Hallo,
wieso sollte das ein weiteres Delikt sein, wenn es im Rahmen der bestehenden Gesetze generell möglich ist?
Sofern du mindestens 185 Tage aus beruflichen und/oder privaten Gründen den Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsland hast, kannst du dort auch rechtmäßig den EU-Führerschein erwerben. Allerdings kann man ihn in Österreich bei einem Entzug der Fahrerlaubnis (Fahrverbot) nicht nutzen und dort auch erst umschreiben lassen, wenn die verhängte Sperrfrist zur Neu-, in diesem Fall Ersterteilung der Fahrerlaubnis abgelaufen ist und die Fahrerlaubnis generell erteilt wurde. (Der Führerschein besagt ja im Prinzip nur, für welche Fahrzeuge man entsprechende Fahrprüfungen abgelegt hat.)
Um auch die notwendige Fahrerlaubnis zu erhalten, wird u.U. vorher noch eine VPU (in Deutschland MPU) angeordnet und man sollte sich nicht darauf verlassen, dass eine ebenfalls in Tschechien angebotene und absolvierte VPU ersatzweise akzeptiert wird.
Man sollte sich weiterhin auch nicht darauf verlassen, dass man mit einem tschechischen EU-Führerschein bedenkenlos in allen anderen EU-Ländern fahren darf. Es kann jedes Land für sich selbst entscheiden, ob bei Ausländern auch ein im jeweiligen Wohnsitzland ausgesprochenes Fahrverbot im eigenen Land Anwendung findet. Das ist meines Wissens z.B. in Österreich der Fall.
Bei einem im Zusammenhang mit einer Straftat (mit Freiheitsentzug) verhängtem Fahrverbot sollte, sich dem Urteil eigentlich auch die Dauer der Sperre entnehmen lassen. Eine Beantragung der Fahrerlaubnis ist frühestens 3 Monate vor Ablauf sinnvoll, ansonsten wird dieses 'Ansinnen' i.d.R. ohne weitere Prüfung zurückgewiesen.
Gruß
Kalle