Hallo vadder,
das was du ansprichst bezieht sich auf die Mithaftung eines Anschlussinhabers, wenn sein Anschluss wegen fehlender Absicherung durch Dritte für illegale Aktivitäten genutzt wird.
Ein Diebstahl aus einer nicht abgeschlossenen Wohnung wäre lediglich kein Einbruchsdiebstahl, ein Diebstahl wäre es aber dennoch. Das trifft auch für das Einloggen in ein ungesichertes Netzwerk und die ungenehmigte Mitbenutzung des Internetanschlusses bzw. das heimliche Kopieren (Stehlen) von Dateien und Benutzerdaten zu.
Gruß
Kalle