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Gefragt in HW-Sonstiges von Einsteiger_in (47 Punkte)
Hallo,

vor einigen Monaten habe ich mir ein neues Notebook ACER ASPIRE TIMELINE X 4820TG gekauft. Von Anfang an besteht das Problem, dass es sich häufig aufhängt bzw. der Bildschirm einfriert oder aber es mit Bluescreen abstürzt. Ebenfalls läuft es teilweise ziemlich heiß. Betriebssystem ist Windows 7.

Bisher habe ich das Gerät zweimal zum ACER Repair Center eingeschickt. Zuerst wurde laut Begleitschreiben eine System-Recovery durchgeführt, die Problematik bestand aber weiterhin. Beim 2. Reparaturversuch wurde zudem der Lüfter getauscht. Nun habe ich das Notebook bereits zum 3. Mal angemeldet, immer noch mit der selben Problematik ...

Meine Frage nun lautet: Ab wann oder hat man überhaupt irgendwann das Recht auf ein neues Gerät, sofern der Fehler nicht behoben werden kann? Ich meine, ich bin nicht scharf darauf aber so macht es auch keinen Spaß ...

Vielen Dank für Antworten schon mal :)

6 Antworten

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Beantwortet von
Für solche Fälle interessieren sich Verbraucherschutz-Institutionen (Beispiel) und diese können meistens auch am besten Auskunft geben, z.B. eben auch über die rechtlichen Bestimmungen und deren Grauzone...
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Beantwortet von
Hallo!

Mit dem dritten Male einer erfolglosen Reklamation / Reparatur deines Notebooks kannst Du nach gültigen Recht vom Kaufvertag zurücktreten und zumindest den momentanen Zeitwert zurückverlangen! In der Regel werden 2-3 % je angebrochenen Gebrauchsmonat vom einstigen Neuwert abgezogen! Auch das ist von seiten des Verkäufers / Herstellers legitim! (=> Zeitwert durch Gebrauchsnutzen) :-I

Wende Dich also mit der Forderung um einen Kaufrücktritt, wegen dreimaliger, erfolgloser Mängelbeseitigung, an den jeweiligen (Online-) Händler / Herstellers (=>Siehe Kundensupport) per E-Mail, oder besser Einschreibebrief und fordere damit zugleich deinen einst gezahlten Kaufpreis zurück! (Lege dieser Forderung eine Kopie der Notebook-Rechnung bei!)
Warte zunächst die Reaktion ab bevor Du weitere Schritte über die Rechsthilfe / -Beratung einer Verbraucherberaterstelle, sowie evtl. (teuren) Rechtsanwalt einschaltest! Es schadet sicher auch nicht, diese optionalen, rechtlichen Maßnahmen in deiner berechtigten und dringlichen Forderung zu erwähnen! ;-)
Häufig sind nämlich die namhaftrn Hersteler recht kulant und tauschen entweder das marode Notebook gegen eine gleichwerttiges (neues) Notebook aus oder bieten Dir zumindest eine sog. Vergleichs- / adäquate Entschädungssumme an! :)

Wünsche viel Erfolg bei deiner fälligen Rückerstattung / Ausstausch! :)
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Beantwortet von
Mit dem dritten Male einer erfolglosen Reklamation / Reparatur deines Notebooks kannst Du nach gültigen Recht vom Kaufvertag zurücktreten


Das ist nicht richtig: Bereits nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung besteht der Anspruch auf Wandlung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag.

wandler
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Beantwortet von
... aber nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer/Händler.

So wie paeff das darstellt, hat er eine HerstellerGARANTIEleistung in Anspruch genommen. Er hätte aber besser daran getan, eine GEWÄHRLEISTUNGsleistung beim Verkäufer in Anspruch zu nehmen.

Wenn er Pech hat, kann ihm die Art und Weise seines Vorgehens noch Probleme bereiten.
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Beantwortet von
Das hängt ganz von den Garantiebestimmungen ab. Händler/Verkäufer bieten oft schlechtere Leistungen als der Hersteller.

Wichtig wäre in dem Zusammenhang, zu erfahren, vor wie vielen Monaten genau das NB gekauft wurde; wenn es mehr als 6 Monate waren, ist das Vorgehen schon sinnvoll.
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Beantwortet von roxysoft Experte (1.2k Punkte)
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