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Gefragt in Plauderecke von Experte (1.9k Punkte)
Ich habe mal eine Verständnisfrage an die, die sich in der Immobilienbranche auskennen.

Wenn ich also eine Wohnung suche, könnte ich einen IM beauftragen.
Und da geht es schon los ...
Welchen, denn IM gibt es einige, und ich habe keine Ahnung, wie man rauskriegt, welcher IM einer Stadt DER IM ist.
Oder arbeitet die eventuell zusammen? Oder wurschtelt da jeder für sich, sodaß man x IM abklappern muß. bis einer das hat, was man sucht ?

Thx ..

13 Antworten

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Beantwortet von Experte (6.4k Punkte)
Soweit ich weiss, haben Immobilienmakler ihre "eigenen Reviere", oder werden von Hausverwaltungen oder Vermietern beauftragt.
Wenn Du eine grössere Auswahl an Wohnungen haben willst, dann solltest Du besser mehrere Immobilienmakler einschalten und zusätzlich selber den Immobilienmarkt (Zeitungen, Internet, Aushänge, vielleicht Wohnungsbaugesellschaften etc.) abklappern.
Es kann auch sein, dass Dir ein Immobilienmakler eine Wohnung anbietet, die der Vermieter bzw. der derzeitige Mieter in eine Zeitung gesetzt hat, dann zahlst Du einfach mal Provision, die Du Dir hättest sparen können.

Ausserdem, so habe ich den Eindruck, versuchen Makler oft möglichst die ersten beiden Wohnungen an den Mann zu bringen, kaum einer hatte mehr als 3 Wohnungen an einem Termin in petto. Aber das hängt vielleicht auch mit der Preisklasse zusammen in der man suchst.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Lou,

grundsätzlich würde ich erst einmal die örtlichen Kleinanzeigen (Zeitung und/oder Online) nach privaten Mietangeboten bzw. 'Nachmieter gesucht' durchforsten und ggf. selbst eine Suchanzeige aufgeben. Hier wird man oftmals schon fündig ohne dass dann eine Maklerprovision fällig wird. Auch Anzeigen der Immobilienmakler könnten interessant sein, sofern dort ausdrücklich -provisionsfrei- angegeben ist.

Auf eine eigene Suchanzeige werden i.d.R. auch Angebote von Maklern kommen, hier hat man dann oftmals die Gelegenheit sich über deren Websites über ihre AGBs zu informieren, speziell über das Kleingedruckte. Maklerprovisionen, bei Wohnraumanmietung bis 2 Monatskaltmieten, sind normalerweise erfolgsabhängig, aber die Regelungen zum 'Aufwandersatz' bei einer Nichtannahme von nachgewiesenen Mietgelegenheiten entsprechend der von dir gemachten Vorgaben unterscheiden sich z.T. erheblich und solche Regelungen gibt es immer.

Deshalb macht es auch keinen Sinn mehrere Makler zu beauftragen, dann zahlst du am Ende zwar nur einmal Makler-Provision, an alle anderen aber Aufwandsentschädigungen.

Es gibt auch Unterschiede bei der Provisionshöhe in den Fällen wo ein Makler bereits im Auftrag des Vermieters nach neuen Mietern sucht. Die einen verlangen dann keine Provision vom Mieter, die anderen von Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte und andere kassieren auf beiden Seiten voll ab. Auch daraufhin sollte man die AGBs mal überprüfen.

Ob Immobilienmakler zusammenarbeiten ist allein deren Sache. In der Praxis läuft es aber oftmals so ab, dass sie sich gegenseitig über gesuchte Objekte informieren sofern sie in ihrem Bestand nichts Passendes haben und in absehbarer Zeit auch nicht haben werden. Im Erfolgsfall teilen sie sich dann die zu zahlende Provision entsprechend einer vorher getroffenen Vereinbarung. Bevor du einen Makler beauftragst solltest du diesen Punkt durchaus mal ansprechen, bei einem 'günstigen' Makler der aber nur mit seinem eigenen 'Pool' arbeitet sind die Chancen innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Maklerauftrages auch ein passendes Angebot zu erhalten erheblich geringer.

