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Gefragt in Plauderecke von
Darf man an seinem Schlüsselbund ein klassisches Schweizer Taschenmesser anheften, oder würde das schon als Mitführen einer Waffe oÄ zählen?

1 Antwort

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

hier in D zählen nur Springmesser, Fallmesser, Faustmesser und s.g. Butterflymesser zu den Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Auch wenn man das Schweizer Taschenmesser den Springmessern zuordnen würde, obwohl dessen Klingen ja nicht auf Knopf- oder Hebeldruck hervorspringen, würde es nicht unter die Waffen fallen, da selbst bei dem großen Offiziersmesser die aus dem Griff ragende große Klinge nicht länger als 8,5 cm ist und nach dem Aufklappen die Klinge auch nicht festgestellt wird. Ein Schweizer Messer am Schlüsselbund ist also keine mitgeführte Waffe im Sinne des Waffengesetzes.

Das Mitführen eines Schweizer Messers kann aber dennoch untersagt werden, beispielsweise in Flugzeugen, bei Veranstaltungen, in Schulen usw. Das hat aber nichts mit der Definition für 'Waffe' zu tun, sondern mit der Tatsache, dass auch mit einem Schweizer Taschenmesser Leben und Gesundheit anderer Menschen bedroht werden können.

Der Inhaber des s.g. 'Hausrechts' darf auch ohne Bezugnahme auf das jeweils gültige Waffengesetz das Mitbringen eines Taschenmessers in seinen Rechts- und Verantwortungsbereich untersagen und durchsetzen.

Gruß
Kalle
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