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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich war gerade in Kassel auf der Autobahnraststätte Richtung Norden. Dort wollte ich auf die Toilette gehen. Nun wollten die von mir 70 Cent haben und ich habe dafür einen 50Cent Gutschein bekommen.

Auf Nachfrage im B.K. nach einem Chip oder einer Kundentoilette wurde ich auf eigene Kosten auf die Bezahltoillete geschickt.

So weit, so gut. Nun habe ich aber mal davon gehört, dass in einem Restaurant, wo Speisen verzehrt werden auch eine Kundentoilette für umstonst zur verfügung stehen muss.

Dies war dort aber eindeutig nicht der Fall. Und wenn man nach dem Essen aufs Örtchen wollte, dann wäre man auf den 50 Cent Gutschein sitzten geblieben bzw. hätte noch eine weitere Sache kaufen müssen.

Soweit meine Vorgeschichte. Nun meine Frage:

Muss es wirklich eine kostenlose Toilette für die Kunden in einem Restaurant geben (auch wenn es eine Autobahnraststätte ist)?

Gruss
Ebayuser

6 Antworten

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Beantwortet von
für umstonst zur verfügung



da liegt dein (denk) fehler.

es müssen lt gewerbeverordnung toiletten vorhanden sein, für männlein und weiblein getrennt. aber von kostenlos und umsonst wirst du im gesetztestext nichts finden.

Lg
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Ebayuser,

da sind sich die Bundesländer nicht ganz einig ob in der Gewerbeordnung , der Gaststättenverordnung, Gaststättenbauverordnung oder sonstwo das mit diesem Entgelt zu regeln ist, aber ich habe das Glück in Berlin zu wohnen. ;0)

Aus der Gaststättenverordnung von Berlin:
§ 4 Toiletten
(4) ... Die nach Absatz 2 notwendigen Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugänglich sein.

In Bayern (GastBauV, §24 (1)) und Rheinland-Pfalz (GastVO §7 (4)) gilt Vergleichbares. In Hamburg (GastVO, §7 (2)) eigentlich auch, aber dort wird durch ein 'nicht ausnahmslos' die Sache etwas aufgeweicht.

Mit den 70 Cent zahlen und nur 50 Cent Gutschein in der Raststätte bei Kassel hast du sogar noch Glück gehabt. Für Hessen gibt es dazu keine Regelung, nur in der GastBauV werden Toiletten überhaupt erwähnt und dort steht lediglich:
§ 8 Abortanlagen
(1) Die Abortanlagen für die Gäste müssen leicht erreichbar, gekennzeichnet und von anderen Abortanlagen getrennt sein.

Es ist also weder so noch so geregelt.

Diese Gutscheine an den Raststätten haben nach meiner Erfahrung i.d.R. eine Geltungsdauer von einem Jahr, man kann sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt in Zahlung geben wenn man ab und zu mal auf der Autobahn unterwegs ist.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Das Thema war doch gerade erst im Fernsehn....weiß leider nicht mehr wo es genau war....

da haben die im Versuch sogar einen Euro genommen.....
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Beantwortet von
...lieber zahl ich 50-70 Cent und gehe auf eine saubere Toilette als auf die eckligen versiften Edelstahl Pissbuden.
0 Punkte
Beantwortet von
hmmmm....dachte immer, dass es sowas gibt, wie ein allgemienes Recht auf die Toilette.

Habe den Burgerriesen jetzt angeschrieben und gefragt, warum ich, wenn ich schon soviel Geld ausgeben habe, noch Geld fürs Klo ausgeben soll.

Mal schauen, was die Antworten.

Gruss
Ebayuser
0 Punkte
Beantwortet von strauss Experte (4k Punkte)
Hi

dass es sowas gibt, wie ein allgemienes Recht auf die Toilette.


Das gibt es ja auch, nur das dies nicht immer kostenlos sein muss.

Wenn einer meint, das er dir für den Toilettengang 50 cent abknöpfen kann, dann ist dies seine Entscheidung.

Ich würde dann aber solche "Einrichtungen" (Autobahnraststätten) meiden und meine Toilettengänge auf die kostenlose Variante verlegen (wenn´s möglich ist)

Habe den Burgerriesen jetzt angeschrieben und gefragt, warum ich, wenn ich schon soviel Geld ausgeben habe, noch Geld fürs Klo ausgeben soll.


Du wirst mit Sicherheit die passende Antwort bekommen!

Mfg Micha
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