in dem brief ist ja ersichtlich worum es geht,daher erstmal diesen.
DB Vertrieb GmbH
Fahrpreisnacherhebung
76518 Baden-Baden
Vorgang: FN-Nr: *******************
Nicht nachvollziehbare Preisentstehung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen folgendes Anliegen vortragen.
Ich bin als Zivildienstleistender am Uniklinikum Jena im Besitz eines Dienstausweises. Während meiner Reise von Leer nach Dortmund am 01.01.11 wurde mir vom zuständigen Zugbegleiter, Prüfer-Nr. 400069/326/01081326 mitgeteilt, dass meine Fahrkarte, die ich am Automaten vorschriftsmäßig gekauft hatte, ungültig sei. Als Grund gab er an, dass der Zivildienstausweis des BAZ nicht als Bahncard 25 gelten würde, obwohl das Bundesamt für Zivildienst uns am Infotag dahingehend belehrt hatte. Der Zivildienstleistende solle sich am Automat eine Fahrkarte mit Bahncard-25-Ermäßigung kaufen. Bisher habe ich dieser Anweisung auch immer Folge geleistet. Es ist mir noch nie passiert, dass ein Schaffner dieses bemängelt hätte. Auch andere Zivildienstleistende konnten bisher immer problemlos die BC-25-Ermäßigung nutzen. Daher war uns die Existenz einer anderen Fahrkarte nicht bewusst. Diese wird auch nicht aus den Beförderungsbedingungen der DB für besondere Personengruppen, Nr. 3.3 ersichtlich.
Nach diesem Vorfall wollte ich mich im Servicepoint Münster informieren, wie man eine Fahrkarte mit Zivildienstrabatt kaufen kann. Hier wurde mir mitgeteilt, dass dies wie mit Bahncard 25 erfolgt. Ebenso konnte man mir in keinem der Reisezentren der DB (Münster, Dortmund, Jena) eine Auskunft erteilen, wie man sich eine solche Zivildienstfahrkarte am Automaten besorgen könne. In Jena wurde mir sogar erklärt, dass dies die Angestellten eines Reisezentrums nicht wissen müssen, stattdessen wurde ich auf eine absolut nichtssagende Infokarte hingewiesen. Als Laie ist das Labyrinth der Automatennutzung ohnehin undurchdringlich.
Aus diesem Grund sehe ich nicht ein, die Rechnung FN-Nr: 4011 119332393 über 66,40 Euro zu begleichen. Mit der zuerst von mir gekauften Fahrkarte hätte ich bis Dortmund fahren können, bin jedoch laut Auskunft des o. g. Schaffners nur bis Münster gekommen. Dort hatte ich weitere Unkosten und Zeitaufwendungen in Höhe von 9,20 Euro (Schöne-Reise-Ticket mit Zivi-Rabatt), da ich ein erneutes Ticket zur Weiterfahrt benötigte. Insgesamt hatte ich somit eine Verspätung von über einer Stunde, was bei der wenigen Zeit am Wochenende einen großen Verlust für mich als Reisender darstellt.
Im Fahrgastrecht der DB ist nachzulesen, dass wenn ein Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat, man eine Rückerstattung des Fahrpreises von 25 % erhält. Diese Rückerstattung steht mir durch besagte Umstände, die ich nicht verschuldet habe, zu.
Dies ist nur ein Bruchteil meiner Reiseodyssee, ähnliches ereignete sich auf der Rückfahrt. Der ICE 61258 zwischen Halle und Weimar wäre angeblich, laut Schaffnerauskunft, reservierungspflichtig gewesen. Dieser Zug wurde mir jedoch im Reisezentrum Dortmund, wo ich meine Fahrkarte am Schalter erworben habe, als zu nutzende Verbindung schriftlich ausgewiesen.
Weder auf der Fahrkarte noch dem dazugehörigen Ausdruck der Zugverbindungen war eine solche Reservierungspflicht ersichtlich. Der Mitarbeiter im Reisezentrum Dortmund erwähnte dieses ebenfalls nicht. Dennoch warf mich der Schaffner in Halle gleich wieder aus meinem Zug, und ohne meine Aufforderung mir mein Reiseticket wenigstens zurückzugeben, hätte er es fast behalten. Hierdurch entstand wiederum ein Zeitverzug von 3 Stunden und 34 Minuten, was letztlich hieß, dass ich statt wie geplant, um 1.09 Uhr erst um 4.43 Uhr mit dem RB 16239 über Weimar am Zielort Jena angekommen bin. Dass diese Verspätung von mehr als 3 Stunden zu nächtlicher Stunde bei höchstwinterlichen Temperaturen eine Zumutung unvorstellbaren Ausmaßes gegenüber einem Reisenden bedeutet, brauche ich nicht zu erwähnen. Uhrzeiten sind jeweils auf meiner gültigen Fahrkarte abgestempelt worden.
Aus diesem Grund stehen mir 50 % Ermäßigung laut Fahrgastrecht der DB zu.
Ich bitte um schnellstmögliche Regulierung meines Anliegens – Bestätigung des Erlassens meiner o. g. Rechnung als minimale Wiedergutmachung, die Rückerstattung meiner Unkosten, sowie die Rückerstattung eines Teils meiner Fahrpreise laut DB Fahrgastrecht und verbleibe bis dahin.
Mit freundlichen Grüßen
nun hätte ich aber gerne noch infos zur fahrpreiserhebung,dazu finde ich nix,aber mir war so das es das doppelte des ticketpreises sei,aber ne maximalgrenze von 40 euro hat.
und kann ich entschädigung fordern,für die vom personal verursachte verspätung?
lg und noch einen schönen sonntag