1.6k Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
Hallo Leute,
mein Problem ist:
Ich habe vor ein Paar Jahren einen Kinogutschein geschenkt bekommen im Wert von 5€ in unserem Stadt eigenem Kino.
Der Gutschein ist aus dem jahre 2006, von dem Union Kino Neuruppin.
Es steht kein Verfallsdatum drauf sondern nur die anmerkung das man den Kinogutschein Möglichst innerhalb eines Jahres einlösen sollte.
(zitat:
"Dieser Gutschein wird an jeder Kinokasse unserer Film-Theater dieser Stadt mit dem Eintrittspreis für den gewünschten Film verrechnet und ist möglichst innerhalb eines Jahres einzulösen")
Nun endlich nach 4 Jahren habe ich es mich dann doch mal gewagt in dieses grauenvolle Kino hineinzugehen, und da meinte die (unhöfliche) Kassiererin doch glatt zu mir:
"Ne, ist ungülltig" auf meine Rückfrage hin meinte sie das der nur 3 jahre gültig währe.

nun die frage:
Stimmt das?
denn eigentlich müsste der Gutschein doch innerhalb dieses Kinos immernoch 5€ wert sein, es steht kein Verfallsdatum drauf und eigentlich dürfte er auch garkeines haben, oder?

Mfg
ein (unglücklicher) Kinobesucher :P

3 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von massaraksch Experte (3.1k Punkte)
Mit den 3 Jahren (evtl. auch nur ein Jahr, kommt auf die Formulierung an) hat sie wahrscheinlich recht:

www.juraforum.de/lexikon/gutschein

Aber vielleicht steht kein Ausstellungsdatum drauf?

Dann könntest du bezüglich des Erwerbszeitpunktes schwindeln und mit Hilfe deiner Rechtsschutzversicherung und einem mehrköpfigen Anwaltsteam das Kino in Grund und Boden klagen... Und trotzdem verlieren, wenn das Kino nachweisen kann (Zeugen, Seriennummern, Betriebsabrechnungen etc.), daß der Gutschein älter als ein bzw. 3 Jahre sein muß ;o)

mfg, kruziform
0 Punkte
Beantwortet von massaraksch Experte (3.1k Punkte)
Hoho! Hab ich doch wieder mal mit einem anderweitig verwendeten Nick unterschrieben. Man(n) ist eben nicht richtig multitaskingfähig ;o)

mfg, Massaraksch
0 Punkte
Beantwortet von
naja, steht wie schon gesagt drauf "2006"...
sonen scheiß, wozu schenkt man sich dann gutscheine, wenn man sie nur 3 jahre lang benutzen darf?
naja, danke für die hilfe
guten abend,
der Kinobesucher
...