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Gefragt in PC-Sonstiges von
Hi Leute,

ich habe ein gebrauchtes Notebook für meinem Kumpel gekauft (ich wollte nicht
schrauben :-).
Mein Kumpel wollte ein Gaming Notebook, also habe ich bei dem
Gebrauchtwarenhändler am ZOB geschaut.
350 €, Win XP, 3 x 2,25 GHz, ... ganz in Ordnung.
Er hat mir dann ein Spiel auf dem Notebook gezeigt und ich habe dann gefragt:
"Funktioniert des wirklich??", "Jaa!" .
Zuhause angemacht, Spiel getartet und zooom -->Bluescrren!!!!
Tja, Hardware is beschädigt.
Und jetzt will der Verkäufer mir die 350 € net wieder geben!!!!!

DARF ER SO WAS???

Thx

14 Antworten

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Beantwortet von ennok Experte (1.2k Punkte)
Wie bist du dir so sicher, dass die Hardware defekt ist?
0 Punkte
Beantwortet von
Deine Schilderung ist nicht klar.

Er hat mir dann ein Spiel auf dem Notebook gezeigt
Also lief das Spiel doch offenbar, und Du konntest es sehen! Dann ist aber das Folgende unverständlich:
und ich habe dann gefragt: "Funktioniert des wirklich??"

Klär den Widerspruch doch bitte mal auf.

Und dann:
Zuhause angemacht, Spiel getartet
Dann ist das NB mit BS also normal gestartet, und erst das Spiel machte Probleme? Und wie kommst Du darauf:
Hardware is beschädigt.
Was macht das NB denn, d.h. wie äußert sich der Schaden?

Abgesehen davon, dass noch reichlich Angaben zum NB fehlen (Z.B. Grafik), und auch das Spiel enthälst Du uns vor...

Scheint ja insgesamt eine wenig durchdachte Aktion gewesen zu sein...
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

ja, er darf so was. Wenn er dir eine mangehafte Sache verkauft hat, hat er zunächst einmal das Recht auf Wandlung/Nachbesserung und muss nicht sofort den Kaufpreis erstatten, nur weil der Käufer das so will.

Die Mängelhaftung selbst kann er allerdings nicht verweigern, es sei denn es wäre vorher so vereinbart worden. Vereinbart heißt in diesem Fall, dass dir beim Kauf bewusst gewesen sein muss, dass die Mängelhaftung vertraglich ausgeschlossen wird, irgendwas Kleingedrucktes in den AGB oder auf dem Kaufbeleg, von dem du vor dem Kauf keine Kenntnis hattest, ist dagegen unwirksam.

Im Internet wirst du genügend Infos zur 'Mängelhaftung' finden. Mach dich dazu schlau und sprich dann noch mal mit dem Verkäufer. Falls er sich tatsächlich weigern sollte kannst du ihn immer noch fragen, ob er neben der Rückerstattung des Kaufpreises eventuell auch noch deinen Anwalt bezahlen möchte, denn seine Pflichten als Verkäufer sind in diesem Punkt eindeutig gesetzlich geregelt.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Gibt es eigentlich Prozessoren mit 3x 2,25 GHz?
natürlich
0 Punkte
Beantwortet von
JA, Junge es gibt solche Prozessoren!!!!

So, wieder zum Thema.
Der Verkäufer hat gesagt, dass das Spiel flüssig läuft und ohne irgendwelche
Probleme [...]. Es hagelt nur so Probleme!!!!!!

ER MUSS MIR DOCH ALLE MÄNGEL SAGEN, ODER???

Es ist ein Windows XP Pro BS, 2,1 Ghz schnell, Dual Core, 160 GB
Festplatte und mit ~15 guten Programmen drauf (Photoshop und so)

Na ja, und einen Anwalt kann ich mir im Moment auch net leisten!

Thx an alle!!!!


[*][sup]Admininfo: *Threadedit* Siehe FAQ 5.[/sup]
0 Punkte
Beantwortet von
Ich habe ihn auf das Spiel angesprochen, weil ich nicht wusste, ob es
auf niedrigster Qualität in dem Moment gespielt wurde.
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hallo LoL_Rider282,

wenn da Photoshop und andere teure Programme drauf sind hast du dann auch die Lizenzen dafür bekommen?

Man könnte auch vermuten, dass es Programme ohne Lizenzen sind und dann kannst du ihm den Rechner sowieso zurück geben. Wenn er nicht will kannst du ihn ja darauf aufmerksam machen, dass sowas verboten ist.

Ich hab mal deine Verallgemeinerungen in deinem oberen Posting gelöscht, sowas gehört hier nicht hin und will ich auch nicht mehr hier sehen.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von nackmon Einsteiger_in (5 Punkte)
Also das ist wirklich ein Ding...
Als erstes solltest du aus der Geschichte schonmal gemerkt haben, dass man sowas nicht in jeder Klitsche kaufen sollte ;-)
Wenn da wirklich Programme drauf sind, die einer Lizenzierung benötigen, dann kannst du ihm das Ding wirklich zurückgeben und einfach mal Tacheles mit ihm reden, wenn du ihm gute Argumente an den Kopf wirfst, wird er einknicken und dir das Geld wiedergeben, bevor es noch mehr Ärger gibt!
0 Punkte
Beantwortet von
ER MUSS MIR DOCH ALLE MÄNGEL SAGEN, ODER???

Seit wann hat ein Notebook oder ein PC einen Mangel, nur weil irgendein Spiel darauf nicht läuft??? *kopfschüttel*

Und überhaupt:
Der Verkäufer hat gesagt, dass das Spiel flüssig läuft und ohne irgendwelche
Probleme
Hat er Dir auch gesagt, in welcher Auflösung es flüssig läuft? Oder hast Du danach gefragt? Wenn Du ein neues NB kaufst, hast Du auch keine Garantie, dass irgendein bestimmtes Spiel flüssig darauf läuft.

Und dazu:
Hardware is beschädigt.
hast Du Dich trotz Aufforderung auch noch nicht geäußert.

Sorry, aber ich glaube, in dem Fall ist ein Geschäftemacher auf einen reichlich blauäugigen Kunden gestossen...
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo? Bluescreen!!!! Das war wegen dem Spiel!!
In der Ereignissanzeige standen ~50 Fehler!!! Alle etwas mit Geräte
Fehler oder so!!!
Ich bin net Blauäugig, der Verkäufer is halt ein A****loch!!! (Sorry, aber
der is wirklich crazy)

Ich habe eine halbe Std. im Laden gestanden und der hat es als ein
funktionierendes, stabiles Notebook DEKLARIERT!!!!

Das ist nicht der Fall!!!
Und, wenn möglich, möchte ich nicht meinen Anwalt nicht einschalten.

Thx an alle; und spontan, lese dir beim nächsten mal ein Artikel richtig
durch....
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