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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,
gestern war ich mit ein paar Leuten unterwegs in eine Disco. Da ich die letzten Nächte eher wenig geschlafen habe und 2 andere noch unbedingt ins Casino wollten, hab ichs mir auf ner Bank vor dem Casino bequem gemacht(in einer Halle).
Plötzlich werde ich von 2 Sanitätern geweckt die mich ins Krankenhaus fahren, obwohl ich mehrmals betonte dass ich keine Hilfe benötige. Ein "kumpel"(offenbar hat er ein paar psychische Probleme, bekommt zu wenig aufmerksamkeit etc) rief bei der 112 an.
Trotz massiven widerstandes meinerseits wurde ich ins Krankenhaus gebracht und nächtigte dort.
Nun meine Frage:
Wer trägt die kosten dieser sinnlosen Aktion?
auf meinem Befund steht
"Patient wird alkoholisiert vom Rettungsdienst aus Petersbogen vorgestellt. Hier erweckbar, keine neurologischen Defizite, keine Pupillendifferenz. Schläft hier aus. Bei ausgeglichener BGA und unauffälligem Patienten kein Ethanolspiegel bestimmt. Entlassung orientiert"

Klingt für mich wie "hat was getrunken, ist aber fit".

LG

7 Antworten

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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

da Du jawohl Deine Krankenkassenkarte vorgelegt hast....wird erstmal mit der krankenkasse abgerechnet.
Hast Du sie nicht vorgelegt, bekommst Du eine Rechnung, die Du dann bei Deiner Krankenkasse einreichen kannst.

Warte also erst mal ab.

Gruss

Lutz
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Beantwortet von
Die Kosten übernimmt der Staat. Dafür zahlt man ja Alkoholsteuer.
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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Die Kosten übernimmt der Staat. Dafür zahlt man ja Alkoholsteuer.



Der war gut....
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Beantwortet von
Nein, meine Karte hatte ich nicht dabei. Wenn ich in eine Disco gehe nehm ich prinzipiell nur perso und Studentenausweis mit.
Noch eine rechtliche Frage, ich habe ausdrücklich gesagt dass ich nicht mit ins Krankenhaus will, weil ich es für maßlos überzogen hielt. Dennoch wurde ich gegen meinen Willen dorthin verfrachtet. War das rechtens? Ich mein die können doch keinen X-Beliebigen aufgabeln und sagen "junge, du hast Alkohol getrunken, du musst mit ins Krankenhaus". Alkohol wird doch zum Trinken hergestellt......
Und solang keine Gefahr für mich oder andere besteht sollen die mich doch machen lassen..
LG
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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

Angaben zur Person wirst Du ja gemacht haben. Also falls es zur Berechnung kommt, dann bekommst Du auch eine.

Da Dein Kumpel ja die 112 gerufen hat... kann das auch schon als leistung gesehn werden, für die Du zahlen mußt.

Am besten suchst Du mal Rat bei einem Antwalt.

Gruss

Lutz
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Beantwortet von derpfleger Experte (1.5k Punkte)
Du wirst dem Krankenhaus deine 10 Euro Selbstbeteiligung bezahlen müssen, die übrigen Krankenhauskosten übernimmt deine Krankenkasse, es sei denn, du bist nicht versichert (oder gibst die Daten nicht dem Krankenhaus). Den Einsatz des Rettungswagen musst du anteilig aus eigener Tasche bezahlen. Wieviel, das weiss ich leider auch nicht. Du bekommst ein Rechnung...

Die Entscheidung, ob eine alkoholisierte Person mitgenommen wird, wird nicht von der betreffenden Person getroffen, sondern von den Einsatzkräften. Sind diese der Ansicht, dass du nicht Herr deiner Sinne und somit hilfebedürftig bist, würden sie sich strafbar machen, wenn sie dich nicht im Krankenhaus abliefern würden. Das ist dein Restrisiko, wenn du dir so die Kante gibst. Vielleicht lernst du ja was daraus fürs nächste Mal. Sei doch froh, dass du Freunde hast, die sich um dich sorgen. Auch wenn es dir in diesem Fall vielleicht überzogen vorkam, das nächste Mal könnte es richtig und sinnvoll sein. Dann wirst du ihnen (und auch den Rettungssanitätern) dankbar sein. Nimms einfach als Lektion fürs Leben und Erfahrungswert mit und mach dir über die paar Euro keinen Kopf. Ziehs zur Not vom nächsten Besäufnis ab und bleib einmal mehr nüchtern, dann ist alles finanziert...

Gruß derpfleger
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Beantwortet von
Klingt für mich wie "hat was getrunken, ist aber fit".

Mal ganz ehrlich…in deinem Zustand werden die dich nicht ins Casino gelassen haben….
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