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Gefragt in Plauderecke von
Schönen Guten Abend,
folgender Sachverhalt.
Bis vor kurzem habe ich in einer 3er WG in einer Mietwohnung gelebt. Zum Einzug mussten wir 3 Kaltmieten als Kaution hinterlegen. Passte natürlich, da wir zu 3. waren, so hat jeder eine Kaltmiete bezahlt.
Nun bin ich ausgezogen und meine Nachmieterin eingezogen und ich möchte natürlich meine Kaution wieder haben.
Doch der Vermieter weigert sich regelrecht mein Zimmer abzunehmen. Gott weiß wieso. Er sagte "macht das unter euch aus".
Nun habe ich leichte Kratzer auf dem Laminat, ich würde sagen das sind normale Abnutzungsspuren.(kann der vermieter normale Gebrauchsspuren auf die Kaution abwälzen?). Wenn mit die Nachmieterin mir die Kaution gibt und wir die bisherigen Kratzer aufschreiben, dann hat sie trotzdem das Restrisiko dass ich spurlos verschwunden bin, wenn sie auszieht und der Vermieter sagt "oh, da werde ich wohl die Kaution aufbrauchen müssen". Andersrum möchte ich nciht auf die Kaution bis zu ihrem Auszug verzichten. Im Zweifelsfall kann das ein paar Jahre dauern.
Was würdet ihr empfehlen?

Gibts irgendwelche Vordrucke, dass ich mit der Nachmieterin eine Art Vertrag abschließen kann, indem die bisherigen Mängel aufgelistet werden können, damit sie was handfestes "gegen mich " hat, wenn sie auszieht?

Nochmal zusammenfassend:
-kann der Vermieter normale abnutzngsspuren auf die Kaution berechnen?
-Gibts Vordrucke für mein Problem?
-Andere Empfehlungen?

Grüße

4 Antworten

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

der Verrmieter ist in dem Fall im Recht. Er kann eine geschlossene Wohnung nur 'im Stück' vermieten und muss sie dementsprechend auch nur 'im Stück' wieder abnehmen, nämlich bei Beendigung des Mietvertrages insgesamt. Und es geht ja nicht nur um dein Zimmer, sondern auch um 'dein' Drittel am Bad, am Flur und an der Küche. Wie sollte das jemals getrennt werden können, wenn nur einer der 3 Hauptmieter auszieht? Um solche Diskussionen gar nicht erst aufkommen zu lassen gibt es bei WG-Verträgen oftmals ohnehin nur einen Hauptmieter und in dem Fall kannst du das nur mit dem klären. Dann würde auch nur der dir deinen Anteil an der Mietkaution 'schulden', denn den Vermieter muss es nicht interessieren, wie sein 'Vertragspartner' die Mietkaution zusammembringt. Sollte es bei eurer WG auch nur einen Hauptmieter geben, wäre es rein formal besser, wenn die Nachmieterin ihren Kautionsanteil gegen Quittung an diesen übergibt und der dann dieses Geld dafür nutzt, dir deinen Anteil gegen Quittung auszuzahlen.

Es gibt verschiedene Reparatur-Sets für die verschiedenen Laminat-Arten und deren mehr oder weniger großen Beschädigungen. Bessere die Schäden einfach möglichst gut aus und das Thema ist vom Tisch. Mehr könnte der Vermieter auch nicht bei einer Abnahme verlangen und so musst du dann auch keinen Vertrag über diese Kratzer mit der Nachmieterin abschließen. Vielleicht kann sich die 'alte' WG sogar in die Kosten des Sets teilen, denn in den anderen Zimmern wird es vermutlich auch nicht ganz ohne ein paar tiefere Kratzer abgehen und die müssten dann ja auch irgendwann mal ausgebessert werden.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Hm gut danke auf jeden Fall für deine Antwort.
Aber da das Zimmer schon eingeräumt ist, wirds nix mehr mit Reparatur :)
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Vereinbarung zur anteiliegen Mietkaution für die Wohnung (Str. Hausnummer, PLZ, Ort, Lage im Haus, Vermieter: xxx)

Zwischen Axel Vormieter, geb. am xx.xx.xxxx in xxxxx und Beatrix Nachmieterin, geb. am xx.xx.xxxx in xxxxx wird folgende Vereinbarung geschlossen:

Axel Vormieter tritt alle Ansprüche aus der vom ihm am xx.xx.xxxx anteilig hinterlegten Mietkaution in Höhe xxx,xx € gegen eine entsprechende Zahlung an Beatrix Nachmieterin ab. Für die zum Zeitpunkt der Übergabe des Zimmers an Beatrix Nachmieterin vorhandenen Schäden haftet gegenüber dem Vermieter Beatrix Nachmieterin. Für die Übernahmen der Haftung wird der Zahlbetrag für die Übetragung der Mietkaution einvernehmlich wie folgt gemindert:

Höhe der hinterlegten Mietkaution: xxx,xx €
Abzug - Wert eines Laminat-Reparatur-Sets (Hersteller, Artikel-Nr.): xx,xx €
Abzug - Aufwandsersatz für Ausführung der Reparatur (ca. xx Minuten): x,xx €
Für die Übertragung der Mietkaution zu zahlen: xxx,xx €

Axel Vormieter (Unterschrift) Beatrix Nachmieterin (Unterschrift)

Betrag in Höhe von xxx,xx € am xx.xx.xxxx Bar / per Überweisung erhalten.
Axel Vormieter (Unterschrift)
________________________________

So ähnlich würde ich zumindest eine entsprechende Vereinbarung abfassen. Je nach dem, wie das bei euch geregelt ist, müsste der Hauptmieter oder der Vermieter von dieser Vereinbarung natürlich auch ein Exemplar erhalten. Es wäre auch sinnvoll, sich die Kenntnisnahme per Unterschrift bestätigen zu lassen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Ui, da haste dir ja echt Mühe gegeben :)
wir haben das jetzt so ähnlich geregelt, dass sie mir die Kaution unter "Vorbehalt" gibt und ich für die Schäden zum Zeitpunkt der Übergabe aufkommen muss, wenn sie dafür "bluten" soll.
Da sie sicherlich auch noch paar Schrammen machen wird und noch 2 Mitbewohner hat, können wir uns zu 4. so ein Reparaturset kaufen und durch 4 teilen.
Dann bin ich mit der Kaution fein raus.

Vielen Lieben Dank
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