Hallo,
es wird vermutlich daran scheitern, dass du die Falschberatung leider nicht belegen kannst. Und der Verkäufer kann im Gegenzug auch so argumentieren, dass du ihm dann nicht die korrekte Bezeichnung des Boards genannt hast und die Beratung deshalb fehlerhaft sein musste.
Meine Vermutung geht dahin, dass er statt bei M2N-E SLI bei M2N-E nachgesehen und den kleinen Unterschied des dort aufgeführten Phenom X4 820 zu dem hinterfragten Phenom X4 840 nicht registriert, oder als unerheblich abgetan hat.
Anders würde es aussehen, wenn du einen Ausdruck seiner Internet-Recherche hättest, in welcher exakt dein Board und auch die CPU aufgeführt sind. Da diese Beratungsgrundlage den Angaben des Boardherstellers widersprechen würde, wäre dann auch die Falschberatung belegt.
Gruß
Kalle