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Gefragt in Plauderecke von
hallo

nun hat es auch mal mich erwischt,heute kam eine fette rechnung vom finanzamt -,-

zur geschichte

wie immer habe ich mir 2008 lange zeit gelassen mit der steuererklärung ,es kam darauf eine aufforderung die erklärung bis zum 9.08.2008 nachzureichen.
also erledigte ich das ganze online auf steuerfuchs.de ,dann ausgedruckt und abgeschickt.
heute kommt eine zahlungsaufforderung mit sehr hoher summe,der grund ich hätte 2008 keine steuererklärung eingereicht( steuerklasse 3/5 ).
da ich mein computer selten aufräume ,habe ich diese steuererklärung immer noch als pdf auch die tiketnummer und kontoauszug mit der zahlung an steueruchs ist vorhanden.

ich müsste für die forderung ein kredit aufnehmen,daher meine fragen.
kann ich dagegen vorgehen ? oder wie kann ich denen beweissen ,das ich die unterlagen abgeschickt habe?

mfg maik

12 Antworten

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Beantwortet von der-bettler Experte (3.7k Punkte)
per einschreiben abgeschickt ?
oder normaler brief für 55cent?

mfg der-bettler
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo maik,

das Vorhandensein der PDF und der Zahlungsnachweis an Steuerfuchs.de sind leider kein Beweis dafür, dass du die Steuererklärung bzw. das unterschriebene Elster-Protokoll und die notwendigen Anlagen tatsächlich auch eingereicht hast. Zur Wahrung der Frist ist es erforderlich dass der Papierkram rechtzeitig eingeht, die elektronische Meldung allein reicht dafür nicht aus.

Falls die Steuererklärung für 2008 bis September 2009 tatsächlich nicht vorgelegen hat müsste spätestens im Oktober 2009 eine Mahnung vom Finanzamt mit Androhung von Zwangsgeld gekommen sein und eine weitere nochmals im Dezember.

Wenn du dir absolut sicher bist das es solche Erinnerungen bzw. Mahnungen nicht gab, würde ich damit argumentieren, dass es für dich bis zum jetzigen Zeitpunkt absolut keinen Zweifel an dem Eingang deiner Steuererklärung beim Finanzamt gab, da nach der ersten Aufforderung zur Nachreichung ein Jahr lang keine weiteren Aufforderungen erfolgten. Dann beantragst du Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und entschuldigst dich gleich dafür, dass bei der erneuten Einreichung der Unterlagen keine Originalbelege mehr dabei sein können, da diese vermutlich mit der ersten Einreichung auf dem Postweg verloren gegangen sind.

Bei der Formulierung deines Schreibens denke daran, dass sie deiner Bitte entsprechen können, aber nicht müssen. Da macht der Ton die Musik.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
danke für die antworten.
ich habe den brief normal versendet,mahnungen und co. hab ich nicht bekommen.
aber im januar erhielt ich die rückzahlung auf mein konto ,die steuerfuchs ausrechnete und nun such ich verzweifelt den kontoauszug.
mfg maik
0 Punkte
Beantwortet von
daher meine fragen.
kann ich dagegen vorgehen ?


Hallo,
grundsätzlich sollte man gegen unrichtige Bescheide Widerspruch einlegen, sonst erlangt der letzte Bescheid Rechtskraft, wo man nur noch gegen klagen kann, und dann wird's teuer.
Ich hatte im Frühjahr d.J. auch ein wenig Ärger mit dem FA, ich sollte auch Steuern nachzahlen und wußte nicht warum. Ich habe mich dann beim Steuerberater erkundigt (war gottseidank umsonst) und bin dann selber zum Finanzbeamten hingegangen. Der hat mir das dann quasi nochmal freundlich erklärt. Nachzahlen muß ich zwar trotzdem (200 €), aber die Vorauszahlung fürs nächste Jahr hat er 'rausgenommen. Also, manchmal bringt das persönliche Gespräch im Amt selber etwas, bevor man "schwerere Geschütze" auffährt.
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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

wenn es um viel Geld geht
ich müsste für die forderung ein kredit aufnehmen

würde ich alle Fälle einen Anwalt einschalten.

Gruss

Lutz
0 Punkte
Beantwortet von
warum immer gleich die großen Geschütze auffahren (Anwälte etc)

hast du dich denn schonmal mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt (zum Beispiel angerufen)?
evtl. ist denen schlicht ein Fehler unterlaufen, der sich klären lassen kann. Da sitzen immerhin auch nur Menschen.
0 Punkte
Beantwortet von
_LOL_ finanzamt aufn samstag anrufen? die post kam heute ich wollte mich vorab informieren , wie ich mich wehren kann.
der anwalt wurde auch nicht gerufen ,da es eben we ist und ich vorab schonmal etwas informationen wollte.
natürlich werde ich versuchen erstmal telefonisch eine auskunft zubekommen.

mfg maik
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Maik,

aber irgendeine Form von Ordnung hast du schon in deinen Steuerunterlagen?

... aber im januar erhielt ich die rückzahlung auf mein konto ...

Das Finanzamt erstattet dir normalerweise ohne einen schriftlichen Bescheid keine Steuern zurück, suche lieber nach diesem Bescheid und nicht nach dem Kontoauszug.

Dieser Erstattung könnte nämlich genausogut eine Steuerschätzung aufgrund einer nicht eingereichten Steuererklärung für 2008 zugrundeliegen, bei welcher zunächst einmal die per ELSTER vorliegenden Daten für 2008 als Basis für diese Schätzung verwendet wurden. Eine Korrektur dieser vorläufige Schätzung durch das FA ist natürlich jederzeit möglich, wenn die Festlegung unter dem Vorbehalt einer späteren Korrektur, also nur vorläufig erfolgte. Deshalb wäre der Nachweis eines zwischenzeitlichen Zahlungseingangs auf deinem Konto kein wirklich gutes Argument, höchstens ein weiterer Beleg für eine gewisse Naivität deinerseits in diesen Fragen, welche dann in der weiteren Kommunikation mit dem FA etwas hintenrum ins Spiel gebracht werden sollte.

Und sage dann bitte nicht, dass du zu dieser Überweisung vom Finanzamt nie einen Bescheid erhalten hättest, das würde nämlich auch deine Versicherung nach der Einreichung im August 2009 nie wieder gemahnt worden zu sein zu Recht ziemlich fragwürdig erscheinen lassen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Hi zusammen!
Das Finanzamt erstattet dir normalerweise ohne einen

Normal und BEAMTE passt nicht...
BEAMTE

Auf alle Fälle dort anrufen und detailliert nachfragen,
aber möglichst erst am Dienstag

Und ich weiss, wovon ich hier schreibe ;-)
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
@Schaffer,

es könnte schon sein dass du weißt wovon du sprichst falls du selbst Beamter bist, dann aber bestimmt nicht beim Finanzamt.

Das grundsätzlich alles und vollkommen unabhängig von der Anzahl der Stellen vor oder nach dem Komma ausschließlich per entsprechender schriftlicher Dokumentation und Information des Steuerpflichtigen in das bei der Finanzkasse des Finanzamtes geführte Steuerkonto einfließen kann, hat seinen guten Grund.

Die Überweisung an Maik setzt also immer auch einen Verlierer im Beamtenmikado voraus.

Gruß
Kalle
...