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Gefragt in Plauderecke von
hallo
habe ja schon oft von euch guten rat bekommen,hoffe auch diesmal kann mir jemand helfen.
also meine söhne(zwillinge) sind gerade 18 geworden,beide auf ausbildungssuche.
einer der beiden hat als übergang bis zur lehre einen 400 euro job.
entwicklungsmässig sind beide etwas zurückgeblieben,was aber so nicht weiter auffällt.
nun kommt gestern einer der beiden zu mir und meinte er zieht jahresende aus,ich musste mehrmals fragen wohin.
er bekommt ein zimmer bei einer negativ bekannten familie im ort.
kann ich ihm das verbieten?
ich meine ich möchte doch nur das er sich erstmal was für die zunkunft aufbaut(lehre ,etwas geld ansparen,in berufe reinschnuppern usw.)das kann er doch alles kostenlos von zuhause.
sein minijob ist befristet ,was dann?
gibt es eine möglichkeit ihm das auszuziehen zu verbieten?

lg maik

11 Antworten

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Beantwortet von merlin59 Experte (2.8k Punkte)
Hi,

er ist volljährig, du kannst ihm nichts mehr verbieten.

Btw, das kann auch gut für ihn sein. Bei meinem Sohn hat so eine Aktion seine persönliche Entwicklung sehr positiv beschleunigt.

mfg
Merlin
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Beantwortet von
entwicklungsmässig sind beide etwas zurückgeblieben,was aber so nicht weiter auffällt.


Hm?? Inwiefern zurückgeblieben? Dorfdeppen??? Wenn ja, dann sei doch froh, dass Du einen wenigstens schon mal los bist.
Übrigens...bei der Stadt suchen die immer solche.....die...die zurückgeblieben sind....gestern erst wieder gesehen....haben hier Schnee geschippt...der eine hat sich beim "Schaufel in den Schnee stecken" die Hand gebrochen.....mindestens 6 Wochen Dienstausfall....juchee....derhat alles richtig gemacht.....kann jetzt schön Vormittagsprogramm bei RTL schauen...^^



gibt es eine möglichkeit ihm das auszuziehen zu verbieten?


Ausziehen verbieten??? Hast Du keinen Keller??? Hab ich mal im Fernsehen gesehen, da brauchst nur ein paar gute Türschlösser und zack....Problem erledigt.
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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

da wirst Du nicht viel machen können,,,, er ist volljährig...

Es sei, ihr bekommt HARTZ IV.. dann wird es schwer mit dem ausziehen

Gruss

Lutz
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Beantwortet von
zu antwort 2 : sag gehts dir noch? hast heute morgen deine zähne bereits mit bier geputzt?
die jungs haben eine körperliche entwicklungsstörung und beleidigen lasse ich sie schon mal garnicht von dir.

mir geht das einfach zuschnell und es fehlt das "fundament" für das selbstständig sein( vorneweg zu antwort 2,komm du mir jetzt nicht mit nem betonmischer du [ne das lass ich jetzt,heisst nicht umsonst"lass dich nie auf das niveau eines idioten runter,den sonst schlägt er dich mit seiner erfahrung" ] )

kann den keiner verstehen ,das ich nicht möchte das er so loszieht und in einem halben jahr vom amt lebt.
naja also kann ich nix dran ändern und sorry für die frage überhaupt,wusste nicht das man seine kinder ab 18 nicht mehr lieben darf ,
hat der da oben ja deutlich geschrieben,also mein tag ist nun versaut.

danke und allen anderen hier noch ein schönes we
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Beantwortet von
Sorry, aber bei der Frage:
gibt es eine möglichkeit ihm das auszuziehen zu verbieten?


