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Gefragt in HW-Sonstiges von Einsteiger_in (47 Punkte)
Hallo,

leider kann ich auf meine Frage, die ich vor einiger Zeit gestellt habe, nicht mehr antworten.

Die Frage lautete:

... " vor einigen Monaten habe ich mir ein neues Notebook ACER ASPIRE TIMELINE X 4820TG gekauft. Von Anfang an besteht das Problem, dass es sich häufig aufhängt bzw. der Bildschirm einfriert oder aber es mit Bluescreen abstürzt. Ebenfalls läuft es teilweise ziemlich heiß. Betriebssystem ist Windows 7.

Bisher habe ich das Gerät zweimal zum ACER Repair Center eingeschickt. Zuerst wurde laut Begleitschreiben eine System-Recovery durchgeführt, die Problematik bestand aber weiterhin. Beim 2. Reparaturversuch wurde zudem der Lüfter getauscht. Nun habe ich das Notebook bereits zum 3. Mal angemeldet, immer noch mit der selben Problematik ...

Meine Frage nun lautet: Ab wann oder hat man überhaupt irgendwann das Recht auf ein neues Gerät, sofern der Fehler nicht behoben werden kann? Ich meine, ich bin nicht scharf darauf aber so macht es auch keinen Spaß ... " ...

(Das Notebook kaufte ich übrigens Ende Juli letztes Jahr.)

Mittlerweile habe ich das Notebook zum 3. Mal direkt an den ACER Repair Center eingeschickt und vor kurzem wieder zurückerhalten. Der beim 2. Reparaturversuch neu eingebaute Lüfter wurde nun gereinigt. Jedoch musste ich feststellen, dass auch diese Maßnahme zu keinem Erfolg geführt hat, denn der Rechner hängt sich immer noch Tag für Tag auf bzw. er stürzt ab mit Bluescreen.

Meine Frage nun lautet: Was sollte ich jetzt tun? Einen 4. Reparaturversuch wagen oder auf ein neues Gerät bestehen? An wen muss ich mich in zweiterem Falle wenden? An den Markt, in dem ich das Notebook damals gekauft habe oder direkt an den Hersteller? Ich kenne mich diesbezüglich überhaupt nicht aus ...

Vielen Dank für Antworten :)

8 Antworten

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Beantwortet von itzbitz Mitglied (667 Punkte)
hi

soweit ich weis hat der Hersteller das recht auf dreimalige Nachbesserung danach kann man die Erstattung des Kaufpreises Verlangen.

cu
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Beantwortet von
in acht monaten 3x eingeschickt. naja, das heisst die meiste zeit warst du ja anscheinend zufrieden, oder? du hättest schon, sobald es aus der 1. reparatur kam und wieder abstürzte, sofort zurückschicken sollen, nach der 2. reparatur auch gleich wieder sofort, also in sagen wir letzten september hätte dir schon der kragen platzen müssen und du auf wandlung des kaufvertrages, umtausch etc bestehen sollen.

aus der jetzigen sicht bist du ja eigentlich doch mit dem gerät zufrieden ....
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Beantwortet von
Hallo Paeff1982!

Nach gültigen recht steht Dir nach dem zweiten Misslungenen Reparaturversuch die Option auf den Rücktritt vom Kaufvetrag zu, das bedeutet das Du deinen (Online-) Händler &/ den Hersteller "Acer" davon in Kennntnis setzt das Du weitere Nutzungsausfälle aufgrund bisher misslungener Reparaturen nach gültigen Recht nicht mehr hinnimmst oder hinnehmen mußt(!) und deshalb auf dein Verbraucherrecht pochst, von diesem Kauf zurückzutreten! Teile das deinem betr. Händler mit und verlange den vollen Kaufpreis zurück! (=> Am besten per Briefpost mit Rückschein! E-Mails werden u.U. gerne ´mal Übersehen´ oder sind angeblich nie angekommen.u.a.m.!;-)

Lass Dich nicht mit einem sog. Austauschgerät abspeisen, denn diese sínd meistens ebenfalls aufpolierte (refurbished) Altgeräte / quasi unverkäufliche Ladenhüter die der Händler / Hersteller gerne loswerden will! Bei einer gütlichen Einigung mußt Du leider einen sog. Wertverfall in Form von ca. 2-3 % Prozent je Monat, "Nutzungsdauer" hinnehmen, d.h. sollte es zur Rücknahme & vorallem Rückzahlkung kommen so wird Dir leider für die die bisherige "Nutzungsdauer" von 9 Monaten, ca. 20-30 % vom ehemaligen Kaufpreis abgezogen! (Bsp: 500,- Euronen Kaufpreis => ca. 400,- Cash zurück!) Dieses Minderungsrecht steht auch dem Händler zu! (=>Hast das Noti ja auch ´kräftig´ benutzt!:)
Ist der Händler kulant bekommst Du die volle Kohle zurück! :)
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Beantwortet von Einsteiger_in (47 Punkte)
Hallo nochmal,

zunächst möchte ich mich für die Hilfe bedanken :)

aber nun bin ich leicht verwirrt ...

