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Gefragt in Plauderecke von
Hallo, mal ne Frage.

Darf ein Arbeitgeber eigentlich einen normalen Arbeitstag zwecks interner Schulung um 3-4 Stunden verlängern, oder dürfen das maximal nur 2 Stunden sein?
Ich hab irgendwo mal was gelesen, dass nach 10 Stunden Schluss sein muss.
Da wir zu diesen Schulungen nämlich immer verpflichtet werden, gehe ich mal davon aus, dass es sich dann auch um reine Arbeitszeit handelt.
Und die darf doch 10 Stunden am Tag nicht überschreiten.
Oder seh ich da was falsch?

Wer weiss da was?

9 Antworten

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Beantwortet von
Das Arbeitszeitgesetz lässt es zu, auch ohne bestimmten Grund bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten, allerdings darf innerhalb von 6 Monaten der Druchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten werden.
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Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
Hi!
Oder seh ich da was falsch?
Ja, leider!
Es ist alles rechtens. Solange es nicht zum Dauerzustand wird.

Frage: Was machen eigentlich Notärzte mit 24 Std.-Schichten?

kromgi

PS.: Pieffke, den Namen kenn ich nur aus Berlin! Geiler Name! :-)
0 Punkte
Beantwortet von
Danke für die Antworten, die mich aber jetzt noch mehr verunsichern.
Ich hab mir jetzt mal dieses Gesetz zur Brust genommen und lese rein gar nichts von max. 60 Stunden pro Woche.


Frage: Was machen eigentlich Notärzte mit 24 Std.-Schichten?


Die unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen, wie ich gerade las. Im Arbeitszeitengestz wird das separat beschrieben.

Aber um noch mal auf mich zurück zu kommen. Schulungen nach Feierabend können doch nicht beliebig und willkürlich bis in die späte Nacht absolviert werden. Irgendwann muss doch mal Schluss sein.
Es muss doch irgendwo eine Richtlinie geben, die meinem Chef sagt, dass er zwar hier und da eine Schulung nach Feierabend machen kann und auch darf, aber höchstens maximal soundsoviel Stunden.
Denn irgendwann wollen wir ja auch mal ins Bett.
Und diese Zeit, die man maximal einen Arbeitstag verlängern darf, finde ich in diesem Arbeitszeitgesetz nicht.
Und die hätte ich gerne mal gewusst.
0 Punkte
Beantwortet von
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Quelle - ArbZG
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Beantwortet von
Sieh mal an. Da hab ich das also doch irgendwo richtig gelesen mit den max. 10 Stunden am Tag.

Danke, Danke an Alle.
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Beantwortet von
aber nicht vergessen: Pausenzeit ist normalerweise keine Arbeitszeit
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Beantwortet von derpfleger Experte (1.5k Punkte)
Pieffke: [...]Schulungen nach Feierabend können doch nicht beliebig und willkürlich bis in die späte Nacht absolviert werden.[...]


Interessanter ist in diesem Zusammenhang für dich dann vielleicht eher die Ruhezeit zwischen 2 Arbeitstagen:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine
ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.


Kommt natürlich darauf an, wie das tatsächlich in deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag geregelt ist...

Gruß derpfleger
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Beantwortet von
[sup]*xxxxxxxxx*[/sup]

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[sup]*Threadedit* 02.04.2011, 17:49:24
Admininfo: Bitte achte auf das geltende Urheberrecht, welches nach §63 UrHG Quellangaben für kopierte Texte und Textpassagen vorschreibt. Siehe FAQ 5, #4
[/sup]
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Beantwortet von
Wie immer bei sowas gibt es zwei Seiten (einer Medaille). Rechtlich ist es schon hart an der Grenze, jeden Tag bis zu 12 Stunden für die Firma da zu sein. Aber auf der anderen Seite muß man auch froh sein, wenn man (heutzutage) einen sicheren Arbeitsplatz hat. Man macht sich bestimmt nicht beliebt beim Chef, wenn man auf die Einhaltung der Arbeitszeit pocht. Es kommt natürlich auf die Art und Weise an, wie man es ihm sagt. Ich würde trotzdem mal mit eurem Betriebsrat sprechen, ob das so i.O. ist in Eurer Firma.
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