kann ich diesen Thread nicht ernst nehmen? Wo lebst Du denn? Man weiß doch, daß man Menschen die volljährig sind nicht mehr bevormunden kann. Ob sie zu Deinen Söhnen gehören oder nicht, ändert doch nichts an der Tatsache, dass man niemanden vorschreiben kann, wie er sein Leben zu führen hat. Wenn Du ihm 18 Jahre zuvor klar gemacht hast, es wäre besser, sich von Dir fern zu halten, dann wird er gehen, hast Du ihm aber beigebracht nicht auf Vater Staat´s Kasse zu leben, geht er vielleicht weg und kommt wieder, wenn er Dich braucht :-D
Also heul mal nicht so rum, Mr Entwicklungshelfer!
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Beantwortet von
erstens: bin ich weiblich ich darf den namen meines mannes hier nutzen.
zweitens: kann man ordentlich antworten,du wirst beleidigend.
drittes: werde die gesetze ständig geändert , einer sagt man ist mit 18 mündig und volljährig mit 21,der andere sagt das gegenteil.
viertens: wenn dir eine frage zu doof ist musst du ja nicht drauf reagieren,ist wie mit aggression und reaktion.
fünftens: nu weiss ich endlich,was mit trolle im i-net gemeint ist.
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Beantwortet von hans889 Experte (3.7k Punkte)
Hallo Maiks4,

volljährig und voll geschäftsfähig sind Jugendliche bei Erreichen des 18. Lebensjahres, hier etwas Lesestoff. Du kannst deinem Sohn also gar nichts verbieten. Du kannst nur versuchen, ihn zu überzeugen.
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Beantwortet von
danke für den lesestoff,naja das wort "verbieten" ist etwas unangemessen.
ich versuchs nochmal mit reden.

einen schönen dritten advent wünsch ich euch
0 Punkte
Beantwortet von
frau maiks4

habe eine ähnliche situation durchgemacht, die tochter schwanger mit 18 und zieht zu ihrem freund, der arbeitslos und ein taugenichts ( aus meiner sicht ). mein mann ist immer unterwegs, die erziehung war also meine alleinige sache. da macht man sich eine menge vorwürfe und sorgen. aber:

inzwischen ist meine tochter 25 , besucht mich 2-3 mal die woche mit kind, hat einen neuen freund der sehr sehr nett ist , alles wieder im lot

du musst vertrauen haben, deine söhne kriegen die kurve auch

LG
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

ihr könnt ihm das verbieten, da er aber volljährig ist muss er nicht darauf hören.

Etwas komplizierter wird es damit was er an finanzieller Unterstützung (Barunterhalt) von euch einfordern kann wenn er ohne in einem Ausbildungsverhältnis zu sein in eine eigene Wohnung zieht. Hierzu müsstet ihr entsprechend recherchieren oder besser noch euch unterhaltsrechtlich beraten lassen.

Ausgehend von dem was ihr ihm zuschießen müsst und dem was ihr eventuell noch freiwillig zulegen würdet, wäre dann das Gespräch mit ihm zu führen ob er das mit der eigenen Wohnung finanziell überhaupt schaffen könnte. Mit Miete und Mietnebenkosten alleine ist es ja nicht getan, Strom, Versicherungen, Telefon, Essen und Trinken, Reinigungs- und Hygienebedarf, Kleidung usw. müsste er ja auch alles noch aus dem Gesamtbetrag bestreiten. Vermutlich hat er absolut keine Vorstellung davon was sich da im Laufe eines Monats alles so zusammenläppert und nach einer Ummeldung würde sich auch noch die GEZ bei ihm melden.

Ein nicht allzu üppiges Einkommen vorausgesetzt hab ihr meiner Meinung nach über den finanziellen Aspekt die besten Chancen ihm sein Vorhaben zu vergraulen. Und falls er trotzdem auszieht sollten die vorher besprochenen Spielregeln dann natürlich konsequent eingehalten werden, auch wenn sich dein Mutterherz damit gelegentlich etwas schwer tun wird. Nur so wird er lernen für sich selbst verantwortlich zu sein und die ganze Sache am Ende eventuell doch noch gut ausgehen.

Auch meine Jüngste ist mit 18 in eine eigene Wohnung gezogen. Am Anfang ging es ziemlich drunter und drüber, aber da war sie zu stolz um um Hilfe über den vereinbarten Rahmen hinaus zu bitten. Nach ein paar Monaten hatte sie es dann gelernt etwas weiter als bis zum nächsten Wochenende zu planen und die Sache im Griff. In ihrer inzwischen vierköpfigen Familie ist sie auch durch diese Erfahrungen der realistischere Teil, wenn es um Entscheidungen zwischen dem Erwünschten und dem vernünftigerweise Machbaren geht.

Gruß
Kalle
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