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Gefragt in Plauderecke von
Ein Mitsubishi Invite Sport Back 1,5 l Maschine 109PS. BJ 05/2010
KM-Stand 25000. Einen set Winterreifen/200er auf Alufelgen dazu.
1Halter.
Für 12500Euro. Rabenschwarz,sieht echt gut aus.

Den habe ich mir heute angesehen,das Manko, Lackschäden,
Verkäufer(Mitsubishi u. Koreaner) und Werkstatt habe ich mir angesehen und alles eigentlich topp.

Lackschäden, Schleifspuren aber kaum sichtbar,rechter Kodflügel.
bzw. hinten am Kofferraumklappe(5.Tür)
Bin am überlegen....da das Autocenter 270km von uns entfernt ist.

Ach noch was, es besteht noch für einen Jahr Werksgarantie.

Bitte um Eure Meinungen,schreibt alles,muss mich nämlich bis kommenden Mittwoch entscheiden.

8 Antworten

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Beantwortet von georg Experte (1.8k Punkte)
Da das aus der ferne sehr schlecht geht und nur du das Auto auch in "Real" gesehen hast, empfehle ich dir mal einen Blick in die Schwacke Liste zu werfen.
Diese ist auch Online verfügbar.

Da siehst du erstmal ob diese 12500 Euro auch realistisch veranschlgt worden sind.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

ein gepflegt aussehendes Auto bringt im Verkauf erheblich mehr, als ein verkratztes, deshalb lassen die Autohändler die Gebrauchtwagen i.d.R. auch entsprechende aufbereiten. Eine gründliche Reinigung und die Aufbereitung des Lacks kostet sie nicht die Welt und würde sich unterm Strich durchaus bezahlt machen. Wenn das Auto trotzdem in dem von dir geschilderten Zustand angeboten wird sehe ich hierzu 2 mögliche Gründe.

1. Der Händler hat u.U. aus gutem Grund das Auto nicht angekauft bzw. in Zahlung genommen und tritt hier nur als 'Vermittler' auf. In dem Fall wäre der Vorbesitzer der eigentliche Verkäufer und die 12-monatige gesetzliche Händlergewährleistung für Gebrauchtwagen fällt dann weg. Nur wenn der gewerbliche Händler auch der Verkäufer lt. Kaufvertrag ist, kannst du ihn später für Mängel, die über den normalen Verschleiß hinausgehen und nicht bereits als solche ausdrücklich im Kaufvertrag aufgeführt wurden, haftbar machen. Darüber solltest dir jedenfalls Gewissheit verschaffen, denn nicht jeder Händler weist freiwillig bereits vorher darauf hin und im Nachgang zu beweisen, dass er dies nicht getan hat, dürfte einigermaßen schwer fallen.

Der Hinweis auf die Werksgarantie ist für dich weniger relevant, da sich diese nur auf konstruktive und Fertigungsmängel bezieht. Der Hersteller haftet nicht für Mängel, die z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch oder nicht eingehaltene Wartungsintervalle eingetreten sind. Das Wartungsheft solltest du dir natürlich auch zeigen lassen und kontrollieren.

2. Die Schäden sind so gravierend, dass sich die Kosten einer Aufbereitung nicht wieder über den Verkaufspreis erlösen lassen, das kann man aber als Laie kaum beurteilen. Hier bietet sich z.B. eine Probefahrt zu einem gewerblichen Autoaufbereiter und die Einholung eines Kostenvoranschlags an. Der kann i.d.R. auch beurteilen, ob hinter den Kratzern und Schleifspuren eventuell noch mehr versteckt ist. Bei nur oberflächlichen Lackschäden liegen die Kosten bei etwa 80-100 Euro und bei dem geforderten Preis sollten die eigentlich vom Verkäufer getragen werden.

Ob man die Winterreifen in die Beurteilung des Preises mit einbezieht, hängt von deren Zustand ab. 6 mm Profiltiefe sollten die mindestens noch haben, um für den nächsten Winter noch einigermaßen tauglich zu sein. Bei nur noch 4 mm oder gar weniger würde ich dankend darauf verzichten, um die Kosten für die schon bald notwendige Entsorgung zu sparen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
genau so ist es,danke an kjg17, der händler hat das auto in kommision genommen,er verkauft es im namen anderer,so denke ich mal.Er war ja überhaup nicht mit irgenteinen Handeln einverstanden,war echt nervig.
Heutefrüh habe ich ihn telefonisch mitgeteilt,dass ich kein interesse mehr habe und plötzlich seine Frage "was hamse denn gedacht,jetzt geben Sie mir noch Bedenktzeit"
er will mich morgen anrufen,bin ja mal gespannt...
0 Punkte
Beantwortet von wackeldackel Einsteiger_in (21 Punkte)
Also dass er den jetzt doch unbedingt loswerden will klingt ja wohl mehr als verdächtig...würde ich mich nicht beschwatzen lassen, wenn du schon eine Entscheidung gefällt hast.
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

es wäre zu überprüfen ob die Werksgarantie wirklich auch für den Zweitbesitzer gilt, da bei einigen Herstellern die Werksgarantie auf den Erstbesitzer beschränkt ist.

Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von
danke an alle die geantwortet haben.

alles vorbei,kein kauf zustande gekommen,ist vielleicht ganz gut so.

ich hatte den händler zum schluss noch angeboten,mich mit dem eigentlichen besitzer in verbindung zusetzen aber er schaltete auf total stur,es wurde sogar etwas "nunja"

erledigt

danke an alle, otto und karina
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin,

vermutlich könnt ihr auf längere Sicht froh sein, dass aus dem Deal nichts geworden ist.

Wenn der Händler den direkten Kontakt mit dem vorgeblichen Privatverkäufer verweigert, wird das garantiert solche Gründe haben, dass ich z.B. auch in Zukunft einen großen Bogen um dieses Autohaus machen würde. Denn es gibt ja durchaus noch andere 'Dienstleistungen', in denen er Kunden übervorteilen und über den Tisch ziehen könnte.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Da kann ich KJG17 nur zustimmen.

Schon allein bei der Tatsache, dass ein Händler "im Kundenauftrag" verkauft, bedeutet, dass man sehr vorsichtig sein muss. Das bedeutet nämlich mindestens, dass der Händler kein Interesse daran hatte das Fahrzeug in Zahlung zu nehmen. Vermutlich ist der Preis zu hoch oder es hat einen Schaden, den der Händler/Eigentümer nicht (mehr) reparieren will, weils zu aufwändig und zu teuer ist.
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