War gerade in dem Markt, in dem ich damals das Notebook gekauft habe und bin dann gleich mal zum Service-Schalter gegangen, um zu hören, was die dazu meinen. Der Mitarbeiter sagte, ich solle meinen Rechner recovern, da es sich evtl. auch um ein Software-Problem, wie z. B. einen Virus, handeln könnte. Nachdem ich ihm weiterhin aufgezählt habe, was der Repair Center bereits alles unternommen hat ...

1. Mal einschicken - System-Recovery
2. Mal einschicken - Lüfter getauscht und System-Recovery
3. Mal einschicken - Lüfter gereinigt

... meinte er, dass es bis zu 2 oder 3 Hardware-Defekte bedarf, bis man eine Rücknahme des Gerätes bei ACER beantragen könne und man habe bisher nur einmal etwas an der Hardware repariert. Dabei schien für ihn unwesentlich, dass ich das Notebook bereits dreimal eingeschickt habe ... Was soll ich nun davon halten?

LG :)
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Beantwortet von
Hallo Paeff1982!

Lass Dich nicht von einem auf Kunden-Abfimmeln gedrillten, sog. Service-Mitarbeiter ´belabern´, das marode Gerät war bereits dreimal in erfolglos in Reparatur und damit ist der Weg frei für einen Kaufrücktritt, den Du übrigens auch beim Kundenservice des Herstellers "Acer" beantragen kannst! Die müssen sich ja dann dazu äußern, bzw. nehmen Sie Kontakt zum betr. Händler auf (Falls der sich weiter querstellt!:) und Regeln das gewöhnlich auf eine relativ schnelle & kulante Art! (Wollen Dich als potentiellen Kunden ja nicht verlieren!)

Sollte sic allerdings rausstelen das diese Ausfallersheinungen auf deinen Mist gewachsen sind , indem Du zb. die falschen Treiber installierst hast oder kl. "Experimente bei Regenwetter" betrieben hast ;-)...so ist das natürlic deine 100% Schuld und dann guckste in die Röhre und mußt zudem die zusätzlichen Prüf- &Werkstattkosten tragen!

Wende Dich also auch / paralell an den betr. Hersteller und schildere auch die bereits erlebte miese Kundenabschiebe, seitens "Media-Markt", mit allen Details! :) (=> Zeuge mitnehmen!)

Nur Mut, du wirst das klapprige Acer-Noti schon irgendwie los! :)
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo paeff1982,

irgendwie kapiere ich 2 Sachen nicht.

1. Weshalb kennzeichnest du diesen Thread als gelöst, wenn das lt. deiner A4 eigentlich doch nicht der Fall ist?

2. Weshalb hast du eigentlich 3 Monate in dieser Sache nichts unternommen?

In deinem ersten Thread vom 04.01.2012 wurden dir eigentlich die gleichen Hinweise gegeben, wie hier in diesem, sogar noch einige mehr. Wenn du seinerzeit auch mal die Links aufgrufen und durchgelesen hättest, wäre dir bestimmt aufgefallen, dass bei der Händlergewährleistung in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen wird, dass (wiederkehrende) Probleme auf Ursachen zurückzuführen sind, welche bereits beim Kauf bestanden, aber sich erst später bemerkbar machten. Auf den Zug hättest du noch im Januar aufspringen sollen, inzwischen ist er für dich allerdings abgefahren.

Eventuell sollte außer 'Diese Antwort hat das Problem gelöst!' auch noch die Option 'Ich habe es leider selbst verbockt!' angeboten werden, um einen Thread als abgeschlossen zu kennzeichnen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
In deinem ersten Thread vom 04.01.2012


da kannste dir garantie nun abschminken
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Beantwortet von Einsteiger_in (47 Punkte)
Hallo,

vielen Dank für die weitere Hilfe :-)

der Service-Mitarbeiter hat mich gestern einfach verunsichert,
nachdem ich diesen Thread als gelöst gekennzeichnet habe ...

Ebenfalls weiß ich, dass sich das alles nun wirklich schon sehr lange
hinzieht. Aber ich hatte in letzter Zeit so viel um die Ohren, dass ich
einfach nicht dazu gekommen bin, mich eher darum zu kümmern ...

LG
...