Hallo!
Mit dem dritten Male einer erfolglosen Reklamation / Reparatur deines Notebooks kannst Du nach gültigen Recht vom Kaufvertag zurücktreten und zumindest den momentanen Zeitwert zurückverlangen! In der Regel werden 2-3 % je angebrochenen Gebrauchsmonat vom einstigen Neuwert abgezogen! Auch das ist von seiten des Verkäufers / Herstellers legitim! (=> Zeitwert durch Gebrauchsnutzen) :-I
Wende Dich also mit der Forderung um einen Kaufrücktritt, wegen dreimaliger, erfolgloser Mängelbeseitigung, an den jeweiligen (Online-) Händler / Herstellers (=>Siehe Kundensupport) per E-Mail, oder besser Einschreibebrief und fordere damit zugleich deinen einst gezahlten Kaufpreis zurück! (Lege dieser Forderung eine Kopie der Notebook-Rechnung bei!)
Warte zunächst die Reaktion ab bevor Du weitere Schritte über die Rechsthilfe / -Beratung einer Verbraucherberaterstelle, sowie evtl. (teuren) Rechtsanwalt einschaltest! Es schadet sicher auch nicht, diese optionalen, rechtlichen Maßnahmen in deiner berechtigten und dringlichen Forderung zu erwähnen! ;-)
Häufig sind nämlich die namhaftrn Hersteler recht kulant und tauschen entweder das marode Notebook gegen eine gleichwerttiges (neues) Notebook aus oder bieten Dir zumindest eine sog. Vergleichs- / adäquate Entschädungssumme an! :)
Wünsche viel Erfolg bei deiner fälligen Rückerstattung / Ausstausch! :)