Makleraufträge können auch mündlich oder in andere Form erteilt werden und sind dann bindend. Schickst du online eine Anfrage an einen Makler ab hast du i.d.R. schon einen Maklervertrag nach den dort angezeigten Bedingungen am Hals und keine Gelegenheit mehr diesen zu präzisieren. Der Auftrag sollte besser im Büro des Maklers verhandelt und nur in schriftlicher Form abgeschlossen werden.

In einem schriftlichen Maklerauftrag sollten auch immer deine Anforderungen möglichst konkret festgehalten sein damit es nicht zu Schein-Nachweisen kommen kann welche dann zumindest eine Aufwandsentschädigung fällig werden lassen. Wenn dir Angebote gemacht werden die deine Anforderungen nicht vollständig erfüllen kannst du deren Annahme mit dem Verweis darauf verweigern, dass sie nicht dem Maklerauftrag entsprechen, also auch zu keiner wie auch immer gearteten Zahlungsverpflichtung führen. Man kann auch im Maklerauftrag vereinbaren, dass solche etwas abweichenden Alternativ-Angebote zwar gemacht werden können, aber nicht als nachgewiesene 'Gelegenheiten' im Sinne der jeweiligen Geschäftsbedingungen gelten.

Makleraufträge werden i.d.R. für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und bei Nichterfolg durch zeitlichen Ablauf ungültig. Du solltest darauf achten dass eine automatische Verlängerung nicht möglich ist bzw. ganz konkret danach fragen, ob dies eventuell im Maklervertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden muss. Zumindest einmalige automatische Verlängerungen sind oftmals im Kleingedruckten eingeschlossen.

Du solltest dir also eine 'Spickzettel' zu allen Punkten machen die du im Maklervertrag ausdrücklich geregelt haben willst. Ist der erst einmal erteilt kann er während der Laufzeit i.d.R. nicht mehr nachverhandelt werden, vorher ist er aber frei verhandelbar. Besteht ein Makler darauf nur möglichst allgemein und ohne die von dir gewünschten konkreten Regelungen sein Standard-Formular auszufüllen, bedanke dich für das interessante Gespräch und den Kaffee und geh.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von Experte (1.9k Punkte)
Danke für die ausführliche Erklärung. :)

Grund dafür, warum ich an einen Makler denke, ist; ich finde nichts.
Schaue ich ins Internet und ganz besonders in die örtlichen Zeitungen, lese ich denselben Schmonzes wie vor 2 Jahren; und dasselbe hätte ich auch schon vor 2 Jahren sagen können. Hab ich auch ...
0 Punkte
Beantwortet von Experte (6.4k Punkte)
Das klingt ja relativ interessant, was Kalle da schreibt, allerdings frage ich mich, ob das gerade mit der Aufwandsentschädigung immer so läuft bzw. ob das vielleicht sogar neu ist.
Das kann ich nämlich so nicht bestätigen. Ich habe bei meinen letzten drei Umzügen immer selber gesucht und mehrere verschiedene Makler angerufen, um nach deren Angeboten zu fragen. Mit einigen Maklern habe ich mich getroffen und verschiedene Objekte besichtigt. In keinem der Fälle hat sich ein Makler erdreistet, eine Aufwandsentschädigung zu verlangen. Eigentlich hätte ich sogar eine Aufwandsentschädigung verlangen müssen für den Schrott, den mir manche gezeigt haben.
Allerdings habe ich auch keinen Suchauftrag erteilt, sondern nur telefonisch gefragt, ob etwas nach meinen Angaben passendes im Angebot ist. Vielleicht macht das einen Unterschied. Oft gab es auch keine exklusiven Besichtigungstermine (nur für mich), sondern feste Termine zu denen mehrere Interessenten vorbeikamen.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo sup,

da hast du eventuell Glück gehabt mit deinen Maklern, oder es lag in deinen Fällen daran, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Vermieters oder Bauträgers handelten, froh über jeden Interessenten waren und nicht unbedingt doppelt kassieren wollten. In den AGBs findet man nämlich teilweise auch solche Formulierungen:

... wobei dem Makler auch eine provisionspflichtige Tätigkeit für die andere Seite des beabsichtigten Vertrages gestattet ist.

Auch sowas:
... mehr als 15-minütige Verspätung zu vereinbarten Besichtigungsterminen wird mit xx,-EUR zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt.

