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Gefragt in PC-Sonstiges von andy2 Mitglied (171 Punkte)
Hallo,

auf der Website unseres gemeinnützigen Vereins haben wir neulich eine online-Spendenoption eingebaut, online-spendensysteme.de. Hier wird nicht über Karte, paypal o.ä. eingezogen, sondern der Spender gibt Name, Adresse, Bankverbindung und Betrag an und der Verein erhält eine Mail über den Eingang der Spende. Nun können wir selbst über Lastschrift abbuchen. Ist es eigentlich juristisch korrekt, einfach auf diesem Wege abzubuchen - es existieren ja nur die elektronischen Daten zu den Spenderangaben - oder muß die DTA/DTAUS Datei an die Bank übermittelt werden?

Gruß -

andy2

4 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

bei Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren wird die formelle und materielle Berechtigung zu einer Lastschrift durch die Bank nicht geprüft.

In den Geschäftsbedingungen der kontoführenden Banken zur Teilnahme am Lastschriftverfahren ist jedoch immer enthalten, dass für den Einzug diese Berechtigung bzw. Einverständniserklärung zwingend vorhanden sein muss. Das Auslösen eines Einzugs wird deshalb von der jeweiligen Bank auch gleichzeitig als Versicherung des Auftraggebers gewertet, dass die entsprechende Einzugsermächtigung entsprechend der Geschäftsbedingungen auch tatsächlich vorliegt.

Sollte sich das mal als Trugschluss erweisen, z.B. durch gehäufte Beschwerden wegen unerlaubten Einzugs, geht das die Bank erst einmal nichts an. Sie kann solchen Kunden dann aber natürlich die Berechtigung zum Einzug von den Konten Dritter entziehen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von andy2 Mitglied (171 Punkte)
Hi Kalle,

danke für die schnelle Antwort. Trotzdem möchte ich nochmal zurückfragen - vielleicht stelle ich mich auch ein wenig trottelig an. Die Verantwortung für den Einzug liegt natürlich beim Empfänger und die Bank kontrolliert die Berechtigung nicht. Wie ist es aber mit unserer Sicherheit? Beim konventionellen Einzug hat der Verein ja eine schriftliche Ermächtigung mit Unterschrift des Spenders vorligen. Bei der Onlinespende speichert das Programm nur Name, Adresse, Bankverbindung und Betrag des Spenders. Zur Erstellung dieser Datei kommt es natürlich nur, wenn über die Website die Daten eingegeben wurden und hier steht ja der Passus "Hiermit bin ich mit dem einmaligen / monatlichen / jährlichen Einzug von Betrag xx einverstanden". Ist das Speichern oder Ausdrucken dieser Daten als Beleg für den Verein ausreichend?

Viele Grüße -

andy2
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Andy,

ich bin weder Jurist noch Banker, aber bei Online-Händlern ist diese Art der Zahlung durchaus üblich und offensichtlich auch rechtlich korrekt, warum sollte es dann bei Online-Spenden nicht so sein?

Wie du selbst sagst, kann das Formular für die Einzugsermächtigung nur durch eine aktive Handlung mit den entsprechenden Informationen über Name und Adresse des Spenders, für die Ausstellung einer entsprechende Spenden-Quittung, sowie die Bankverbindung und den Spenden-Betrag versehen werden. Da die ganze Sache bei euch offensichtlich über einen Dienstleister läuft, wird dieser mit ziemlicher Sicherheit auch die Verbindungsdaten zu jedem Spendenvorgang speichern, da es ja zumindest theoretisch durchaus möglich ist, dass jemand die Bankverbindung (Konto-Inhaber, Konto-Nr., BLZ) von Dritten für seine Spende verwendet. Ob die Verbindungsdaten durch euren Dienstleiter tatsächlich gesichert werden und von euch im eventuellen Streitfall auch abgefordert werden könnten, müsstest du mit dem abklären.

Eventuell gespeicherte Verbindungsdaten könnten jedenfalls bei einer Reklamation des Einzugs zur Klärung der Frage verwendet werden, ob es sich nur um eine Fake-Spende handelte, oder der Spender inzwischen nur seine Spende bereut und den unberechtigten Einzug lediglich behauptet, um aus einer unbedacht eingegangenen finanziellen Verpflichtung wieder raus zu kommen. Solche Szenarien dürften jedoch bei einem gemeinnützigem Verein kaum mal vorkommen und sofern ein solcher Verein nicht eher selbst- als gemeinnützig ist, würde er diese Verbindungsdaten ausschließlich dafür nutzen, seinen guten Ruf zu schützen.

Ansonsten gibt es bei der kontoführenden Bank eures Vereins auch einen Kundenberater, dessen Gehalt auch über eure Konto-Gebühren finanziert wird. Mache einfach mit ihm einen Termin für eine persönliche Beratung aus und teile ihm dabei auch mit, auf welche Fragen (onlinespenden.de) er sich dabei besonders vorbereiten soll.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von andy2 Mitglied (171 Punkte)
Hi Kalle,

danke für diese ausführliche Antwort. Hast natürlich recht, das war eher eine Frage für ein Jura-Forum und nicht für Computerfragen.
Jetzt fühle ich aber bestätigt, was ich so gedacht hatte.
Ein Beratertermin ist sicher auch eine gute Idee.

Danke und Gruß -

andy2
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