Hallo Andy,
ich bin weder Jurist noch Banker, aber bei Online-Händlern ist diese Art der Zahlung durchaus üblich und offensichtlich auch rechtlich korrekt, warum sollte es dann bei Online-Spenden nicht so sein?
Wie du selbst sagst, kann das Formular für die Einzugsermächtigung nur durch eine aktive Handlung mit den entsprechenden Informationen über Name und Adresse des Spenders, für die Ausstellung einer entsprechende Spenden-Quittung, sowie die Bankverbindung und den Spenden-Betrag versehen werden. Da die ganze Sache bei euch offensichtlich über einen Dienstleister läuft, wird dieser mit ziemlicher Sicherheit auch die Verbindungsdaten zu jedem Spendenvorgang speichern, da es ja zumindest theoretisch durchaus möglich ist, dass jemand die Bankverbindung (Konto-Inhaber, Konto-Nr., BLZ) von Dritten für seine Spende verwendet. Ob die Verbindungsdaten durch euren Dienstleiter tatsächlich gesichert werden und von euch im eventuellen Streitfall auch abgefordert werden könnten, müsstest du mit dem abklären.
Eventuell gespeicherte Verbindungsdaten könnten jedenfalls bei einer Reklamation des Einzugs zur Klärung der Frage verwendet werden, ob es sich nur um eine Fake-Spende handelte, oder der Spender inzwischen nur seine Spende bereut und den unberechtigten Einzug lediglich behauptet, um aus einer unbedacht eingegangenen finanziellen Verpflichtung wieder raus zu kommen. Solche Szenarien dürften jedoch bei einem gemeinnützigem Verein kaum mal vorkommen und sofern ein solcher Verein nicht eher selbst- als gemeinnützig ist, würde er diese Verbindungsdaten ausschließlich dafür nutzen, seinen guten Ruf zu schützen.
Ansonsten gibt es bei der kontoführenden Bank eures Vereins auch einen Kundenberater, dessen Gehalt auch über eure Konto-Gebühren finanziert wird. Mache einfach mit ihm einen Termin für eine persönliche Beratung aus und teile ihm dabei auch mit, auf welche Fragen (onlinespenden.de) er sich dabei besonders vorbereiten soll.
Gruß
Kalle