinung dazu, wie Ihr das seht, machen würdet... Vielen Dank! :-)

8 Antworten

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Beantwortet von
Hi,

ich sehe darin kein Problem, da der Identitäts- und Altersnachweis per Ausweiskopie üblich ist - und das selbst bei Shops und Läden, bei denen Du persönlich erscheinst. Manchmal reicht das Zeigen, manchmal wollen sie eine Kopie.

-Ratenzahlung bei MediaMarkt
-Ausleihen von *Z*filmen aus der Videothek
-Alkohol kaufen wenn man wie ein Kind aussieht, aber keins mehr ist
-Treibsätze von Modellbauraketen oder Feuerwerkskörper kaufen
-Kaufen von Notsignalen für den Segelsport

Diese Punkte klinken vielleicht merkwürdig, sind aber ganz normale Angelegenheiten, die einem im Alltag begegnen können.

Liest Du hin und wieder die Zeitung? Dir ist sicher klar, dass ein vollständiger Name nichts mit "gläsernem Menschen" zutun hat und dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, welcher gerne zum Betrug, insbesondere bei eBay, missbraucht wird. Das Vorgehen von eBay ist kein Verstoß gegen geltenes Recht. Wenn die Nennung des vollständigen Namens für Dich ein Problem darstellt, frage ich mich, wieso Du Dich überhaupt noch im Internet bewegst. Das Internet ist keine Traum-/Wunschwelt sondern genau das selbe, wie der Alltag vor der Tür, nur eben digital.

Ein Vertrag, bei dem der Name unvollständig ist, ist nicht gültig. Das kannst Du bei einem Mietvertrag auch nicht tun. Mit eBay gehst Du genau soeinen Vertrag ein. Genauer gesagt sind sie noch kulant zu Dir und bitten um Nachreichen der Informationen - genau so gut hätten Sie Dich gleich rausschmeissen können.

Im Grunde genommen ist das was ich hier schreibe noch nichteinmal eine Meinung, sondern eine Erklärung der Sachlage.

Soundi
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Beantwortet von
Ein Vertrag, bei dem der Name unvollständig ist, ist nicht gültig.
deshalb steht auch auf jedem Kassenbon immer der Name des Käufers?

Im Grunde genommen ist das was ich hier schreibe
nicht geprägt von großer Sachkenntnis.
0 Punkte
Beantwortet von
@tststs, von welcher sachkenntnis sprichst du überhaupt, bei dir konnte ich keine finden.

hallo, wobei müsstest du noch erklären was du mit anmeldung meinst, das anmelden mit dem benutzernamen oder die persönliche angaben:
Schritt 1: Sie geben Ihre Adresse und persönlichen Daten ein.

Zu Ihren Kontaktinformationen zählen Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer. Zu Ihren persönlichen Daten zählt u.a. auch Ihr Geburtsdatum. Damit überprüfen wir, ob Sie bereits 18 Jahre alt sind.
- Informationen zum Anmeldeverfahren?
woher sollte man wissen, ob der verkäufer/käufer überhaupt geschäftsfähig ist?
es gab und gibt immer noch viel fake accounts die nicht nur den handelspartnern probleme machen.
daher kann ich schon verstehen, dass man bei ebay darauf jetzt besonders achtet.
das mit dem monopol finde ich irgendwie amüsant, bist du damit nicht einverstanden, dann gehe nicht darauf ein und gut ist.
was sind dann die "über 200" bewertungen wert, wenn man mit einem inkognito zu tun hat?
schließlich erwartest du von anderen restpekt und vertrauen, unvollständige angaben zeigen was anderes.
ich will schon einen realen geschäftspartner (sei es eine firma oder eine private person) haben, es gehört sich einfach so.
die zeiten wie auf dem viehmarkt per handschlag sind schon längst vorbei.

