@DrRatsam,
schon mal Bafög beantragt? Der Kontostand muss zum Zeitpunkt der Bafög-Beantragung bzw. des jeweiligen Folgeantrages nachgewiesen werden und die Auszugskopie ist Teil des Antrages, man kann also nicht einen x-beliebigen Auszug mal kurz vorzeigen.
@Kevin,
außer dem Datum interessiert nur noch der Kontostand, Buchungstexte (Zahlungsempfänger und -grund) können ohne Folgen auf der Kopie unkenntlich gemacht werden, nicht aber Datum und Betrag der Zahlungsvorgänge. Nur bei höheren Abbuchungen, die dann zu einer Unterschreitung des zu berücksichtigenden eigenen Vermögens (5.200 €) führen, würde es ggf. Rückfragen zum Verbleib geben.
Nimm also den Kontoauszug in dessen Zeitraum zwischen altem und neuem Kontostand das Beantragungsdatum fällt, kopiere ihn und mache die Buchungstexte unkenntlich.
Einen Grund, weshalb auch deine Eltern deine Kontoauszüge zu Gesicht bekommen sollten, sehe ich allerdings auch nicht. Vom Nachweis des Kontostandes bist ja ausschließlich du betroffen, nicht aber deine Eltern.
Gruß
Kalle