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Gefragt in Tabellenkalkulation von calkulator Einsteiger_in (3 Punkte)
Hallo,

und zwar habe ich folgendes Problem. Ich möchte anhand einer tabellenkalkulation eine Berechnung von Säumniszuschlägen aufstellen. Und zwar 1 % (Säumniszuschläge) für Zahlungen die nach dem 15 eines Monats eingehen. Und 5 Prozent für Zahlungen, die bereits länger als 1 Monat geschuldet werden ab 50 EUR Schuld. Die Zahlungen werden immer auf die älteste Schuld angerechnet.
Vielen Dank für eure Hilfe.

1 Antwort

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

vielleicht solltest du erst einmal Klarheit bei der Verwendung von bestimmten Begriffen schaffen bevor du loslegst, nicht jeder darf Säumniszuschläge berechnen.

Säumniszuschläge können nur auf die verspätete Zahlung von Gebühren, Beiträgen oder Steuern erhoben werden. Sie enthalten neben einem angemessenem Ersatz des entstandenen Zinsschadens auch immer noch eine Straf-Anteil. Wenn mir als privatem oder gewerblichen Abnehmer ein normaler Lieferant 'Säumniszuschläge' berechnet grinse ich darüber nur, zahle aber nicht, denn er ist dazu nicht berechtigt.

Eine Firma kann Forderungen auf Schadenersatz für Verzugsschäden erheben, wobei für den 'Zinsschaden' die s.g. Verzugszinsen berechnet werden. Der sonstige Schadenersatz wie z.B. für Mahn- und Rechtsverfolgungskosten muss gesondert ausgewiesen werden und kann nicht zusammen mit den Verzugszinsen in einem 'Zinssatz' pauschaliert werden. Deine Tabelle könnte nur dann angewendet werden wenn diese Vorgehensweise mit jedem einzelnen Kunden vor Vertragsabschluss individuell verhandelt und vereinbart wird, als Teil eurer AGB wäre sie dagegen unwirksam.

Außerdem würdet ihr mit eurer vorgesehenen Regelung Geld verschenken. Gegenüber Verbrauchern können Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz erhoben werden, im Handelsgeschäft sind es 8 %-Punkte. Momentan also 5,12 bzw, 8,12 % Verzugszinsen.

Wenn du so eine Sache angehst sollte sie auch rechtlich korrekt und somit auch durchsetzbar sein, sonst ist die ganze Arbeit für die Katz.

Gruß
Kalle
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