ciau
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Beantwortet von
Hallo,
nach drei Wortmeldungen "pro ebay" möchte ich auch mal was dazu sagen. Ich finde, daß ebay in dem o.a. Fall mit Kanonen auf Spatzen schießt und das Geschäftsgebaren recht kundenunfreundlich ist. Natürlich muß sich ebay von der Identität seiner Kunden überzeugen, aber solange keine Beschwerden und/oder negative Bewertungen über den betr. Verkäufer vorliegen, kann man das doch erstmal so laufen lassen. Sonst müßte man grundsätzlich bei jedem neuen ebay- Verkäufer sich den PA in Kopie zuschicken lassen, und nicht erst nach 5 Jahren wie in dem o.a. Fall. Ich finde die Begründung von ebay auch recht dürftig, etwas genauer wäre schon angebracht. Im normalen Geschäftsalltag klärt man solche Dinge erstmal per Telefon, bevor man einen Brief aufsetzt. Aber man hat ja ohnehin Schwierigkeiten, ebay (und andere Internetanbieter) telefonisch zu erreichen. Das mindeste wäre also eine Telefonnummernangabe gewesen, wo man sich in solchen Fällen wenden kann. Ich denke, bei ebay arbeiten ja auch Menschen und nicht nur Computer. Ich würde den Fall auch mal im ebay-Forum "reinstellen", evtl. liest es dann auch ein ebay- Sachbearbeiter. Viel Erfolg !
0 Punkte
Beantwortet von
@boaheh: naja, schwacher Versuch der Diskreditierung, aber erfolglos, da du meine inhaltliche Kritik offensichtlich entweder nicht gelesenen oder nicht begriffen hast. Kann ja beides mal vorkommen bei den Temperaturen.
die zeiten wie auf dem viehmarkt per handschlag sind schon längst vorbei.
das stimmt so nicht, rechtsgültig ist das immer noch. Es ist nur unüblich angesichts der schwierigen Beweislage bei Reklamationen. Nur wenige Kaufverträge bedürfen explizit der Schriftform, hauptsächlich im Immobilienbereich.


@Erdbeere01: ebenfalls mein Posting nicht gelesen oder begriffen? Wo äußere ich mich "pro ebay"?
0 Punkte
Beantwortet von
@tststs

Es geht nicht um das, was erforderlich oder rechtgültig ist, sondern das, wofür sich letzlich entschieden wird. Und eBay wünscht eben einen schriftlichen Vertrag. Man muss ihn ja nicht eingehen, wenn man Angst hat, zu viel von sich preiszugeben.

Der Einkauf ist ein mündlicher Vertrag und der Bon die Rechnung/Quittung um die Transaktion zu bestätigen. Ein Bon ist kein Vertrag. Bei schriftlichen Verträgen muss klar sein, um welche Parteien es sich konkret handelt, damit bei späteren Konflikten der Anwalt sich nicht alles so interpretieren kann wie er es will.
Paul und Paula ist eben nicht dasselbe

Auch ist es egal, ob etwas erst spät entdeckt worden ist. Es war schon seit der Geburtsstunde von eBay so, dass die Angaben vollständig sein müssen (laut AGB, die ich von damals noch kenne) und der Fragesteller hat dagegen verstoßen.

Es ist ganz einfach: Jede Seite hat gewusst was sein muss und was nicht. Und obwohl ich nicht "pro eBay" bin, haben die es nicht anders gemacht als jeder weitere Konzern auf diesem blauen Planeten auch.

Ein Vertrag ist dazu da, alles richtig zu stellen. Wenn Paul.A etwas zugestimmt hat, obwohl er/sie überhaupt nicht mit den Bedingungen einverstanden ist - dann ist das doch ein Eigentor!

Und das meine ich noch nichteinmal gehässig. Aber jeder weiss doch mittlerweile, wie sch**** die Welt da draußen geworden ist und man kann nicht einfach allem zustimmen in der Hoffnung, dass es schon richtig sein wird.
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Beantwortet von
@SoundiOC: Ist ja schon gut! Dass ebay solche Emotionen hervorrufen kann ...
0 Punkte
Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
Es wird wohl seine Gründe haben,
weshalb "Paul.A" sich bei seinen Geschäften nicht eindeutig identifizierte,
und Ebay wollte wohl nicht zum Komplizen werden.

Gut so.
...