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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich hab ein kleines Problem:
Ich habe vor ca. 4 Tagen bei einem Casino 200 Euro verpfuscht.
Demnächst steht ein Studium für mich an, weshalb wir auch Bafög beantragt haben, jedoch kam heut eine Rückmeldung, dass wir den Girokonotstand mit Kontoauszügen vorweisen sollen, ich bin aber nicht scharf darauf, dass meine Eltern das dann sehen.
Lässt sich das irgendwie vertuschen?
Ich habe vor von meinem Geld, welches ich hier noch zu Hause habe, 200 Euro wieder aufs Konto einzuzahlen, um somit kein Aufsehen zu erregen.

Grüße,
Kevin

4 Antworten

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Beantwortet von
Hallo Kevin (....allein zu Haus?!? ;-D

Ist doch Null-Problemo, wenn Du einfach & (sehr)kurz einen älteren Giro- / Kontoauszug vorzeigst indem alles gut ausschaut! Wer schaut sich schon die Details an, sprich Datum der Buchungen, insbesondere das Auszug-Datum? ;-)

....ausserdem was geht deinen Eltern dein Kontstand an? Mit ca. 20+(?) Jahren sollte man schon deutlich selbstständiger sein und auf eine gewisse Privatsphäre unbedingt pochen! Ich hoffe Du meinst deinen Thread ehrlich und willst hier nicht nur ´rum-trollen´?!? :-? :-I
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Beantwortet von
Nein, ich will keineswegs rumrollen...es is bitterernst. Ich bin zwar schon 19 und ziehe ab Donnerstag in meine eigene Wohnung, aber das mit dem Kontoauszug macht mir schon etwas zu schaffen, da meine Eltern immer ziehmlich genau sind...aber ich werde einfach mal einen älteren Kontoauszug vorzeigen aber trotzdem noch zur Sicherheit die 200 Euro überweisen, damit der Kontostand nich allzu sehr verändert ist.
Danke für den Tipp.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
@DrRatsam,

schon mal Bafög beantragt? Der Kontostand muss zum Zeitpunkt der Bafög-Beantragung bzw. des jeweiligen Folgeantrages nachgewiesen werden und die Auszugskopie ist Teil des Antrages, man kann also nicht einen x-beliebigen Auszug mal kurz vorzeigen.

@Kevin,

außer dem Datum interessiert nur noch der Kontostand, Buchungstexte (Zahlungsempfänger und -grund) können ohne Folgen auf der Kopie unkenntlich gemacht werden, nicht aber Datum und Betrag der Zahlungsvorgänge. Nur bei höheren Abbuchungen, die dann zu einer Unterschreitung des zu berücksichtigenden eigenen Vermögens (5.200 €) führen, würde es ggf. Rückfragen zum Verbleib geben.

Nimm also den Kontoauszug in dessen Zeitraum zwischen altem und neuem Kontostand das Beantragungsdatum fällt, kopiere ihn und mache die Buchungstexte unkenntlich.

Einen Grund, weshalb auch deine Eltern deine Kontoauszüge zu Gesicht bekommen sollten, sehe ich allerdings auch nicht. Vom Nachweis des Kontostandes bist ja ausschließlich du betroffen, nicht aber deine Eltern.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Wenn ich Glück habe, dann sieht man auf dem Kontoauszug mit dem Beantragungsdatum gar nicht die 200 Euro, die abgebucht wurde. In der Zeit nach der Beantragung gingen nämlich noch andere weitere Beträge von meinem Konto ab.
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