Oder dies:
Bei Nichtbeibringen der Zusageunterlagen innerhalb der gesetzten Frist verpflichtet sich der Interessent gegenüber dem Makler zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe einer Monatskaltmiete zzgl. Mwst.

Das dürfte z.B. dann relevant werden, wenn man aufgrund sehr allgemein gehaltener eigener Vorgaben ein rein formal korrektes Schrott-Angebote nicht annehmen will und bis zum Ablauf des Maklervertrages bei Einhaltung der vereinbarten Mindestanzahl von Angeboten auch kein weiteres wirklich akzeptables Angebot erfolgt. Ob eine Monatskaltmiete eine durchaus zulässigen 'geringe' Pauschalvereinbarung für diese Fälle darstellt oder doch eher die tatsächlich entstandenen Aufwendungen (ohne Gemeinkosten) durch den Makler zu belegen sind, darf zumindest infrage gestellt werden.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo,
meine Schwester sucht derzeit auch eine Wohnung, findet aber auch nicht die passende. Sie hat sich erst die üblichen Anzeigen angeguckt, dann sogar selbst eine Anzeige aufgegeben - kein Erfolg. Ich glaube, die passende Wohnung müssen sie ihr erst bauen, damit sie zufrieden ist.
Meist ist es ja so, daß die Makler ihre Immo-Angebote in der Zeitung und im Netz einstellen, sodaß man sich dort schon informieren kann. Einen Makler braucht man wohl erst dann, wenn man in einer fremden Stadt was sucht, weil man sich dort ja nicht so gut auskennt.
mfg
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Beantwortet von Experte (1.9k Punkte)
Ne, eben nicht ;)
Ich suche eine Wohnung, ab 3 Zimmer, ab 65 qm, EG, ca. für 350-400 Euro, Randlage Stadt.
Das sind die absoluten Grundparameter.
Dazu KANN ein kleiner Garten kommen, dazu DARF eine 2. Toilette vorhanden sein, DSL+Kabel sollten auch möglich sein. Stellplatz/Garage ist auch ein KANN.
Der Clou, der auch ein MUSS ist: Hundeerlaubnis, und allerspätestens ab da wird es unglaublich schwierig.

Dazu kommen dann Wünsche, welcher Anbieter es NICHT sein soll, so zB die Deutsche Annington; ich glaube, deren schlechter Ruf wird nur schwer getopt; auch sind deren Angebote nicht prickelnd, weder lage- noch geldtechnisch.
Und ich? Ich möchte keine Kinder/Jugendlichen im Haus, und der Vermieter muß auch nicht im selben Bau wohnen, solche Theaterspiele hab ich ausreichend hinter mir.
Eine Wohnsiedlung braucht es auch nimmer sein; man sollte nicht glauben, was hier in den Siedlungen in Sachen Lärm abgeht, dank der ach so tollen Gartenpflegebetriebe, die lautest- und längstmöglich hier rumlärmen.

Aber wie auc h immer, ist eh alles egal, weil, wie gesagt; lese ich die aktuellen Angebote, lese ich die von vor 2-4 Jahren ...

Ich wollte eigentlich nur in RUHE wohnen, wegen der Gesundheit ebenerdig, und wegen der Hunde nicht weit von einem Stück Natur.
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Beantwortet von merlin59 Experte (2.8k Punkte)
Einige deiner Wünsche sind durchaus nachvollziehbar, aber das

Ich möchte keine Kinder/Jugendlichen im Haus,

weckt nicht unbedingt meine Sympathie für dich.

mfg
Merlin
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Beantwortet von Experte (6.4k Punkte)
ab 3 Zimmer, ab 65 qm, EG, ca. für 350-400 Euro
Randlage Stadt
Dazu KANN ein kleiner Garten kommen,
dazu DARF eine 2. Toilette vorhanden sein,
Stellplatz/Garage ist auch ein KANN.


Hui...viel Glück...!!!
Ich weiss ja nicht wo Du her kommst, aber sowas gibt es sicher nicht in jeder Stadt. Für die doppelte Miete dann schon eher...
0 Punkte
Beantwortet von
Ich möchte keine Kinder/Jugendlichen im Haus


Absolut nachvollziehbar. Es gibt nichts Schlimmeres als laute nervende Kinder im Haus, egal ob neben einem in der Wohnung, oder drüber oder unten. Oder vor der Haustüre. Schrecklich!
...