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Gefragt in Plauderecke von
Wie sieht das aus, wenn ein Händler eine EC-Karte vernichtet:
Muss man das irgendwohin melden?

Wenn man seine EC-Karte vermisst, lässt man sie ja bestenfalls sperren.
Hat man sie verloren, lässt man sich eine neue zusenden.
Wurde sie gestohlen, hat man dies der Polizei anzueigen.

Was aber ist geraten, wenn man sie irgendwo benutzt und dort vergessen zu haben glaubt, dort nachfragt, von einem Mitarbeiter eine verneinende Antwort bekommt, man die Karte sperren und sich eine neue zusenden lässt, damit Wochen später wieder in besagtem Computer-Fachhandel einkauft und dann von einem anderen Mitarbeiter erfährt, dass man seinerzeit die EC-Karte gefunden habe, sie aber mangels anderer Kontaktmöglichkeiten nach einer Woche vernichtet habe?

Wenn's nicht so traurig wäre, aber die Jungs von heute sind auch nicht mehr ... (jaja, die alte Leier)

Nun aber zurück zur Ausgangsfrage:
Muss man das melden?

Bei allem Ärger möchte ich ja auch dem armen Wicht, der "wegen mangelner Möglichkeiten" nicht kontakten konnte, nicht seinen eh schon prekären Lohn gefährden.

5 Antworten

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Beantwortet von Experte (1.9k Punkte)
Ganz ehrlich?
Blödheit schützt vor Strafe nicht; mir kann keiner erzählen, daß man das anhand der Karte nicht herausbekommen hätte. So viel zum armen Händler ...

Zur Karte würde ich meinen: wenn Du sie eh als verloren gemeldet hast, wurde sie ja eh entwertet; wie, sei es durch Verlieren, Zerstören oder sonst was, sollte eigentlich egal sein.

Meine Meinung, wenn du ganz sicher gehen willst, ruf die Bank einfach mal an.
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Beantwortet von
Wenn du die alte Karte als verlohren gegangen gemeldet hast, ist die alte gesperrt.

Das du die da vergessen hast ist deine Schuld !?!

Das du irgendjemand gefragt hast im Computerladen und nciht die Person, die dir beratent oder abkassieren zur Seite stand ist nicht des Ladens Schuld.

Je nach grösse des Ladens weiss bestimmt nicht jeder von jedem kleinen Zwischenfall. Und das fängt sicherlich schon bei 5 Leuten an.

Du hast jetzt sicher eine neue Karte. Somit meines Erachtens einfach die Sache ruhen lassen und bei einem Hass aus die Mitarbeiter einen anderen Laden suchen oder auch nicht.

Ich glaube ich bin von Thema abgekommen....warum solltest du das Melden sollen? Wie oben geschrieben ist die Karte gesperrt. Wenn die keiner weiter benutzt hat, ist die halt weiter verlohren.....
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

du hast die Karte vermutlich nach dieser Auskunft ohnehin schon gesperrt, also was soll das jetzt noch?

Eventuell gibt es sogar eine Anweisung, dass verlorene EC-Karten unbrauchbar zu machen sind, wenn niemand innerhalb einer Woche danach fragt. Der Laden selbst hätte höchstens die Bank anrufen können, aber die darf ja keine Daten zu ihren Kunden herausrücken.

Man könnte höchstens nach demjenigen fragen, der dir seinerzeit eine falsche Auskunft gegeben hat, wobei noch fraglich ist, ob die tatsächlich falsch war. Denn dass sich jetzt noch jemand an den Namen auf der Karte erinnert, ist eher unwahrscheinlich, es könnte sich also auch um eine ganz andere Karte gehandelt haben, die da vor Wochen mal gefunden wurde.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
das kann doch wohl nicht wahr sein,was war denn das für ein händler,so ein schwachsinn.
ich habe mal eine ec-karte(sparkasse) in einem geldautomaten entdeckt und dass noch dazu an einem wochenende.weil ich ein GUTER bin,habe versucht eine hotline anzurufen aber nix. jetzt stand ich da mit dem ding.
musste bis montagnachmittag warten,obwohl ich montagfrüh gleich angerufen hatte,endlich,musste sogar noch einige kilometer fahren,habe sie dann abgegeben.
keiner wusste was,was ich aber dann erfahren hatte,sie gehörte einer alleinstehenden jungen frau mit zwei kindern.die sparkassenangestellte wollte noch meine adresse,nix. erledigt.

noch was,schon ein paar jährchen her,meine ec-karte als vermisst gemeldet,angstschweiß. und dann beim autowaschen bzw. innenreinigung,was liegt unter meinen sitz.......nunja.
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Beantwortet von
Ich weiß nicht so genau welchen Sinn Du verfolgst.
In rechtlicher Sicht gibt es meiner Ansicht nach zwei Tatbestände
[list]
Unterschlagung
Sachbeschädigung
[/list]
bei Sachbeschädigung ist noch zu fragen, ob man der Eigentümer oder nur der Besitzer einer ec-Karte ist. Eigentümer kann ja auch die ausstellende Bank sein, die eine Gebühr für die Kartennutzung nimmt.
Vermutlich hast Du durch das Zerstören einen finaziellen Schaden erlitten, denn die Ersatzkarte kostet vermutlich Geld (ca. 5 Euro?). Das aber nicht erst durch das Zerstören der Karte, sondern schon bei der Unterschlagung.
Möglich wäre also:
[list]a) Du zeigst den Händler wegen Unterschlagung an und klagst den entstanden Schaden von vielleicht 5 Euro ein
b) Du zeigst den Händler wegen Sachbeschädigung an und klagst den entstanden Schaden von vielleicht 5 Euro ein
c) die Bank zeigt den Händler wegen Sachbeschädigung an und klagt d[/list]en entstanden Schaden von vielleicht 5 Euro ein

Aber das ist alles Schwachsinn und hätte hoffentlich sowieso keinen Erfolg. Der Händler hat ja auf jeden Fall einen Mißbrauch der Karte verhindert & Du musst ja Deine Karte nicht vergessen. Also Schwamm drüber und neue PIN-Nummer auswendig lernen.
...