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Gefragt in Plauderecke von
Hallo ist es gestattet eine Ferienwohnung (in Den Haag) mit 17 Jahren anzumieten,wenn
-die Eltern dies erlauben
-man bei Urlaubsbeginn 18 Jährige Begleitung dabei hat (Freund)
-mit eigenem Geld bezahlt?

Es geht sich darum das ich mit meinem Freund 2 Wochen nach Holland fahren will und wir beide im Moment noch 17 Jahre alt sind. Er wird allerdings 2 Wochen vor Urlaubsbeginn 18 sprich volljährig.
Darf man das?

8 Antworten

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Warum mieten deine/seine Eltern nicht?
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Beantwortet von
weil die nicht mitfahren.
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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Das ist doch egal. Der Mieter muss ja nicht unbedingt da wohnen...
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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Oder den Vermieter fragen ob eine Vollmacht der Eltern ausreicht, und eine Rufnummer zum Nachfragen angeben
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

gerade in den größeren Städten wie Amsterdam oder auch Den Haag ist es nicht selten, dass Ferienwohnungen erst an Leute ab 21 Jahren vermietet werden, oder die Hinterlegung einer nicht unerheblichen Kaution verlangt wird. Die Vermieter habe da oftmals ein paar Zweifel an der menschlichen Reife bei gerade mal 18-jährigen 'Jugendgruppen' und wollen hinterher nicht auf größeren Schäden an der Ferienwohnung sitzen bleiben, bzw. Schadensersatz einklagen müssen.

Es dürfte dir ja nicht ganz unbekannt sein, dass auch wegen der Coffee Shops 'Ferien' in den Niederlanden recht beliebt sind und u.a. auch die in Den Haag haben teilweise noch eine Schank-Erlaubnis für alkoholische Getränke. Das ist eine Mischung, nach der schon so manche, an 'Jung-Erwachsene' vermietete Ferienwohnung zu Bruch gegangen ist und dagegen wollen sich die Vermieter möglichst absichern.

Es könnte also sein, dass ihr die Ferienwohnung zwar anmieten könnt, aber entweder eine Kaution zu hinterlegen ist, oder jemand mit entsprechendem Einkommen (i.d.R. die Eltern) für eventuelle Schäden bürgt. In den 'Buchungs-Portalen' erfährt man das oftmals erst beim Buchungsvorgang und nicht vorab.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
ja wir müssen 150€ kaution hinterlegen ist das dann legitim?
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

natürlich ist es legitim, wenn sich ein Kurzzeitvermieter auf diese Art vor Schäden, die über einen normalen Gebrauch hinausgehen schützen will. Allein die Tatsache, dass man dieses Geld zuvor hinterlegen muss bewirkt ja meist schon, dass es gar nicht erst zu solchen Schäden kommt. Und 150-250 € Kaution sind auch hierzulande bei Ferienwohnungen durchaus üblich, da muss man als Mieter noch nicht einmal zu einer besondere 'Risikogruppe' zählen.

Ob und in welchem Umfang es zum Einbehalt der Kaution kommt, wird meist am Schluss anhand einer Checkliste ermittelt. Euer guter Recht ist es, dass so eine Checkliste auch bei der Übergabe der Ferienwohnung ausgefüllt wird und alle 'Vorschäden' darin aufgeführt sind. Oftmals wird aber nur der Schlüssel übergeben und diese Liste liegt irgendwo in der Wohnung herum. In dem Fall solltet ihr als Erstes kontrollieren, ob wirklich alle erkennbaren Schäden erfasst sind und ggf. sofort eine entsprechende Korrektur der Checkliste verlangen. Zumindest theoretisch könnte ja der selbe Schaden auch mehrfach festgestellt und abkassiert werden, ob nun versehentlich oder gewollt.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Ich sehe das ebenfalls positiv. Fuer 150€, die Bude kurz- und kleinhauen zu duerfen ist sehr guenstig.

Ach, nochmal jung sein.
mj
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