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Gefragt in Plauderecke von
darf ein vermieter sich ausführlich und nachhaltig negativ über seinen mieter auslassen, in dem punkt "häufige differenzen". lediglich schreibt der vermieter folgendes: kommunikation erfolgte von mieterin auch bei kleinigkeiten nur schriftlich, normaler sachlicher umgang war nicht möglich.
ist es nicht mein recht und meine pflicht, als mieter mängel schriftlich anzuzeigen? wie kann ich mich gegen solche aussagen wehren? es erschwert mir, einen neuen mietvertrag abzuschließen. ist das alles zulässig?

2 Antworten

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Beantwortet von rainberg Profi (14.9k Punkte)
Hallo Schneckchen,

,,,,Dein Recht ist es schon, aber nicht unbedingt Deine Pflicht.

Kleinigkeiten kann man auch im gegenseitigen Einvernehmen regeln, was ich einem Schriftverkehr vorziehen würde.

Wer weiß, vielleicht hast auch Du Ursachen gesetzt, die dies nicht mehr zuließen.

Gruß
Rainer
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Beantwortet von
vorvermieterbescheinigung

was es nicht alles gibt ...
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