hallo,
da wir deinen Vertag mit dem Händler nicht kennen, kann man keinen genauen Rat geben.
Solltest du im Vetrag einen Liefertermin haben, muss der überschritten sein und du dem Händler eine Nachfrist mit der Androhnung der Vertragsauflösung stellen. Dies machst du am besten schriftlich und unter Zeugen beim Händler abgeben oder gegenzeichnen lassen.
Ohne Liefertermin wird es schwieriger, ich würde um Zusage eines festen Liefertermins schriftlich bitten. Sollte der Händler diesen nicht geben können, dann würde ich auf Vertragsauflösung drängen, da eine Lieferung zum unbestimmten Zeitpunkt nicht zumutbar ist und du von einer Lieferung im Herbst 2010 ausgegangen bist. Hier kannst du als Argument anführen, dass du bei einer Lieferung im Frühjahr 2010 dir das Gerät bestimmt nicht bestellt hättest
Gruß
Helmut